Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft
Eine Anleitung für Klausur und Praxis
Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Der Einstieg in die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft und ebenso in die praktisch ausgerichtete „staatsanwaltliche Abschlussverfügungsklausur“, welche vielfach Examensgegenstand ist, fällt vielen Referendarinnen und Referendaren schwer, da sie sich von der sonst üblichen Urteilsklausur deutlich unterscheidet. Es werden nicht nur pragmatische Lösungen, sondern auch die Beherrschung einiger Formalien erwartet. Mit den wertvollen Hinweisen und Anleitungen dieses Werkes sind diese Schwierigkeiten für Referendarinnen und Referendare, aber auch für „junge“ Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gut zu meistern.
Die verschiedenen Verfügungsarten und deren wichtigste prozessuale Probleme werden ausführlich behandelt und durch Übersichten veranschaulicht. Eine Klausur mit ausführlicher Lösung schließt den Band ab und ermöglicht das Training des Gelernten am „praktischen Fall“.
Der Autor Dr. Raimund Brunner ist Vizepräsident des Landgerichts Aschaffenburg a.D. und Prüfer im Ersten und Zweiten Staatsexamen.
Schlagworte
- I–XIV Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XIV
- 1–21 1. Kapitel. Grundlagen für die Bearbeitung einer staatsanwaltlichen Abschlussverfügungsklausur 1–21
- 1–2 A. Der Bearbeitervermerk 1–2
- 2–4 B. Zuständigkeit des ermittelnden Staatsanwalts 2–4
- I. Sachliche Zuständigkeit
- II. Örtliche Zuständigkeit
- 4–7 C. Prozessuale Tat 4–7
- 7–18 D. Materiell-rechtliches Gutachten 7–18
- I. Grundsätzliches zum Gutachtensaufbau
- II. Besonderheiten in der Assessorklausur
- 1. Inhalt
- 2. Umfang
- 3. Prozessvoraussetzungen
- 18–21 E. Formelle Abschlussverfügung 18–21
- 21–27 2. Kapitel. Die Erhebung der öffentlichen Klage 21–27
- 21–21 A. Grundfall 21–21
- 21–21 B. Ein Beschuldigter – mehrere prozessuale Taten 21–21
- 21–22 C. Mehrere Beschuldigte – mehrere prozessuale Taten 21–22
- 22–25 D. Sachliche Zuständigkeit des Gerichts 22–25
- 25–25 E. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts 25–25
- 25–27 F. Vermerk über Abschluss der Ermittlungen 25–27
- 27–55 3. Kapitel. Anklageschrift 27–55
- 27–27 A. Hinreichender Tatverdacht 27–27
- 27–32 B. Ungeklärter Sachverhalt 27–32
- I. In dubio pro reo
- 1. Unmittelbare Anwendung
- 2. Mittelbare Geltung
- 3. Mehrere Sachverhaltsmöglichkeiten
- 4. Stufenverhältnis
- II. Wahlfeststellung
- III. Postpendenzfeststellung
- 32–50 C. Inhalt 32–50
- I. Kopf
- II. Anklagesatz
- 1. Personalien
- 2. Verteidiger (§ 200 I 2 StPO; Nr. 110 II b RiStBV)
- 3. Sachverhalt
- 4. Wiedergabe der gesetzlichen Merkmale der Straftat
- 5. Rechtliche Bezeichnung der Straftat
- 6. Paragraphenbezeichnung der anzuwendenden Strafvorschriften
- 7. Beispiele für die Formulierung von Anklagesätzen
- III. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 II StPO; Nr. 110 II g, 112 RiStBV)
- IV. Zuständiges Gericht
- V. Anträge
