Das Realisationsprinzip und die Aufdeckung stiller Lasten
Norminhalt und Verfassungskonformität der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG
Zusammenfassung
Zum Werk Das geltende Bilanzsteuerrecht wirft eine Reihe von Verfassungsfragen auf, deren Maßstäbe noch ungeklärt sind. Insbesondere die zitierte und vieldiskutierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Jubiläumsrückstellungen beantwortet nicht die verfassungsrechtliche Maßstabsfrage, sondern wirft eine Fülle von Rück- und Folgefragen auf. Der Autor widmet sich diesen verfassungsrechtlichen Fragen für das Referenzgebiet der Regelungen der §§ 4f und 5 Abs.7 EStG, die der Steuergesetzgeber abweichend vom Handelsbilanzrecht als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu angeschafften Verbindlichkeiten und Rückstellungen eingeführt hat. Vorteile auf einen Blick - fachlich fundiert - ausführliche Darstellung Zielgruppe Für Steuerberater, Rechtsanwälte, und Wissenschaftler.
- I–XXXII Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXXII
- 1–4 Teil 1. Einleitung 1–4
- § 1. Gegenstand und Gang der Untersuchung
- 5–68 Teil 2. Stille Lasten im Steuerrecht 5–68
- § 2. Bilanzsteuerrechtliche Grundlagen zur „Hebung“ von stillen Lasten vor dem AIFM-StAnpG
- A. Die „stille Last“ im Steuerrecht
- B. Zivilrechtliche Grundlagen
- I. Übertragung der Verpflichtung
- II. Schuldbeitritt mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung
- III. Erfüllungsübernahme
- C. Bilanzielle Behandlung von übertragenen Verpflichtungen vor dem AIFM-StAnpG
- I. Veräußerer
- II. Erwerber
- D. Zusammenfassung
- § 3. Historie und Einordnung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG
- A. Entstehungsgeschichte
- B. Missbrauchsvermeidungsnormen
- I. Merkmale einer Missbrauchsvermeidungsnorm
- II. Die Rechtsprechung des BFH zur Übertragung von stillen Lasten und deren Missbrauchspotenzial
- III. Die §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG als Missbrauchsvermeidungsnormen
- § 4. Die Regelung des § 4f EStG
- A. Grundtatbestand des § 4f Abs. 1 S. 1 EStG – Übertragung von Verpflichtungen
- I. Verpflichtungen
- II. Ursprünglich Verpflichteter
- III. Übertragung
- IV. Ansatzverbote, Ansatzbeschränkungen und Bewertungsvorbehalte
- V. Keine Korrespondenz zwischen § 4f EStG und § 5 Abs. 7 EStG
- VI. Rechtsfolge: Streckung des sich aus diesem Vorgang ergebenden Aufwands über 15 Jahre
- B. § 4f Abs. 2 EStG und Mitunternehmerschaften
- I. Tatbestand des Absatzes 2
- II. Absatz 2 und Mitunternehmerschaften
- C. Rechtsfolge des § 4f Abs. 1 EStG
- I. „Der sich aus diesem Vorgang ergebende Aufwand“ (§ 4f Abs. 1 S. 1 EStG); Saldierung von stillen Lasten und stillen Reserven
- II. „Höhe des aufgelösten Passivpostens“ im Sinne des § 4f Abs. 1 S. 2 EStG
- III. Veräußerungskosten
- IV. Begrenzung des verteilungspflichtigen Betrages auf die Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichem Buchwert des übertragenen Passivpostens
- V. Verfassungskonformität der Auslegung
- VI. Auswirkungen der Buchwertthese auf den Asset Deal und die Übertragung eines Mitunternehmeranteils
- D. „Die erbrachten Leistungen“ i.S.d. § 4f Abs. 2 EStG
- E. Zeitpunkt der Aufwandsrealisierung
- F. Verfahrensrechtliche Untererfüllung des § 4f EStG
- G. Ausnahmen
- I. Betriebsveräußerung und -aufgabe, Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils
- II. Arbeitgeberwechsel unter Mitnahme der erworbenen Pensionsansprüche
- III. Kleine und mittlere Betriebe i.S.d. § 7g EStG
- IV. Veräußerung eines Teilbetriebes
- H. § 4f Abs. 2 EStG – Entsprechende Anwendung des Abs. 1 S. 3 bis 6 auf Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme
- I. Geltung für den Rechtsnachfolger
- I. Charakter des Betriebsausgabenvortrages
- II. Betriebsausgabenvortrag und § 8c KStG
- III. Betriebsausgabenvortrag und Betriebsübergabe nach § 6 Abs. 3 EStG
- J. Geltung bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung, nachdem eine Aufwandsverteilung nach § 4f EStG vorgenommen wurde
- K. Liquidation einer Kapitalgesellschaft
- L. Tatbestandliche Unbestimmtheit „des sich aus diesem Vorgang ergebenden Aufwands“ und der „erbrachten Leistungen“
- § 5. Die Regelung des § 5 Abs. 7 EStG
- A. Erwerbsfolgegewinn durch Fiktion nach § 5 Abs. 7 EStG
- I. Tatbestand
- II. Rechtsfolge
- III. Bewertungsvorschrift des § 5 Abs. 7 S. 4 EStG bei Arbeitgeberwechsel
- IV. Bildung einer Rücklage nach § 5 Abs. 7 S. 5 EStG
- V. Auflösung der Rücklage nach § 5 Abs. 7 S. 6 EStG
- VI. Erwerb eines Mitunternehmeranteils (§ 5 Abs. 7 S. 3 EStG)
- VII. Kettenerwerbe von Verpflichtungen
- B. Zusammenfassung
- 69–116 Teil 3. Verfassungsgerichtliche Vorgaben nach dem Beschluss zu Jubiläumsrückstellungen 69–116
