Rechtstheorie
mit Juristischer Methodenlehre
Zusammenfassung
Recht entsteht aus der Geschichte und ändert sich mit ihr. Die Grundlagenfächer der Jurisprudenz und Justiz gewinnen zudem vor dem Hintergrund der rasanten Europäisierung und Globalisierung der Rechtsordnungen zunehmende Bedeutung. Diese Entwicklung fällt zusammen mit dem Wandel der Bundesrepublik (und der Europäischen Union?) vom Rechtsstaat zum „Richterstaat“. Vor diesem Hintergrund und den Erfahrungen der vielfachen Verfassungsumbrüche in Deutschland und in Europa behandelt das Buch vier Fragen:
• Was ist Recht?
• Warum gilt Recht?
• Wer bestimmt den Inhalt des Rechts?
• Wie wird Recht zutreffend angewendet?
Die Antworten erfordern eine Besinnung auf die wechselhafte deutsche Rechts- und Methodengeschichte, die in der Juristenausbildung kaum erwähnt werden. Juristische Berufe sind überwiegend „politische“ Berufe mit weitreichender Folgenverantwortung. Ohne diese Grundfragen kann die Jurisprudenz zur „Handwerkstechnik“ und zum Machtinstrument der jeweils Herrschenden verkommen. Das ist ein Hauptgegenstand dieses Buches, das zum Standardwerk auf dem Gebiet der Rechtstheorie und Juristischen Methodenlehre geworden ist.
- I–XXIV Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXIV
- 1–5 Vorrede 1–5
- 5–28 1. Kapitel. Grundfragen 5–28
- § 1. Was ist und was soll Rechtstheorie?
- A. Was heißt Rechtstheorie?
- I. Was ist eine Theorie?
- II. Was bedeutet demnach Rechtstheorie?
- B. Wozu Rechtstheorie heute?
- I. Konjunkturen und Krisen der Rechtstheorie
- II. Juristen als Auslegungsakrobaten
- III. Die Unruhe in der Juristenausbildung – Ausbildungskrise als Grundlagenkrise
- IV. Wandel und Komplexität der Gesellschaft
- V. Komplexität der Rechtsordnung
- VI. Veränderung der Werte
- C. Zusammenfassung zu § 1
- 28–207 2. Kapitel. Das Recht und seine Funktionen 28–207
- 28–47 § 2. Was ist Recht? 28–47
- A. Definitionsprobleme
- B. Arbeitshypothese: Recht als Summe der geltenden Rechtsnormen
- I. Recht als staatliche Setzung
- II. Recht und staatlicher Zwang bei der Durchsetzung
- III. Grenzen und Lücken des „positivistischen“ Rechtsbegriffs
- C. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn
- I. Objektives Recht
- II. Subjektives Recht
- D. Zusammenfassung zu § 2
- 47–59 § 3. Was leistet Recht? Die Funktionen des Rechts 47–59
- A. Überblick
- B. Politischer Bereich
- I. Verhaltenssteuerung
- II. Organisation und Legitimation sozialer Herrschaft
- C. Gesellschaftlicher Bereich
- I. Erwartungssicherung: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz
- II. Streitentscheidungsfunktion
- D. Schutz des Einzelnen vor staatlicher Machtausübung: Rechtsgarantiefunktion
- E. Zusammenfassung zu § 3
- 59–101 § 4. Die Rechtsnorm 59–101
- A. Überblick
- B. Arten von Normen
- I. Sollens- und Seinsnormen
- II. Soziale Normen
- III. Normen der Moral oder Ethik
- IV. Andere Normarten
- C. Arten von Sätzen
- I. Theoretische Sätze
- II. Metaphysische Sätze (Glaubenssätze)
- III. Bewertende Sätze (Werturteile)
- D. Aufbau der Rechtsnorm
- I. Grundelemente der Rechtsnorm
- II. Vollständige und unvollständige Rechtssätze
- III. Gesetzlicher Bewertungsmaßstab: Der Normzweck
- E. Aufbau der Rechtsordnung – das Rechtssystem
- I. Systembegriff oder: Die Zusammenschau von Rechtsnormen
- II. Äußeres System
- III. Inneres System
- IV. Imperativentheorie
- F. Zusammenfassung zu § 4
- 101–141 § 5. Recht und Sprache 101–141
- A. Sprache als Arbeitsgerät der Juristen
- I. Sprache als offener Lernprozeß
- II. Sprache und Kommunikation als Sprach-Gemeinschaft und als Übersetzungsproblem
- III. Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks
- B. Von der Schwierigkeit, Texte „richtig“ zu verstehen
- I. Ein Blick auf die allgemeine Hermeneutik (Rezeptionstheorie)
- II. Die Bedeutung des Kontextes
- C. Ungenauigkeit der Sprache
- I. Mehrdeutigkeit von Wörtern
- II. Unbestimmtheit von Wortbedeutungen
- III. Veränderlichkeit von Wortbedeutungen
- IV. Deskriptive und normative Begriffe (Wertbegriffe)
- V. Typusbegriffe
- VI. Kalkulierte Unbestimmtheit und Offenheit von Gesetzesbegriffen
- D. Präzision durch juristische Kunstsprache?
