Recht als Wissenschaft Band 1: Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit (1500-1933)
Zusammenfassung
Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu ermitteln?
Wie gehen wir mit Regelungslücken um?
Wie verhält sich die Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen?
Das Buch stellt Grundfragen und zeigt, wie sich die Antworten bis heute entwickelt haben. Wer als Jurist die historischen, geistesgeschichtlichen und aktuellen Grundlagen der juristischen Methode verstehen und sie im modernen Sinne weiterentwickeln will, kommt an diesem Buch nicht vorbei.
Das Buch ist in seiner Art einzigartig, ein vergleichbares Werk zur Rechtsquellen- und Methodenlehre gibt es nicht. Es ist gleichermaßen bedeutend für den historischen Blick zurück wie auch für die aktuelle Rechtsquellen- und Methodendiskussion. Es entfaltet sich ein faszinierendes Panorama der Geistesgeschichte und damit eine spannende Lektüre. Schon die unvollendete 1. A. wurde 2001 als eines von vier juristischen »Büchern des Jahres« ausgezeichnet. MIT DER 3. AUFLAGE ist das Werk nun vollendet! Der gesamte Zeitraum von 1500 bis 1990 ist jetzt abgedeckt. Über dreißig Jahre hat den Autor dieses opus magnum beschäftigt. Vom göttlich-menschlichen Recht der frühesten Neuzeit über die Entdeckung der konstruktiven Vernunft und der Geschichte führt er uns zur Begründung der positiven Rechtswissenschaft, zum Rechtspositivismus im späten 19. Jahrhundert, zu den deutschen Diktaturen (NS-Staat, DDR) und schließlich zur Methodenlehre des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaats.
- I–XX Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XX
- 1–7 Einleitung 1–7
- 1–2 1. Begriff der juristischen Methode (sachliche Abgrenzung) 1–2
- 2–3 2. Räumliche Abgrenzung 2–3
- 3–3 3. Aufbau der Darstellung 3–3
- 3–7 4. Forschungsstand 3–7
- 7–99 1. Teil. Fortsetzung der mittelalterlichen Tradition und erste Neuerungen (1500 bis 1650) 7–99
- 7–25 1. Abschnitt: Rechtsquellenlehre 7–25
- § 1. Der Rechtsbegriff
- § 2. Die einzelnen Rechtsquellen
- I. Naturrecht (ius naturale) und „Völkerrecht“ (ius gentium)
- 1. Begriff
- 2. Eigentümlichkeiten des Naturrechts im 16. und frühen 17. Jahrhundert
- II. Positives Recht
- 1. Gesetz
- 2. Gewohnheitsrecht
- III. Billigkeit (aequitas)
- § 3. Das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- I. Naturrecht und positives Recht
- II. Weitere Konkurrenzfragen
- 1. Stadtrecht, Landrecht, Reichsrecht
- a) Stadtrecht und Landrecht
- b) Landrecht und neues (mittelalterliches und frühneuzeitliches) Reichsrecht
- c) Deutsches Recht und gemeines römisches Recht
- 2. Konkurrenz von Aequitas und anderen Rechtsquellen
- 25–99 2. Abschnitt: Methodenlehre 25–99
- 1. Kapitel: Juristische Argumentationstheorie: Die Topik
- § 4. Einführung
- § 5. Die Topik-Literatur des 16. und 17. Jahrhunderts
- 1. Topik als Teil der philosophischen Logik
- 2. Juristische Logiken und Topiken
- 3. Juristische Topoi-Kataloge
- § 6. Die Einteilung der Topoi
