Heizkostenabrechnung leicht gemacht
Mit allen Änderungen zum neuen Gebäudeenergiegesetz
Zusammenfassung
Wann ist eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgeschrieben? Was ist bei der Verbrauchserfassung zu beachten? Wie ist beim Nutzerwechsel vorzugehen? Wann muss eine Schätzung erfolgen? Diese und viele weitere aktuelle Fragen beantworten Martina Westner und Justin Denk in diesem Buch und helfen Ihnen, Heizkostenabrechnungen zu verstehen und zu prüfen. Beispiele, Muster sowie Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung bieten eine praktische Orientierungshilfe. Somit können Abrechnungsfehler verhindert und Konflikte vermieden werden.
Inhalte:
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Korrektes Vorgehen bei der Verbrauchserfassung, Ausstattungs- und Heizpflicht
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(Fern-)Ablesung, Termin, Zeitpunkt, Protokoll
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Anwendung der verschiedenen Verteilerschlüssel, Einzelheiten zur Wohnfläche
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Wärmecontracting
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Einbau- und Nachrüstpflicht fernablesbarer Geräte
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Neue Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
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Geräteleasing und Beteiligungsverfahren
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Kostenverteilung bei Nutzerwechsel, Schätzverfahren, erweitertes Kürzungsrecht
Neu in der 2. Auflage:
-
Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz, Bundesförderung
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Heizungstausch
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Hydraulischer Abgleich
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Balkonkraftwerke
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CO2-Aufteilung
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Schlagworte
- 1–14 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–14
- 15–16 Vorwort 15–16
- 17–20 Abkürzungsverzeichnis 17–20
- 21–30 1 Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung 21–30
- 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
- 1.1.1 Zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV)
- 1.1.2 Eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV)
- 1.1.3 Fernwärmelieferung (§ 1 Abs. 3 HeizKV)
- 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich: Gebäudeeigentümer
- 1.2.1 Zur Nutzungsüberlassung berechtigte Personen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HeizKV)
- 1.2.2 Drittbetreiber (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizKV)
- 1.2.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)
- 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich: Nutzer
- 1.4 Preisgebundener Wohnraum (§ 1 Abs. 4 HeizKV)
- 31–46 2 Wann die Heizkostenverordnung nicht gilt 31–46
- 2.1 Einzelöfen
- 2.2 Einfamilienhaus
- 2.3 Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV)
- 2.4 Widersprechende Vereinbarungen
- 2.4.1 Mögliche Mietstrukturen
- 2.4.2 Widersprechender Verteilerschlüssel
- 2.4.3 Rechtsfolgen bei widersprechenden Vereinbarungen
- 2.4.4 Umstrukturierung
- 2.4.5 Verteilerschlüssel
- 2.5 Ausnahmeregelungen (§ 11 HeizKV)
- 2.5.1 Passivhaus (§ 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizKV)
- 2.5.2 Unmöglichkeit/Unwirtschaftlichkeit der Anschaffung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizKV)
- 2.5.3 Keine Einflussmöglichkeit auf Wärmeverbrauch durch Nutzer (§ 11 Abs. 1 Nr. 1c HeizKV)
- 2.5.4 Besondere Gebäude (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV)
- 2.5.5 Besondere Wärmeversorgung (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizKV n. F.)
- 2.5.6 Kosten der Hausanlage (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizKV)
- 2.5.7 Unbillige Härten (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HeizKV)
- 2.5.8 Preisgebundener Wohnraum
- 47–54 3 Umfang der Pflicht zur Verbrauchserfassung 47–54
- 3.1 Duldungspflicht des Nutzers
- 3.2 Ausstattungspflicht des Gebäudeeigentümers (§ 4 Abs. 2 HeizKV)
- 3.2.1 Umfang der Ausstattungspflicht
- 3.2.2 Sonderfall Wärmepumpe
- 3.2.3 Geräteauswahl
- 55–70 4 Anwendung der Heizkostenverordnung auf Wohnungseigentum 55–70
- 4.1 Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer
- 4.1.1 Verteilerschlüssel
- 4.1.2 Auswahl und Anschaffung von Erfassungsgeräten
- 4.1.3 Kosten der Ausstattung
- 4.2 Verhältnis Wohnungseigentümer und Nutzer/Mieter