- I. Vorbilder in exakten Wissenschaften
- II. Symbolsprache als Mittel größerer Genauigkeit juristischer Aussagen?
- E. Präzision durch Definition
- I. Grundlagen der Definitionslehre
- II. Besonderheiten bei der Definition von Gesetzesbegriffen
- III. Rechtsbegriffe als Rechtsquellen?
- F. Die juristische Fachsprache
- I. Fachsprache
- II. Undurchsichtigkeit der Gesetze
- III. Kompliziertheit des Rechts als Spiegel des sozialen und politischen Systems
- G. Zusammenfassung zu § 5
- 141–177 § 6. Die Lehre von den Rechtsquellen 141–177
- A. Begriff und Funktion der Rechtsquellen
- I. Begriff der Rechtsquellen
- II. Rechtsquellenlehre als Verfassungsfrage
- III. Allgemeinheitsgrundsatz
- B. Arten von Rechtsquellen
- I. Supra- und internationale Regelungen
- II. Verfassung
- III. Parlamentsgesetz als Mittel demokratischer Herrschaft
- IV. Rechtsverordnungen
- V. Satzungen
- VI. Kollektivrechtliche Normenverträge
- VII. Gewohnheitsrecht
- VIII. Richterrecht
- IX. Juristenrecht
- X. Naturrecht als Rechtsquelle?
- C. Rechtsordnung als Einheit?
- I. Vielzahl der Rechtsquellen als Problem
- II. Stufenbau der Rechtsordnung
- III. Komplexität der Rechtsanwendungsprobleme
- IV. Einheit der Rechtsordnung als Auslegungsargument
- D. Zusammenfassung zu § 6
- 177–207 § 7. Jurisprudenz als Wissenschaft 177–207
- A. Ist die Jurisprudenz eine Wissenschaft?
- B. Schwieriger Wissenschaftsbegriff
- I. Herkömmlicher Begriff
- II. Wissen und Glauben
- III. Prüfbarkeit
- C. Rechtswissenschaft als Wissenschaft
- I. Unterschiede von Wissenschaftlichkeit
- II. Werturteilsstreit
- III. Folgerungen für die Rechtswissenschaft
- D. Beziehung der Rechtswissenschaft zu anderen Wissenschaften
- I. Rechtswissenschaft als normative Wissenschaft
- II. Rechtswissenschaft als empirische Sozialwissenschaft
- III. Rechtswissenschaft als analytische Textwissenschaft
- E. Rechtswissenschaft – Jurisprudenz – Rechtsdogmatik
- I. Was ist Rechtsdogmatik?
- II. Wie entsteht Rechtsdogmatik?
- III. Gültigkeitsanspruch dogmatischer Sätze
- IV. Funktionen der Rechtsdogmatik
- V. Rechtsdogmatik und Rechtspolitik
- F. Zusammenfassung zu § 7
- 207–397 3. Kapitel. Geltung des Rechts 207–397
- 207–214 § 8. Geltungsbegriff 207–214
- A. Problemübersicht
- B. Arten der Geltung
- I. Juristische, faktische und moralische Geltung
- II. Divergenzen und Verknüpfungen der Geltungsarten
- III. Die Bedeutung der Akzeptanz
- C. Zusammenfassung zu § 8
- 214–258 § 9. Recht und Gerechtigkeit 214–258
- A. Gerechtigkeit – skeptische Zweifel
- I. Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit
- II. Relativität der Gerechtigkeit?
- B. Was heißt „Gerechtigkeit“?