- § 7. Die kunstvollen Topoi: Übersicht
- § 8. Die kunstvollen Topoi: Der Topos „a simili“ insbesondere
- § 9. Die kunstlosen Topoi, insbesondere das Autoritätsargument und die Lehre von der „communis opinio“
- I. Die kunstlosen Topoi im allgemeinen
- II. Die Lehre von der „communis opinio“
- 2. Kapitel: Theorie der Gesetzesinterpretation
- § 10. Einführung
- § 11. Die Interpretations-Literatur des 16. und frühen 17. Jahrhunderts
- I. Vorgeschichte
- II. Die Interpretations-Literatur in der frühen Neuzeit
- 1. Selbständige Abhandlungen
- 2. Interpretationslehre im Rahmen anderen Darstellungen
- § 12. Der Begriff der Interpretation
- § 13. Die Arten der Interpretation
- § 14. Die deklarative Interpretation
- I. Ermittlung des Wortsinnes
- II. Begriff und Ermittlung des Sinnes („mens“)
- 1. Der Begriff der „mens“
- 2. Die Ermittlung der „mens“ bzw. „ratio“
- III. Die restriktive Interpretation
- § 15. Die extensive Interpretation
- I. Die zwei Arten der extensiven Interpretation
- II. Die Zulässigkeit der extensiven Interpretation
- 1. Die Problemfälle
- a) Korrektorische Gesetze
- b) Exorbitante Gesetze
- c) Odiose und Straf-Gesetze
- 2. Die zulässige Extension und das Argumentum „a simili“
- a) Die Zulässigkeit der „eigentlichen“ Extension
- b) Argument „a simili“ (Analogie) und ausdehnende Auslegung
- § 16. Neue Entwicklungen im frühen 17. Jahrhundert
- I. Die drei Arten der Interpretation
- 1. Die authentische Interpretation
- 2. Die usuale Interpretation
- II. Das Verhältnis von Willen des Gesetzgebers und Ratio
- 3. Kapitel: Theorie der wissenschaftlichen Rechtsfindung
- § 17. Einführung
- § 18. Wissenschaftliche Ordnungsvorstellungen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts
- I. Die Literatur zur Ordnung des Rechtsstoffs
- II. Die Ordnung einer ganzen Disziplin
- 1. Vorgeschichte
- 2. Die Wiederentdeckung der wissenschaftlichen Ordnung im 16. Jahrhundert
- a) Die humanistische Phase (dihairetische Methode)
- b) Die Wiederbelebung der analytischen und synthetischen Methode
- III. Die Ordnung eines „einfachen Themas“
- 1. Philosophen
- 2. Juristen
- IV. Zusammenfassende Überlegungen
- § 19. Wissenschaftliche Rechtsfindung durch Systematisierung im 16. und frühen 17. Jahrhundert?
- 99–193 2. Teil. Die Entdeckung der konstruktiven Vernunft und der Geschichte (1650 bis 1800) 99–193
- 99–123 1. Abschnitt: Rechtsquellenlehre 99–123
- § 20. Die Entstehung eines dualistischen Rechtsbegriffs
- 1. Gesetzgeberischer Wille als Quelle des Rechts
- 2. Natur als Quelle des Rechts
- § 21. Die einzelnen Rechtsquellen: Naturrecht
- 1. Umfang und Begriff des Naturrechts. Die Eliminierung des alten „ius gentium“
- 2. Eigentümlichkeiten des neuen Naturrechts
- a) Vollständigkeit
- b) Abgrenzung gegenüber Religion und Moral
- c) Naturrecht als Rechtspolitik
- § 22. Die einzelnen Rechtsquellen: Positives Recht
- I. Gesetz
- II. Gewohnheitsrecht
- 1. Begriff
- 2. Gesetzesderogation durch Gewohnheitsrecht?
- III. „Analogia iuris“
- IV. Gerichtsgebrauch?
