Staatsrecht III
Bezüge zum Völker- und Europarecht
Zusammenfassung
Das Grundgesetz konzipiert die Bundesrepublik Deutschland als offenen Verfassungsstaat. Damit gibt es eine Antwort auf die Herausforderungen der Internationalisierung und Europäisierung des Rechts, die zunehmend auch in den Pflichtfachprüfungen des Staatsexamens eine immer bedeutsamere Rolle spielen.
Das Lehrbuch enthält das notwendige Wissen, um Rechtsfragen im Kontext der Verzahnung von Grundgesetz und Völkerrecht bzw. Grundgesetz und Europarecht bewältigen zu können. Zugleich werden die dafür notwendigen Grundkenntnisse im Völker- und im Europarecht vermittelt.
Außerdem lieferbar:
Hufen, Staatsrecht II, 7. A. 2018
Herdegen, Europarecht, 20. A. 2018
Herdegen, Völkerrecht, 17. A. 2018
- I–XXVIII Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXVIII
- 1–64 1. Teil. Grundlagen 1–64
- 1–2 A. Bedeutung und systematische Stellung von „Staatsrecht III“ 1–2
- 2–64 B. Vom geschlossenen zum offenen Staat 2–64
- I. Herausforderungen der Globalisierung und Europäisierung
- II. Verfassungsrechtliche Öffnung des Staates
- III. Gegenstand der verfassungsrechtlichen Öffnung
- 1. Völkerrecht
- 2. Europarecht
- 64–178 2. Teil. Öffnung zum Völkerrecht: Deutschland in der internationalen Staatengemeinschaft 64–178
- 64–93 A. Grundgesetz und kompetenzieller Gehalt der Öffnung zum Völkerrecht 64–93
- I. Horizontale Dimension der Auswärtigen Gewalt (Organkompetenz)
- 1. Vorschriften des Grundgesetzes im Lichte von Rspr. und Lehre
- 2. Parlamentarisierung der Auswärtigen Gewalt
- II. Vertikale Dimension der Auswärtigen Gewalt (Verbandskompetenz)
- 1. Grundzuständigkeit des Bundes, Art. 32 Abs. 1 GG
- 2. Föderale Ausnahme des Art. 32 Abs. 3 GG
- 3. Auswärtige Gewalt zwischen Bund und Ländern in der konkreten Handhabung
- 93–178 B. Grundgesetz und materieller Gehalt der Öffnung zum Völkerrecht 93–178
- I. Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht im offenen Verfassungsstaat
- 1. Konzeptualisierung des Verhältnisses von nationalem Recht und Völkerrecht
- 2. Differenzierender Ansatz des Grundgesetzes
- 3. Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
- II. Integrationshebel des Art. 24 Abs. 1 GG als Zentralnorm des offenen Staates
- 1. Inhaltliche Bedeutung von Art. 24 Abs. 1 GG
- 2. Voraussetzungen
- 3. Grenzen
- 4. Tatsächliche Bedeutung gestern und heute
- 5. Hoheitsrechtsübertragung auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen nach Art. 24 Abs. 1a GG
- III. Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung im offenen Verfassungsstaat
- 1. Einordnung des Bundes in ein System der gegenseitigen kollektiven Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 GG
- 2. Völkerrechtliche Friedenssicherung
- 3. Verbot friedensstörender Handlungen gem. Art. 26 Abs. 1 GG und Kontrolle von Kriegswaffen gem. Art. 26 Abs. 2 GG
- 4. Verfassungsrechtliche Grundlagen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
- 5. Grundrechtsbindung deutscher Streitkräfte im Ausland
- 6. Spannungs- und Verteidigungsfall gem. Art. 80a GG und Art. 115a ff. GG
- 178–373 3. Teil. Öffnung zum Recht der Europäischen Union: Deutschland als Mitgliedstaat im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund 178–373
- 178–211 A. Europäische Union als Staaten- und Verfassungsverbund 178–211
- I. Begriff der EU als Staaten- und Verfassungsverbund
- 1. EU als dynamischer Integrationsverband
- 2. Zwischen Staat und internationaler Organisation
- 3. Versuche einer Neukategorisierung
- 4. Inhalt und Bedeutung des Verbundkonzepts
- II. Akteure im Staaten- und Verfassungsverbund
- 1. Organe der EU
- 2. Mitgliedstaaten und ihre Organe
- 3. Bundesländer (und Regionen) in der EU
- 211–249 B. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess 211–249
- I. Integrationsauftrag des Grundgesetzes
- 1. Staatsziel europäische Integration
- 2. Integrationsverfahren nach Art. 23 Abs. 1 S. 2, 3 GG
- 3. Integrationsvoraussetzungen der Struktursicherungsklausel des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG
- 4. Integrations- und Budgetverantwortung im Lichte des Art. 23 GG
- II. Verfassungsrechtliche Grenzen europäischer Integration
- 1. Bestandssicherungsklausel des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG als Integrationsgrenze
- 2. Integration durch Verfassungsablösung gem. Art. 146 GG
- 249–314 C. Verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund 249–314
- I. Demokratie in der EU
- 1. Der Bürger als Ausgangspunkt der Demokratie in der EU
- 2. Demokratische Legitimation im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund
- II. Gesetzgebung in der EU im Lichte des Subsidiaritätsprinzips
- 1. Grundsätze der Kompetenzverteilung in der EU
- 2. Kompetenzkategorien
- 3. Drei Prüfschritte des Art. 5 EUV
- 4. Subsidiaritätsrüge und -klage
- III. Rechtsstaatlichkeit: Die EU als Rechtsgemeinschaft
- 1. Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit in der EU
- 2. Inhalte des Rechtsstaatsprinzips
- IV. Unionsbürgerrechte: Grundrechte- und Grundfreiheitenschutz
- 1. Grundfreiheiten
- 2. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- 3. Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
- 4. Systematik der Unionsbürgerrechte
- 314–373 D. Rechtsanwendung im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund 314–373
- I. Unmittelbare Anwendbarkeit und Wirkung des Unionsrechts
- 1. Unmittelbare Wirkung von Primärrecht
- 2. Unmittelbare Wirkung von Sekundärrecht
- II. Anwendungsvorrang des Unionsrechts
- 1. EuGH zur Rangfrage
- 2. Rangfrage in der Rechtsprechung des BVerfG
- III. Innerstaatlicher Vollzug des Unionsrechts
- 1. Grundprinzip der Unionstreue (Art. 4 Abs. 3 EUV)
- 2. Vollzug des Unionsrechts durch die Verwaltung
- IV. Unionsrecht und nationale Gerichte
- 1. Rolle des nationalen Richters für die Anwendung des Unionsrechts – Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV
- 2. Grundsätze der Effektivität und Äquivalenz
- 3. Einstweiliger Rechtsschutz
- 4. Richtlinienkonforme Auslegung nationalen Rechts
- 5. Staatshaftung für die Nichtumsetzung von Unionsrecht
- 6. Sonderverhältnis BVerfG – EuGH im Kontext
- 373–382 Sachverzeichnis 373–382
- 382–382 Impressum 382–382