- VI. Beweismittel (§ 200 I 2 StPO; Nr. 111 RiStBV)
- VII. Abschluss
- 50–55 D. Muster für Anklageschriften 50–55
- I. Bayerische Fassung
- II. Zu der in den anderen Bundesländern überwiegend üblichen Form (vgl. Kroiß/Neurauter FormB Rechtspflege Nr. 36 – Anmerkungen)
- 55–61 4. Kapitel. Strafbefehlsantrag 55–61
- 55–55 A. Abgrenzung zur Anklage 55–55
- 55–56 B. Zulässigkeit 55–56
- I. Hinreichender Tatverdacht
- II. Hauptverhandlung nicht erforderlich
- III. Sachliche Zuständigkeit des Gerichts
- IV. Festsetzung der Rechtsfolgen
- 56–58 C. Inhalt des Strafbefehlsantrags 56–58
- 58–61 D. Muster für einen Strafbefehlsantrag 58–61
- 61–63 5. Kapitel. Vorläufige Einstellung des Verfahrens 61–63
- 61–61 A. Vorübergehende Hindernisse nach § 154f StPO 61–61
- 61–62 B. Entscheidung einer Vorfrage, § 154d StPO 61–62
- 62–63 C. Falsche Verdächtigung oder Beleidigung, § 154e StPO 62–63
- 63–85 6. Kapitel. Endgültige Einstellung des Verfahrens 63–85
- 63–66 A. Einstellung des Verfahrens nach § 170 II 1 StPO 63–66
- I. Allgemeines
- II. Einstellungsbegründung
- III. Mitteilung an Antragsteller
- IV. Mitteilung an Beschuldigten
- V. Form der Einstellungsverfügung
- 66–70 B. Teileinstellung (das ist der typische Fall in Examensklausuren) 66–70
- I. Teileinstellung bei sachlichem Zusammenhang
- II. Teileinstellung bei persönlichem Zusammenhang
- III. Zusammentreffen von sachlichem und persönlichem Zusammenhang
- 70–73 C. Einstellung unwesentlicher Nebenstraftaten, § 154 I StPO 70–73
- I. Mehrere Ermittlungsverfahren – mehrere prozessuale Taten
- 1. Vorläufige Einstellung
- 2. Endgültige Einstellung
- II. Ein Ermittlungsverfahren – mehrere prozessuale Taten
- 1. Vorläufige Einstellung
- 2. Endgültige Einstellung
- 73–74 D. Beschränkung der Strafverfolgung 73–74
- 74–81 E. Behandlung von Privatklagedelikten 74–81
- I. Innerhalb einer prozessualen Tat liegen ausschließlich Privatklagedelikte vor
- II. Zusammentreffen von Offizial- und Privatklagedelikten innerhalb einer prozessualen Tat
- 1. Hinreichender Tatverdacht für ein strafbares Verhalten
- 2. Kein hinreichender Tatverdacht für ein strafbares Verhalten
- 3. Hinreichender Tatverdacht nur für Privatklagedelikt
- 4. Hinreichender Tatverdacht nur für Offizialdelikt
- III. Offizial- und Privatklagedelikte bilden mehrere prozessuale Taten
- 1. Hinreichender Tatverdacht für Offizial- und Privatklagedelikt
- 2. Kein hinreichender Tatverdacht für Offizial- und Privatklagedelikt
- 3. Hinreichender Tatverdacht nur für Privatklagedelikt
- 4. Hinreichender Tatverdacht nur für Offizialdelikt
- 81–82 F. Einstellung der prozessualen Tat wegen geringer Schuld, §§ 153, 153a StPO 81–82
- I. Einstellung nach § 153 StPO
- II. Einstellung nach § 153a StPO
- 82–83 G. Einstellung bei Absehen von Strafe, § 153b StPO 82–83
- 83–85 H. Sonstige Einstellungsmöglichkeiten 83–85
- 85–87 7. Kapitel. Tod des Beschuldigten 85–87
- 87–97 8. Kapitel. Klausur „Staatsanwaltliche Abschlussverfügung“ 87–97
- 87–91 Aufgabentext 87–91
- 91–97 Lösung 91–97
- 97–98 Stichwortverzeichnis 97–98