- I. Begriff
- II. Austeilende Gerechtigkeit („iustitia distributiva“)
- III. Ausgleichende Gerechtigkeit („iustitia commutativa“)
- IV. Gerechtigkeit, Nutzen und Effizienz
- C. Begründungen der Gerechtigkeit
- I. Deskriptive Gerechtigkeitstheorien
- II. Prozedurale Gerechtigkeitstheorien
- III. Materiale Gerechtigkeitstheorien
- D. Gerechtigkeit und Rechtsstaat
- I. Gesetzgebung und Gerechtigkeit
- II. Rechtsprechung und Gerechtigkeit
- III. Jurisprudenz und Gerechtigkeit
- IV. Annäherungen an die Gerechtigkeit
- E. Zusammenfassung zu § 9
- 258–263 § 10. Moral, Ethik und Recht 258–263
- A. Begriff und Verbindlichkeitsgrundlagen von Moralsystemen
- B. Zuordnungsverhältnis
- I. Moral als Bedingung des Rechts
- II. Moral als Ziel des Rechts
- C. Zusammenfassung zu § 10
- 263–288 § 11. Religion und Recht: Das theologische Naturrecht 263–288
- A. Recht als Teil der Sinnfrage
- B. Begriff und Funktion des Naturrechts
- C. Geschichtliche Begründungsvarianten des Naturrechtsdenkens
- D. Was bleibt vom theologischen Naturrecht? Oder: Die „ewige Wiederkehr“ des Naturrechts
- I. Frage nach dem richtigen Recht
- II. Wiederkehr nach 1945
- III. Abklingen der Naturrechtsrenaissance
- IV. Wandelbarkeit der verkündeten Naturrechtsinhalte
- V. Offenheit des Naturrechtsbegriffs
- VI. Verdienste des theologischen Naturrechts
- VII. Theologisches Naturrecht und pluraler Staat
- E. Recht und Toleranz
- I. Pluralität und religiöse Toleranz im liberalen Verfassungsstaat
- II. Toleranz in der demokratischen Rechtsordnung
- III. Grenzen der Toleranz des Staates und im Staat
- IV. Die neuen Herausforderungen
- F. Zusammenfassung zu § 11
- 288–299 § 12. Vernunft und Recht 288–299
- A. Das Naturrecht der Aufklärung
- I. Vom Glauben zum Wissen
- II. Was ist Natur beim Vernunftrecht?
- III. Naturrechtsgesetzbücher
- B. Geschichte, Volksgeist und Recht: Historische Rechtsschule
- I. Geschichte und Volksgeist als Wurzelgrund und Quelle des Rechts
- II. Rechtspolitische Funktion der historischen Rechtsschule
- III. Was bedeutet die historische Rechtsschule heute?
- C. Logik und Recht: Die Begriffsjurisprudenz
- I. Monopol der Rechtswissenschaft bei der Rechtserzeugung
- II. Recht als Produkt des „Volksgeistes“ und eines „vernünftigen Systems“?
- III. Sieg und Niedergang der Begriffsjurisprudenz
- D. Zusammenfassung zu § 12
- 299–320 § 13. Staatsmacht und Recht: Der juristische Positivismus 299–320
- A. Philosophischer Positivismus: Naturwissenschaftliche Empirie als Dogma
- B. Der Glaube an die notwendige Sittlichkeit des Staates: Der Gesetzespositivismus
- I. Leitsätze
- II. Die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen
- III. Positivismus als Rechtstheorie des Totalitarismus?