- § 6. Allgemeine verfassungsgerichtliche Anforderungen an das Steuerrecht
- § 7. Verfassungsgerichtliche Konkretisierung zur zeitlichen Erfassung von Betriebsausgaben im Beschluss zu Jubiläumsrückstellungen und kritische Würdigung
- A. Umfang der Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG
- B. Kontextrelativität
- C. Struktur der Entscheidung
- D. Abweichung vom Vorsichtsprinzip ist rechtfertigungsbedürftig
- E. Willkürverbot als Rechtfertigungsmaßstab
- I. Das Selbstverständnis des BVerfG
- II. Disponibilität des einfachgesetzlichen Maßgeblichkeitsgrundsatzes jedenfalls bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- III. Disponibilität des Maßgeblichkeitsgrundsatzes aufgrund der handelsrechtlichen Zielsetzung des Vorsichtsprinzips
- IV. Die Geltungsbeschränkung des Vorsichtsprinzips lässt das Gebot, die Einkommensteuer an der finanziellen Leistungsfähigkeit auszurichten, unberührt
- V. Die Geltungsbeschränkung des Vorsichtsprinzips widerspricht nicht den Anforderungen an eine folgerichtige Ausgestaltung des Maßstabs der einkommensteuerrechtlichen Nettobesteuerung
- VI. Zwischenergebnis
- F. Rechtfertigungsgründe
- G. Zwischenergebnis
- 117–172 Teil 4. Das Realisationsprinzip als verfassungsrechtliche Direktive zur zeitlichen Zuordnung von Erfolgsbeiträgen in der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 117–172
- § 8. Die dem System der Einkommensbesteuerung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen
- A. Die vom Gesetzgeber getroffenen Belastungsgrundentscheidungen
- I. Folgerichtigkeitsdogmatik zwingt zu einer Bestimmung von Belastungsgrundentscheidungen
- II. Dynamische Verfassungsvorgaben als Konsequenz der Einschätzungsprärogative
- III. Merkmale einer Belastungsgrundentscheidung
- IV. Die Belastungsgrundentscheidungen erster Ebene
- V. Die Belastungsentscheidungen zweiter Ebene
- B. Bestandsaufnahme der einkommensteuerrechtlichen Zeitpunkte zur Erfassung von Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen
- C. Mehrstufige Ermittlung des bilanzsteuerrechtlich maßgeblichen Gewinns und zeitliche Zuordnung von Betriebseinnahmen und -ausgaben
- I. Erste Stufe: Handelsbilanz
- II. Zweite Stufe: Steuerbilanz, § 60 Abs. 2 EStDV
- III. Dritte Stufe: Außerbilanzielle Korrektur
- IV. Realisationsprinzip als tragendes Prinzip der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
- D. Betriebliche Überschussrechnung
- E. Einkunftsermittlung nach § 17 EStG
- F. Die Überschusseinkunftsarten
- G. Zwischenergebnis
- H. Unerheblichkeit des Zahlungsabflusses für die bilanzsteuerrechtliche und verfassungsrechtliche Beurteilung – Finanzierungsfreiheit
- I. Abgrenzung zu der Gewinnermittlung nachfolgenden Abzugs- und Verlustverschiebungsnormen
- J. Ergebnis: Bedeutung der Zeit im Steuerrecht und Steuerkredit
- § 9. Finanzverfassungsrechtliche und freiheitsrechtliche Fundierung des Realisationsprinzips
- A. Finanzverfassungsrechtliche Vorgaben
- B. Eigentumsrechtliche Gewährleistungen des Art. 14 GG
- C. Wirkungskraft finanzverfassungsrechtlicher und eigentumsrechtlicher Gewährleistungen
- D. Ergebnis: Konkretisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips
- 173–230 Teil 5. Verfassungskonformität der steuerrechtlichen Behandlung stiller Lasten 173–230
- § 10. Verfassungskonformität des § 4f EStG
- A. Rechtfertigungsbedürftige Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips
- I. Abweichung vom folgerichtigen Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs
- II. Zinseffekte als verfassungsrechtlich erhebliche Folge einer unzutreffenden zeitlichen Berücksichtigung von Betriebsausgaben
- B. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab
- C. Rechtfertigungsgründe
- I. Fiskalzweck
- II. Qualifizierter Fiskalzweck
- III. Aufrechterhaltung der Passivierungsbeschränkung
- IV. Missbrauchsvermeidung als Rechtfertigungsgrund
- D. Gesamtergebnis
- § 11. Verfassungskonformität des § 5 Abs. 7 EStG
- A. Rechtfertigungsbedürftige Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips
- B. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab
- C. Rechtfertigungsgründe für eine Durchbrechung
- I. Geltungsanspruch der Passivierungsbeschränkungen
- II. Gewinnstreckung durch Rücklagenbildung als Rechtfertigungsgrund
- III. Fallvergleich zwischen der Abwertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nach § 5 Abs. 7 EStG
- IV. Fiskalzweck
- V. Qualifizierter Fiskalzweck
- D. Gesamtergebnis
- § 12. Die §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG sind verfassungswidrig
- 231–236 Teil 6. Ergebnisse 231–236
- § 13. Zusammenfassung der Ergebnisse
- 237–240 Rechtsprechungsübersicht 237–240
- 241–242 Nachwort 241–242
- 243–244 Stichwortverzeichnis 243–244