- § 23. Die einzelnen Rechtsquellen: Eliminierung der Billigkeit (aequitas)
- § 24. Das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- I. Naturrecht und positives Recht
- II. Konkurrenzfragen innerhalb des positiven Rechts
- 1. Gesetzes- und Gewohnheitsrecht
- 2. Stadtrecht, Land(es)Recht, Reichsrecht
- a) Stadtrecht und Land(es)recht
- b) Landrecht und (mittelalterliches und neuzeitliches) Reichsrecht
- c) Deutsches und gemeines römisches Recht
- 123–193 2. Abschnitt: Methodenlehre 123–193
- 1. Kapitel: Juristische Argumentationstheorie
- § 25. Der Zusammenbruch der Topik um 1700
- I. Zur Entwicklung in Philosophie und Rhetorik
- II. Rechtswissenschaft
- § 26. Einzelne Topoi: Das Ähnlichkeitsargument: Vom Topos „a simili“ zur „Analogie“
- 1. Terminologie
- 2. Begriff und weitere Besonderheiten
- § 27. Einzelne Topoi: Die Beseitigung des Autoritätsarguments und der Lehre von der „communis opinio“
- 1. Philosophen
- 2. Juristen
- 2. Kapitel: Theorie der Gesetzesinterpretation
- § 28. Einführung. Die juristische Interpretationsliteratur von 1650 bis 1800
- 1. Zur Interpretationsliteratur bis etwa 1690
- 2. Christian Thomasius’ Reform der juristischen Interpretationstheorie. Zur weiteren Literatur bis 1800
- § 29. Gegenstand und Begriff der Interpretation
- § 30. Die Arten der Interpretation
- 1. Die drei Arten der Interpretation
- 2. Die Arten der doktrinalen Interpretation
- 3. Die Unterarten der logischen Interpretation
- § 31. Die grammatische Interpretation
- § 32. Die logische Interpretation. Grundfragen: Sinn, Ratio und ihre Ermittlung
- I. Das Verhältnis von Sinn und Ratio
- II. Die Ermittlung des Sinnes
- 1. Die Systematisierung der Kriterien durch Thomasius
- 2. Die Kriterien der Sinnermittlung im einzelnen
- a) Die Eliminierung der Topik aus der Sinnermittlung
- b) Die Erweiterung der Kriterien um positive und historische Hilfsmittel.
- III. Ratio und Rationalitätsunterstellung
- 1. Begriff und Bedeutung der Ratio
- 2. Rationalitätsunterstellung?
- § 33. Die logische Interpretation: Deklarative Auslegung
- § 34. Die logische Interpretation: Restriktive Auslegung
- 1. „Cessante ratione cessat lex ipsa“?
- a) Das herkömmliche Verständnis der Regel
- b) „Ratio cessans“ als nachträglicher Wegfall des Gesetzesgrundes
- 2. Restriktion aufgrund von „Aequitas“
- § 35. Die logische Interpretation: Extensive Auslegung
- I. Nicht ausdehnungsfähige Gesetze
- 1. Odiose Gesetze?
- 2. Korrektorische Gesetze
- 3. Exorbitante, singuläre Gesetze
- II. Ein allgemeines Prinzip der Ausdehnungsverbote?
- § 36. Die authentische Interpretation
- 1. Begriff und Voraussetzungen
- a) Literatur
- b) Gesetzgebung
- 2. Folgen
- § 37. Die usuale Interpretation
- 1. Begriff und Voraussetzungen
- 2. Folgen
- 3. Kapitel: Theorie der wissenschaftlichen Rechtsfindung
- § 38. Einführung
- § 39. Naturrecht: Wissenschaftliche Rechtserkenntnis
- 1. Die ältere Auffassung
- 2. Die neue Lehre
- § 40. Naturrecht. Wissenschaftliche Rechtsdarstellung
- § 41. Positives Recht. Wissenschaftliche Erkenntnis neuen Rechts?
- I. Gewinnung der Prinzipien durch Deduktion aus dem Naturrecht?
- 1. Ableitbarkeit des positiven Rechts aus dem Naturrecht?
- 2. Inkorporierung naturrechtlicher Prinzipien in das positive Recht?
- II. Prinzipienbildung durch Induktion?