- IV. Gesetzliches Unrecht und Gesetzespositivismus
- C. Die Macht der letzten Instanzen: Der Richterpositivismus
- D. Konstruktion des Rechts aus Regeln und Prinzipien (Ronald Dworkin)
- E. Zusammenfassung zu § 13
- 1. Verdienste
- 2. Nachteile und Gefahren
- 320–339 § 14. Klasse und Recht 320–339
- A. Die industrielle Revolution als Ausgangspunkt neuer Rechtstheorien
- B. Klasse und Recht – revolutionär: Marxistisch-leninistische Rechtstheorie
- I. Kernthesen der marxistischen Rechtslehre
- II. Entwicklung und Ausblicke der marxistischen Rechtstheorie
- C. Klasse und Recht – evolutionär: Lorenz von Stein (1815–1890)
- I. Klassenstruktur als Ausgangspunkt
- II. Staatliche Reform statt proletarischer Revolution
- III. Recht als Produkt der Gesellschaft
- D. Zusammenfassung zu § 14
- 339–352 § 15. Zweck, Interesse und Recht: Interessenjurisprudenz 339–352
- A. Der Zweck im Recht (Rudolf von Jhering)
- I. Umweg zur Realität
- II. Rudolf v. Jhering als Theoretiker des Übergangs
- B. Interessenjurisprudenz als rechtstheoretische und methodische Neubesinnung (Philipp Heck)
- I. Rechtswissenschaft als praktische Wissenschaft
- II. Der Richter als dienender Partner des Gesetzgebers
- III. Weite und Unschärfe des Interessenbegriffes
- IV. Der Streit um die Interessenjurisprudenz im Nationalsozialismus
- C. Zusammenfassung zu § 15
- 352–367 § 16. Rasse und Recht: Rechtslehren im Nationalsozialismus 352–367
- A. Das totalitäre Unrechtssystem
- B. NS-Rechtsanschauung
- C. Versuche einer NS-Rechtstheorie
- I. Konkurrenz der anpassungsbereiten Autoren
- II. Von der Interessenjurisprudenz zum Neuhegelianismus
- III. Vorrang der Umdeutung vor der Gesetzgebung
- IV. Die nationalsozialistische Rechtsidee
- V. Neue Rechtsquellenlehre
- VI. Neue Begriffslehre
- D. Zusammenfassung zu § 16
- 367–384 § 17. Wissenschaftstheorie und Recht: Das neue Vernunftrecht 367–384
- A. Abkehr von Positivismus und Naturrecht
- B. Die Suche nach einem dritten Weg
- I. Phänomenologie
- II. Die Neuauflage des Werturteilsstreites
- III. Diskurstheorie
- C. Das Vernunftargument in der Normenbegründung
- I. Das Problem
- II. Zur Vernünftigkeit von Staatsformen
- III. Zur Kritik des Vernunftarguments
- IV. Gemeinsame Wertungsgrundlagen als Grenze vernünftiger Verständigung
- D. Zusammenfassung zu § 17
- 384–388 § 18. Freirecht und Topik 384–388
- A. Freirechtsschule
- B. Juristische Topik
- I. Was bedeutet juristische Topik?
- II. Chancen dialogischer Jurisprudenz
- III. Grenzen der Topik
- C. Zusammenfassung zu § 18
- 388–397 § 19. Die notwendige Standortwahl des Juristen 388–397
- A. Die Qual der Wahl
- B. Unbegründete Geltungsanerkennung
- C. Historische Abwandlung zentraler Argumente für die Rechtsgeltung am Beispiel des Naturrechts
- D. Der richtige Kern der verschiedenen Rechtslehren
- E. Das Recht als Spiegel der historischen Gesamtsituation
- F. Das Menschenbild des Grundgesetzes
- G. Verfassungsbedingte Offenheit der individuellen Standortwahl
- 397–601 4. Kapitel. Rechtsanwendung 397–601
- 397–417 § 20. Rechtsgewinnung als methodisches Problem 397–417
- A. Bedeutung der Methodenlehre
- I. Methodenkrise der deutschen Juristen
- II. Die Notwendigkeit einer europäischen Methodenlehre
- III. Funktionen der juristischen Methodenlehre
- B. Methodische Grundfragen
- I. Ziel der Rechtsanwendung
- II. Arbeitsschritte bei der Rechtsanwendung
- III. Sachverhaltsfeststellung als verfahrensrechtliches Problem
- IV. Methode oder Methoden der Rechtsanwendung?
- V. Methodenlehre der Rechtswissenschaft oder Methoden der Gerichtspraxis?
- C. Zusammenfassung zu § 20
- 417–425 § 21. Juristischer Syllogismus (Obersatz, Untersatz, Schlußsatz) 417–425
- A. Funktion und Technik der Subsumtion
- I. Das Beispiel Körperverletzung
- II. Probleme und Reichweite des Syllogismus
- B. Logik und Teleologie bei der Rechtsanwendung
- C. Zusammenfassung zu § 21
- 425–507 § 22. Auslegung der Rechtsnorm 425–507
- A. Rang der Methodenwahl
- I. Der Beitrag Friedrich Carl von Savignys
- II. Methodenwahl – ein Verfassungsproblem?