- 4.2.1 Verteilerschlüssel
- 4.2.2 Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung widerspricht der Heizkostenverordnung
- 4.2.3 Widerspruchsrecht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 HeizKV
- 4.3 Die Heizkostenabrechnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- 71–92 5 Was ist bei der Verbrauchserfassung zu beachten? 71–92
- 5.1 Ausstattungspflicht
- 5.1.1 Auszustattende Räume
- 5.1.2 Gemeinschaftsräume
- 5.2 Heizpflicht des Vermieters/Mieters und Heiztemperaturen
- 5.3 Vorerfassung (§ 5 Abs. 7 HeizKV)
- 5.3.1 Vorerfassung bei unterschiedlichen Erfassungsgeräten
- 5.3.2 Nutzungsbedingte Vorerfassung
- 5.4 Duldungspflicht des Nutzers
- 5.5 Messgeräte
- 5.5.1 Wärmezähler und Eichpflicht
- 5.5.2 Elektronische Heizkostenverteiler
- 5.5.3 Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
- 5.5.4 Montagefehler
- 5.5.5 Kaltverdunstung
- 5.5.6 Warmwasserzähler
- 5.5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler
- 93–102 6 Ablesung 93–102
- 6.1 Ablesetermin
- 6.2 Ablesezeitpunkt
- 6.3 Ableseprotokoll/Mitteilungspflicht
- 6.4 Neue Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- 6.4.1 Verbrauchsinformationspflicht bei fernablesbaren Geräten (§ 6a Abs. 1 HeizKV)
- 6.4.2 Neue Informationspflichten (§ 6a Abs. 3 HeizKV)
- 103–130 7 Umlegbare Heizkosten 103–130
- 7.1 Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
- 7.1.1 Heizölverbrauch
- 7.1.2 Gasverbrauch
- 7.1.3 Verbrauch beim Betrieb einer Heizanlage mit Kohle oder Holzpellets
- 7.1.4 Kosten für Solaranlage
- 7.2 CO2-Kosten (CO2-Aufteilung)
- 7.2.1 Anwendungsbereich
- 7.2.2 Informationspflichten von Lieferanten
- 7.2.3 Vornahme der Aufteilung
- 7.2.4 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
- 7.3 Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms
- 7.4 Kosten des Betriebsstroms
- 7.5 Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
- 7.6 Kosten der Pflege der Anlage und der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
- 7.6.1 Wartung
- 7.6.2 Feuerstättenschau
- 7.7 Kosten der Reinigung der Anlage und des Heizraums
- 7.7.1 Öltankreinigung
- 7.8 Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- 7.9 Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- 7.10 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung samt Eichung, Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsinformationen
- 7.10.1 Kosten der Zwischenablesung
- 7.10.2 Eichkosten
- 7.10.3 Kosten der Eichserviceverträge
- 7.10.4 Kosten der Verbrauchsanalyse/Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- 7.11 Sonstige Kosten
- 7.11.1 Zusatzmittel
- 7.11.2 Fahrtkosten für Zweitfahrten
- 7.11.3 Versicherungen
- 7.11.4 Fernüberwachung
- 7.11.5 Feuerlöscher
- 7.11.6 Anodenschutzanlagen
- 7.11.7 Leasingkosten
- 7.11.8 Reparaturen
- 7.11.9 Abschreibungen
- 7.11.10 Umlageausfallwagnis
- 131–136 8 Umlagefähige Kosten der Warmwasseranlage 131–136
- 8.1 Kosten der Wasserversorgung
- 8.1.1 Kosten des Wasserverbrauchs
- 8.1.2 Grundgebühren
- 8.1.3 Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
- 8.1.4 Kosten des Betriebs einer Wasseraufbereitungsanlage
- 8.1.5 Legionellenprüfung
- 8.2 Kosten der Wassererwärmung
- 8.3 Messdifferenzen bei Wasserzählern
- 8.4 Warmwassertemperatur
- 137–146 9 Gewerbliche Wärme- und Warmwasserlieferung 137–146
- 9.1 Arten der Wärmelieferung
- 9.2 Betriebskosten der Wärmelieferung
- 9.3 Kostenumlage
- 9.3.1 Neu begründetes Mietverhältnis
- 9.3.2 Bestehendes Mietverhältnis
- 9.4 Überblick: die Rechtsprechung
- 147–156 10 Ermittlung der Kosten bei verbundenen Anlagen 147–156
- 10.1 Kostentrennung
- 10.2 Ermittlung des Wärmeverbrauchs zur Wassererwärmung
- 10.2.1 Messung durch Wärmezähler
- 10.2.2 Ausnahmen von der Einbaupflicht
- 10.3 Formelabrechnung bei fehlendem Wärmezähler
- 10.3.1 Berechnung auf Grundlage des Wasserverbrauchs beim Heizkessel
- 10.3.2 Zusätzlicher Rechenschritt bei Heizanlagen ohne Öl
- 10.3.3 Berechnung des Warmwasseranteils bei fehlender Wärme- und fehlender Wassermenge
- 10.4 Berechnung des Brennstoffverbrauchs zur Wassererwärmung (bei Heizkessel)
- 157–178 11 Anwendung der verschiedenen Umlageschlüssel 157–178
- 11.1 Aufteilung in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Heizkosten
- 11.1.1 Überschreitung der Höchstsätze
- 11.1.2 Zwingender Umlagemaßstab von 70 % zu 30 %
- 11.1.3 Verteilung der Verbrauchskosten
- 11.2 Rohrwärmeabgabe (§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizKV)
- 11.2.1 Korrekturmöglichkeiten bei erhöhter Rohrwärme
- 11.2.2 Pflicht zur Korrektur bei hoher Rohrwärme?