- III. „Analogia iuris“
- 1. Begriff
- 2. Methodologische Rechtfertigung
- § 42. Positives Recht. Wissenschaftliche Darstellung des Rechts: Der Streit über die „demonstrative“ Methode
- I. Die demonstrative Methode
- II. Die „axiomatische Methode“
- § 43. Auswirkungen der rationalistischen Methoden auf die wissenschaftliche Darstellung, System- und Prinzipienbildung
- § 44. Die Darstellung eines einzelnen Themas
- 193–283 3. Teil. Die Begründung der positiven Rechtswissenschaft (1800 bis 1850) 193–283
- 193–215 1. Abschnitt: Rechtsquellenlehre 193–215
- § 45. Einführung
- § 46. Der Rechtsbegriff der historischen Schule
- § 47. Die einzelnen Rechtsquellen: Gewohnheitsrecht
- I. Volksrecht
- 1. Voraussetzungen
- 2. Folgen
- II. Juristenrecht
- III. Gerichtsgebrauch?
- § 48. Die einzelnen Rechtsquellen: Wissenschaftliches Recht
- 1. Anhänger der Lehre vom wissenschaftlichen Recht
- 2. Relative Anerkennung eines wissenschaftlichen Rechts auch bei den Gegnern
- § 49. Die einzelnen Rechtsquellen: Gesetz
- § 50. Die einzelnen Rechtsquellen: Eliminierung des Naturrechts aus dem Rechtsquellensystem
- 1. Wissenschaftliches Fortleben des Naturrechts im 19. Jahrhunderts
- 2. Anerkennung des Naturrechts als Rechtsquelle?
- § 51. Das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- I. Universales und partikulares Recht im allgemeinen
- II. Bundes-/Reichsrecht und Landesrecht
- III. Römisch-gemeines und deutsches Recht
- IV. „Wissenschaftliches“ und sonstiges Recht
- 215–283 2. Abschnitt: Methodenlehre 215–283
- 1. Kapitel: Juristische Argumentationstheorie
- § 52. Topik im frühen 19. Jahrhundert?
- 2. Kapitel: Theorie der Gesetzesinterpretation
- 1. Unterabschnitt: Entwicklung der Theorie und Literatur vom Anfang bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
- § 53. Einführung: Die exegetische Phase der juristischen Interpretationslehre zwischen 1800 und 1830
- I. Die Neuorientierung der allgemeinen Hermeneutik um 1800
- 1. Abkehr vom (ausschließlichen) Gegenwartsbezug der Hermeneutik
- 2. Das Gleichgewicht objektiver und subjektiver Momente in der historisch-philologischen Exegese
- II. Gesetzesinterpretation als Exegese beim jungen Savigny und in der Literatur des frühen 19. Jahrhunderts
- 1. Der neue exegetische Interpretationsbegriff
- a) Savigny
- b) Andere Juristen
- 2. Die Verlagerung von Teilen der traditionellen Interpretationslehre in die Lehre vom „System“
- § 54. Die juristische Interpretationsliteratur bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts: Die exegetische Phase und die Rückwendung zu einer gegenwartsbezogenen Auslegungslehre
- 1. Die Interpretationsliteratur der exegetischen Phase
- 2. Die Rückkehr zu einer gegenwartsbezogenen Auslegungslehre
- 2. Unterabschnitt: Die Lehre von der Gesetzesinterpretation in der Mitte des 19. Jahrhunderts
- § 55. Der Begriff der Interpretation
- 1. Sinnermittlung: Rekonstruktion des Gedankens, Wille des Gesetzgebers oder Rechtsgrund?
- 2. „Objektive“ oder „subjektive“ Theorie im frühen 19. Jahrhundert?
- § 56. Die Arten der Interpretation
- 1. Die Dreiteilung der Interpretation
- 2. Die Einteilung der doktrinellen Interpretation
- 3. Weitere Einteilung der „logischen“ Auslegung. „Strikte“ und „weite“ Interpretation
- 4. Interpretation und Textkritik
- § 57. Die Hilfsmittel der Sinnermittlung
- I. Allgemeines
- II. Einzelne Hilfsmittel
- 1. Grammatik
- 2. Geschichte, insbesondere Gesetzgebungsmaterialien
- 3. System
- 4. Grund des Gesetzes
- a) Begriff des Grundes
- b) Ermittlung des Grundes
- III. Die Rangfolge der Hilfsmittel
- § 58. Einzelne Auslegungsprobleme: Unbestimmter Ausdruck
- § 59. Einzelne Auslegungsprobleme: Einschränkende Auslegung
- 1. Divergenz zwischen der exegetischen und der traditionellen Richtung
- 2. „Cessante ratione cessat lex ipsa“
- § 60. Einzelne Auslegungsprobleme: Ausdehnende Auslegung
- § 61. Die authentische Interpretation
- § 62. Die usuale Interpretation
- 3. Kapitel: Theorie der wissenschaftlichen Rechtsfindung
- § 63. Einführung: Grundlagen der Theorie des wissenschaftlichen Rechts
- 1. Recht als „inneres System“
- 2. Lückenlosigkeit des Rechts?