- III. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Auslegung von Gesetzen und Rechtsgeschäften
- B. Normzweck als Auslegungsziel
- I. Am Anfang steht der Normzweck
- II. Unterscheidung von Auslegungsziel und Auslegungsmitteln
- III. Auslegung von Gesetzen und Begriffen
- C. Stufenmodelle der Rechtsanwendung
- I. Die Notwendigkeit einer Aufspaltung des Rechtsanwendungsvorgangs
- II. Erste Stufe: Die Auslegung im eigentlichen Sinne
- III. Zweite Stufe: Fortgeltung des Normzwecks im Anwendungszeitpunkt oder Rechtsfortbildung
- D. Auslegung nach dem Wortlaut
- I. Wortlaut als Ausgangspunkt
- II. Zusammenfassung zu D
- E. Systematische Auslegung
- I. Grundlagen
- II. Verschiedene Systembegriffe
- III. Rechtsordnung als Wertordnung
- IV. Rechtsanwendung als Wertverwirklichung
- V. Grundprobleme der „systematischen Auslegung“
- VI. Die Klärung von Gesetzeskonkurrenzen
- VII. Was bedeutet „Einheit der Rechtsordnung“? Die methodische Reichweite des Einheitsarguments
- VIII. Zusammenfassung zu E
- F. Historische Auslegung
- I. Textsinn von Normen zwischen Erlaß und Anwendung
- II. Was heißt historische Auslegung?
- III. Bedeutung der historischen Auslegung
- IV. Zusammenfassung zu F
- G. Die schwierige Unterscheidung zwischen Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung: Der Methodenstreit als Definitionsfrage
- I. Subjektive und objektive Auslegungstheorie
- II. Heute herrschende Meinung
- III. Kritik an der objektiven Theorie
- IV. Erfordernis richterlicher Rechtspolitik
- V. Zusammenfassung zu G
- H. Auslegung des Unionsrechts
- I. Zusammenfassung zu § 22
- 507–567 § 23. Rechtsanwendung im Lückenbereich 507–567
- A. Das Phänomen der Lücke
- I. Richterliche Normsetzung im Lückenbereich
- II. Unterschied zwischen dem Lückenproblem und richterlichen Gesetzesberichtigungen
- III. Verschwiegene Normsetzung der objektiven Auslegung
- B. Begriff und Arten von Lücken im Gesetz
- I. Unsicherer Lückenbegriff
- II. Arten von Lücken
- III. Zusammenfassung zu B
- C. Richterliche Lückenfeststellung – Suche und Erfindung von Lücken im Gesetz
- I. Offenkundige Normlücken
- II. Teleologische Lücken
- III. Entstehungszeitpunkt und Anwendungszeitpunkt des Gesetzes als Maßstab der Lückenfeststellung
- IV. Rechtspolitische Funktion der Lückenfeststellung
- D. Lückenausfüllung
- I. Richterliche Kompetenz zur Rechtsfortbildung
- II. Instrumente der Lückenausfüllung
- III. Die Ausfüllung von Rechtslücken (Gebietslücken)
- E. Unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung
- F. Scheinbegründungen richterlicher Normsetzungen
- I. Berufungen auf die „Rechtsidee“
- II. Natur der Sache und das Wesen von Einrichtungen
- III. Typus und Typenreihe – „Typologische Rechtsfindung“
- G. Zusammenfassung zu § 23
- 567–590 § 24. Richterliche Gesetzesabweichungen 567–590
- A. Fallgruppen
- I. Scheinbare Gesetzesabweichungen
- II. Richterliche Korrekturen am Normzweck
- III. Richterliche Gesetzesablehnungen als Verfassungskonflikte
- B. Zur Zulässigkeit richterlicher Gesetzeskorrekturen
- I. Normzweck als Ausgangspunkt und Rechtfertigung von Wortlautkorrekturen
- II. Gewandelte Normzwecke zwischen dem Erlaß und der Anwendung von Gesetzen
- III. Das Bundesverfassungsgericht zwischen Verfassungsfortbildung und Verfassungsänderung
- IV. Richterlicher Aufstand gegen die Gesetzgebung
- V. Richterliches Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)?
- C. Zusammenfassung zu § 24
- 590–601 § 25. Das Verhältnis zwischen Rechtstheorie und juristischer Methodenlehre 590–601
- A. Methodentheoretische Erfahrungen aus Systemwechseln
- I. Anpassung und Umdeutung als Daueraufgabe der Rechtsanwendung
- II. Schleusen neuer Wirklichkeiten für alte Gesetze
- B. Juristische Methodenlehre als Schranke gegen Rechtsperversionen?
- I. Aufgaben und Grenzen der Methodenlehre
- II. Methodenbewußtsein als Umdeutungsbremse
- C. Unverzichtbarkeit der Grundwerte
- 601–609 Namensverzeichnis 601–609
- 609–621 Stichwortverzeichnis 609–621
- 621–622 Schriften der Verfasser zur Rechtstheorie 621–622
- 622–622 Impressum 622–622