- 11.2.3 Korrekturverfahren nach VDI 2077
- 11.3 Aufteilung bei unterschiedlichen Nutzergruppen/Vorerfassung
- 11.4 Aufteilung der Grundkosten
- 11.4.1 Flächenermittlung
- 11.4.2 Berücksichtigung der Freiflächen
- 11.4.3 Beheizte Fläche
- 11.4.4 Leerstand
- 11.4.5 Flächenangaben in Mietverträgen
- 11.4.6 Andere Verteilerschlüssel
- 11.5 Aufteilung der Warmwasserkosten (§ 8 HeizKV)
- 11.6 Änderung des Verteilerschlüssels
- 11.6.1 Voraussetzungen
- 11.6.2 Änderung des Umlageschlüssels bei eingeschränkter Wahlfreiheit
- 179–194 12 Was ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten? 179–194
- 12.1 Vorauszahlung auf die Heizungskosten
- 12.2 Abrechnungsfristen
- 12.3 Inhalt der Abrechnung
- 12.3.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten
- 12.3.2 Angaben bezüglich der CO2-Aufteilung
- 12.3.3 Verteilerschlüssel und Anteil des Nutzers
- 12.4 Plausibilität
- 12.5 Fälligkeit
- 12.6 Einwendungen des Mieters
- 12.7 Datenschutz-Grundverordnung
- 12.7.1 Grundsatz der Datenminimierung
- 12.7.2 Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage
- 12.7.3 Weitergabe von Daten an Dritte und Auftragsdatenverarbeitung
- 12.7.4 Verbrauchsdatenerfassung durch Messdienstleister
- 12.7.5 Einsichtsrecht eines Mieters in die Verbrauchsdaten der Mitmieter
- 12.7.6 Weitergabe der Daten an Handwerker
- 12.7.7 Weitergabe der Daten an Steuer- oder Rechtsberater
- 12.7.8 Mietverwaltung
- 12.7.9 Informationspflichten und Auskunftsrechte
- 12.7.10 Löschfristen
- 12.7.11 Datenschutz und Fernablesung
- 195–210 13 Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung 195–210
- 13.1 Kostenverteilung in Sonderfällen (§ 9a HeizKV)
- 13.1.1 Geräteausfall
- 13.1.2 Andere zwingende Gründe
- 13.1.3 Ersatzverfahren
- 13.1.4 Einschränkung des Ersatzverfahrens (§ 9a Abs. 2 HeizKV)
- 13.1.5 Anwendungszeitraum
- 13.1.6 Zusammenfassung
- 13.2 Kostenverteilung bei Nutzerwechsel (§ 9b HeizKV)
- 13.2.1 Zwischenablesung
- 13.2.2 Verfahren der Aufteilung (§ 9b Abs. 1 und 2 HeizKV)
- 13.2.3 Verfahren nach § 9b Abs. 3 HeizKV
- 13.2.4 Abweichende Vereinbarungen (§ 9b Abs. 4 HeizKV)
- 211–220 14 Kürzungsrecht des Mieters 211–220
- 14.1 Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung
- 14.1.1 Verbrauchsunabhängige Abrechnung
- 14.1.2 Nichtbeachtung von Bestimmungen der Heizkostenverordnung
- 14.1.3 Inhalt
- 14.1.4 Geltendmachung
- 14.2 Kürzungsrecht bei Fehlen des Wärmezählers
- 14.3 Kürzungsrecht bei Verstoß gegen Einbaupflicht für fernablesbare Zähler oder Verstoß gegen Informationspflichten
- 14.3.1 Voraussetzungen
- 14.3.2 Höhe
- 14.3.3 Geltendmachung
- 14.4 Kürzungsrecht bei unterlassener CO2-Aufteilung oder falschen Angaben bei der CO2-Aufteilung
- 14.4.1 Voraussetzungen
- 14.4.2 Höhe
- 14.4.3 Geltendmachung
- 14.5 Ausschluss des Kürzungsrechts
- 221–222 15 Wärmeplanungsgesetz 221–222
- 223–234 16 Gebäudeenergiegesetz 223–234
- 16.1 Anforderungsniveau
- 16.2 Synthetisch erzeugte Energieträger für Gebäude
- 16.3 Primärenergiefaktoren
- 16.4 Solarstrom
- 16.5 Modellgebäudeverfahren
- 16.6 Verpflichtende Energieberatung
- 16.7 Anforderungen an Heizungsanlagen
- 16.7.1 Neubauten in Neubaugebieten
- 16.7.2 Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken
- 16.7.3 Befreiungen und Übergangsfristen
- 16.8 Überprüfungspflichten für Wärmepumpen, älteren Heizungsanlagen und Pflicht zum hydraulischen Abgleich
- 16.9 Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen
- 16.10 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise
- 16.11 Innovationsklausel
- 235–258 Anhang 235–258
- Muster: Einzelabrechnung über Heiz- und Warmwasserkosten
- Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizKV)
- Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (Wärmelieferverordnung – WärmeLV)
- 259–260 Literaturverzeichnis 259–260
- 261–266 Stichwortverzeichnis 261–266
- 267–272 Die Autor:innen 267–272