- a) Lückenlosigkeit des Gesetzes- und Gewohnheitsrechts? Die Entstehung des „Lücken“-Begriffs
- b) Lückenlosigkeit des Rechtssystems?
- § 64. Die Literatur zur wissenschaftlichen Rechtsfindung
- § 65. Rechtssatz- und Prinzipienbildung im Rahmen des positiven Rechtssystems: Induktion, Analogie, „Restriktion“
- I. Induktion
- 1. Die Anerkennung der Induktion („Abstraktion“) bei den Juristen
- 2. Die Neubewertung der unvollständigen Induktion in der Logik des frühen 19. Jahrhunderts
- 3. Zum induktiven Verfahren der Juristen
- 4. Ein Beispiel: Savignys „Recht des Besitzes“
- II. Analogie
- 1. Analogie als Folgerung aus einem wissenschaftlich gefundenen Rechtsprinzip
- 2. Andere Lehren von der Analogie
- a) Gesetzesanalogie
- b) Rechtsanalogie
- 3. Analogieverbote
- a) Ausnahmegesetze
- b) Korrektorische Gesetze
- c) Strafgesetze?
- III. Restriktion?
- § 65. Anhang: Rechtssatz- und Prinzipienbildung nach der Lehre vom Rechtsinstitut
- 1. Ausgangspunkt
- 2. Prinzipienbildung und Analogie
- § 66. Prinzipienbildung außerhalb des positiven Rechtssystems: Natur der Sache
- 1. Der Begriff der Natur der Sache
- 2. Abgrenzung zum positiven Rechtssystem und zum Naturrecht
- a) Abgrenzung zur Rechtsgewinnung aus dem System des positiven Rechts
- b) Abgrenzung zur Rechtsgewinnung aus dem Naturrecht
- § 67. Begriffsbildung und Definition
- I. Zur frühneuzeitlichen Lehre in der positiven Rechtswissenschaft
- II. Die positivrechtliche Begriffsbildung im 19. Jahrhundert
- 1. Entwicklung der Grundbegriffe
- 2. Speziellere Begriffe: Die „Construction“
- a) Begriff und Verfahren
- b) Konsequenzen und Rechtfertigung der wissenschaftlichen Konstruktion
- c) Konstruktionen des Gesetzgebers?
- 3. „Juristische“ oder teleologische Begriffsbildung?
- § 68. Wissenschaftliche Darstellung des Rechts
- § 68a.Zusammenfassende Überlegungen
- 283–427 4. Teil. Der Aufstieg der Rechtsprechung (1850 bis 1933) 283–427
- 283–333 1. Abschnitt: Rechtsquellenlehre 283–333
- § 69. Der Übergang zu einem voluntaristischen Rechtsbegriff
- 1. Ausbreitung einer Willenstheorie des Rechts
- 2. Konsequenzen
- § 70. Spielarten des Voluntarismus und alternative Rechtsbegriffe
- I. Die soziologische Theorie
- 1. Die soziologische Spielart des Voluntarismus
- 2. Radikalisierung zu einem soziologischen Rechtsbegriff
- II. Die philosophische Theorie
- 1. Die idealistische Spielart des Voluntarismus
- 2. Radikalisierung zu einem idealistischen Rechtsbegriff
- III. Die reine Rechtslehre
- § 71. Die einzelnen Rechtsquellen: Gesetz
- 1. Der Gesetzesbegriff im Kontext des Rechtsbegriffs
- 2. Gesetzesbegriffe in anderem Zusammenhang
- a) Der staatsrechtliche Gesetzesbegriff
- b) Der Gesetzesbegriff in der Normentheorie (Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung)
- § 72. Die einzelnen Rechtsquellen: Gewohnheitsrecht
- I. Voraussetzungen des Gewohnheitsrechts
- 1. Die Übung
- 2. Die „Rechtsüberzeugung“
- 3. Volksrecht und Juristenrecht?
- II. Zweifelsfragen
- 1. Gestattung des Staates?
- 2. Die Rolle der Rechtsprechung im Gewohnheitsrecht
- § 73. Die einzelnen Rechtsquellen: Rechtsprechung
- I. Voraussetzungen der richterlichen Rechtsschöpfung
- II. Folgen
- 1. Geltungsweise
- 2. Revisibilität?
- § 74. Weitere Rechtsquellen?
- § 75. Das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander. Traditionelle Fragen
- I. Gesetz und Gewohnheitsrecht
- II. Reichsrecht und Landesrecht
- § 76. Das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander. Neue Rechtsfiguren: Die Entdeckung der „Kontrollnormen“
- I. Die zivilrechtlichen „Generalklauseln“, insbesondere § 242 BGB
- 1. Die Ausweitung des § 242 zur Kontrollnorm in der Rechtsprechung
- 2. Kontinuität oder Diskontinuität?
- II. Die Grundrechte
- 1. Vorrang der Verfassung und richterliches Prüfungsrecht im 19. Jahrhundert
- 2. Vorrang der Verfassung und richterliches Prüfungsrecht in der Weimarer Republik
- a) Literatur
- b) Rechtsprechung
- § 77. Zusammenfassung. „Positivismus“?
- 1. Ergebnisse
- 2. Die Rechtsquellenlehre zwischen 1850 und 1933 als „(Rechts-)Positivismus“?
- 333–427 2. Abschnitt: Methodenlehre 333–427
- 1. Kapitel: Theorie der Gesetzesinterpretation
- § 78. Einführung. Die juristische Interpretationsliteratur bis 1933
- 1. Die Ausläufer der exegetischen und der alten „subjektiven“ Theorie
- 2. Die Begründung, Ausbreitung und Weiterentwicklung der „objektiven“ Theorie
- 3. Der Beitrag der Freirechtsbewegung
- a) Das Problem der Gesetzeslücke bei Gény und Ehrlich
- b) Das Problem des undeutlichen Gesetzes und die weitere Entwicklung der Freirechtsbewegung
- 4. Die Erneuerung der „subjektiven“ Theorie
- 5. Die „normative“ Auslegungstheorie der „reinen Rechtslehre“
- 1. Unterabschnitt: Der Bereich der Interpretation
- § 79. Begriff und Ziel der Interpretation
- 1. Die idealistische Variante: objektive Theorie
- 2. Die soziologische Variante: Subjektive Theorie
- 3. Die normative Variante: „Reine Rechtslehre“
- 4. Zur Einordnung der Freirechtsbewegung
- § 80. Die Arten der Interpretation
- 1. Grammatische und logische Interpretation?
- 2. Andere Gliederungen: legale und doktrinelle, ausdehnende und einschränkende Interpretation?
- § 81. Die Hilfsmittel der Auslegung
- I. Das sprachliche, „grammatische“ Element
- 1. Der sprachliche Sinn überhaupt
- a) Fachausdrücke
- b) Alltagssprachliche Ausdrücke
- 2. Der maßgebliche Zeitpunkt
- 3. Wortlaut als Grenze der Auslegung?
- II. Das historische Element
- III. Das systematische Element
- 1. Systematische Auslegung als Herstellung von innerer Einheit (objektive Theorie)
- 2. Systematische Auslegung als Kontextauslegung
- 3. Ergebnis
- IV. Das Zweckelement
- 1. Zweck und Interesse in der „subjektiven“ Theorie
- a) Allgemeines
- b) Interessenjurisprudenz
- c) Die Ermittlung des Zwecks. Rationalitätsunterstellung
- 2. Der Zweck in der „objektiven“ Theorie
- 3. Praktische Unterschiede zwischen subjektiver und objektiver Theorie
- V. Die Rangfolge der Auslegungshilfsmittel
- § 82. Einzelne Auslegungsprobleme
- I. Ausdehnende und einschränkende Interpretation
- II. Redaktionsversehen
- 2. Unterabschnitt: Die Grenzen der Interpretation: Die Rechtsfindung neben dem Gesetz
- § 83. „Innere“ Lücken: Undeutliche Gesetze
- I. Grenzziehung zwischen Auslegung und freier Rechtsfindung
- 1. Die methodisch ausfüllbaren Lücken
- 2. Die methodisch nicht mehr ausfüllbaren Lücken: Rationalitätsunterstellung und freie Rechtsfindung
- II. Grundlagen der freien Rechtsfindung
- 1. Maßstäbe
- 2. Rechtfertigung
- § 84 „Äußere“ Lücken: Ergänzungsbedürftige Gesetze
- I. Der Begriff der („äußeren“) Lücke
- II. Die Ausfüllung der Lücken
- 1. Analogie
- a) Verfahren und Abgrenzung zur Auslegung
- b) Gesetzes- und Rechtsanalogie
- c) Grenzen der Analogie (Analogieverbote)
- 2. Restriktion
- 3. Freie Rechtsfindung
- 3. Unterabschnitt: Die Rechtsfindung gegen das Gesetz
- § 85. „Interpretation“ contra legem
- 4. Unterabschnitt: Sonderfälle
- § 86. Authentische und usuelle Auslegung
- § 87. Zusammenfassung des 1. Kapitels
- 2. Kapitel: Theorie der wissenschaftlichen Rechtsfindung (Rechtsbearbeitung)
- § 88. Die Rechtswissenschaft in der voluntaristischen Rechtstheorie
- 1. Die Herabstufung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu „Hypothesen“
- 2. Die neue Orientierung der wissenschaftlichen Erkenntnisse: Von der „Begriffsjurisprudenz“ zur Zweckjurisprudenz
- § 89. Die Literatur zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Rechts
- 1. Die Zeit bis 1900
- 2. Die Zeit der Freirechtsbewegung (1900 bis 1910)
- 3. Die Zeit nach 1910 bis 1930
- 4. Intensivierung der Methodendiskussion 1930 bis 1932
- a) Strafrechtler
- b) Zivilrechtler
- § 90. Begriffsbildung: Abgrenzung und Verfahren
- I. Abgrenzung zur Gesetzesauslegung und zur rechtstheoretischen Begriffsbildung
- II. Die Methode der Begriffsbildung
- 1. Teleologische Begriffsbildung
- 2. Kategoriale Begriffsbildung
- 3. Die Bedeutung der Begriffe für die praktische Rechtsfindung
- III. Insbesondere: Die Konstruktion
- § 91. Begriffsbildung: Legaldefinitionen, Typen
- I. Legaldefinitionen und -konstruktionen
- II. Das Problem des Typus
- § 92. Bildung von Rechtssätzen durch Induktion
- 1. Induktion und Analogie
- 2. Induktion und Zweckjurisprudenz überhaupt
- 3. Ein Beispiel: Emil Seckels Theorie der „Gestaltungsrechte“
- § 93. Systembildung
- I. Eigenes, „inneres“ System des Rechts
- II. Wissenschaftliches System des Rechts
- 1. (Klassifizierend-) kategoriale Systematik
- 2. Teleologische Systematik?
- § 94. Zusammenfassung des 2. Kapitels und abschließende Bemerkungen
- 1. Zusammenfassung des 2. Kapitels
- 2. Abschließende Bemerkungen zum 4. Teil
- 427–457 Quellen zu Band 1 (bis 1936 erschienene Schriften) 427–457
- 457–479 Literatur zu Band 1 (nach 1936 erschienene Schriften) 457–479
- 479–495 Personenregister zu Band 1 479–495
- 495–512 Orts- und Sachregister zu Band 1 495–512