Verwaltungsprozessrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
Systematische Darstellung in Grafik-Text-Kombination
Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Der Mensch lernt in hohem Maße über seine visuellen Wahrnehmungen. Die Tatsache, dass die Gedächtnisleistung für Bilder erheblich höher ist als für abstrakte oder konkrete Begriffe, macht sich dieses Werk zunutze. Als Pionier in der Visualisierung juristischer Ausbildungsinhalte stellt es das Verwaltungsprozessrecht und das Allgemeine Verwaltungsrecht in einer einzigartigen Grafik-Text-Kombination dar: Visuelle Darstellung und Lehrtext ergänzen sich auf jeweils gegenüberliegenden Seiten zu einem didaktisch eingängigen Baukastensystem. Zwischenübersichten machen wichtige Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar. Falllösungen runden die Wissensvermittlung ab.
Die Neuauflage baut die Verknüpfung zu Sachthemen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts im Verhältnis zu den Vorauflagen weiter aus. Das gilt insbesondere für die Handlungsinstrumente der Verwaltung (S. 2–17).
Sowohl die grafische als auch die textliche Darstellung ist gründlich überarbeitet und an inzwischen eingetretene Änderungen der Rechtslage und Rechtsprechung angepasst worden. Berücksichtigung fand bspw. § 80b und § 80c VwGO. Rechtsprechung und Literatur sind bis Juni 2023 berücksichtigt.
Das Werk ist gleichzeitig Lehrbuch zum Verwaltungsprozessrecht und Kurzkompendium zur verwaltungsrechtlichen Examensvorbereitung. Die grafische Darstellung ermöglicht eine schnelle und gezielte Wiederholung vor Prüfungen.
Der Autor Prof. Dr. Mario Martini ist Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie Leiter des Programmbereichs »Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung« am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (www.uni-speyer.de/de/lehrstuehle/martini/begruessung.php).
Schlagworte
- I–2 Titelei/Inhaltsverzeichnis I–2
- 3–18 A. Die Handlungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung 3–18
- I. HANDELN DER VERWALTUNG IN PRIVATRECHTSFORM
- II. ÖFFENTLICH-RECHTLICHE HANDLUNGSINSTRUMENTE
- 1. Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG)
- a) Arten
- b) Wirksamkeit und Bestandskraft
- 2. Realakt und sonstiges nicht-regelndes Verwaltungshandeln
- 3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- 4. Rechtsnorm
- 5. Verwaltungsvorschrift und Einzelweisung
- 19–24 B. Einführung in das Verwaltungsprozessrecht 19–24
- I. DAS VERWALTUNGSPROZESSRECHT IM SYSTEM DER KONTROLLE STAATLICHER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
- II. DIE VERWALTUNGSRECHTLICHEN RECHTSBEHELFE (ÜBERBLICK)
- III. DER ENTSCHEIDUNGSABLAUF IM WIDERSPRUCHS- UND VERWALTUNGSGERICHTSVERFAHREN
- 25–32 C. Der verwaltungsrechtliche Widerspruch 25–32
- I. ERFOLGSVORAUSSETZUNGEN; PRÜFUNGSSCHEMA
- II. STATTHAFTIGKEIT DES ANFECHTUNGS- UND VERSAGUNGSGEGENWIDERSPRUCHS
- III. ORDNUNGSGEMÄßE WIDERSPRUCHSERHEBUNG
- IV. BEGRÜNDETHEIT DES WIDERSPRUCHS
- 33–188 D. Die verwaltungsgerichtlichen Klagen und ihre Verzahnung mit dem materiellen Recht 33–188
- I. SACHENTSCHEIDUNGSVORAUSSETZUNGEN
- 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- a) Die Generalklausel des § 40 I 1 VwGO
- b) Sonderzuweisungen
- 2. Beteiligtenfähigkeit
- a) Überblick
- b) Die Beteiligtenfähigkeit nach § 61 Nr. 1 VwGO
- 3. Statthaftigkeit und besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen
- a) Statthafte Klageart (Überblick)
- b) Die Anfechtungsklage
- c) Die Leistungsklagen
- d) Die Feststellungsklagen
- e) Verwaltungsgerichtliche Organstreitigkeiten
- f) Klagehäufung
- 4. Förmlich ordnungsgemäße Klageerhebung
- 5. Negative Sachentscheidungsvoraussetzungen
- 6. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- 7. Zusammenfassung
- II. DIE BEGRÜNDETHEIT DER VERWALTUNGSGERICHTLICHEN KLAGEN
- 1. Überblick
- 2. Die Begründetheit der Anfechtungsklage
- a) Überblick
- b) Passivlegitimation
- c) Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes und Rechtsverletzung
- d) Materielle Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
- 3. Die Begründetheit der Leistungsklagen
- a) Die Begründetheit der Verpflichtungsklage
- b) Die Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage
- 4. Die Begründetheit der Feststellungsklagen
- a) Die Begründetheit der allgemeinen Feststellungsklage
- b) Die Begründetheit der Anfechtungs-Fortsetzungsfeststellungsklage; Übungsfall
- 5. Der für die Entscheidung über die Begründetheit maßgebliche Zeitpunkt
- 189–202 E. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO 189–202
- I. PRÜFUNGSSCHEMA
- II. STATTHAFTIGKEIT UND BESONDERE SACHENTSCHEIDUNGSVORAUSSETZUNGEN
- III. DIE BEGRÜNDETHEIT DES NORMENKONTROLLANTRAGS
- 1. Passivlegitimation
- 2. Uniwirksamkeit der Norm
- a) Normenkontrolle einer (Landes-)Verordnung
- b) Normenkontrolle einer kommunalen Satzung
- 203–224 F. Vorläufiger Rechtsschutz 203–224
- I. VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ GEGEN BELASTENDE VERWALTUNGSAKTE
- 1. Suspensiveffekt
- 2. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- 3. Rechtsschutz gegen das Entfallen bzw. die Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung
- a) Überblick
- b) Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit
- c) Begründetheit des Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit
- d) Vorläufiger Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung
- II. DER ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG NACH § 123 VWGO
- 1. Zulässigkeit
- 2. Begründetheit
- III. ZUSAMMENFASSUNG
- 225–230 G. Verwaltungsgerichtliche Rechtsmittel 225–230
- I. BERUFUNG
- II. REVISION
- III. BESCHWERDE
- 231–235 H. Entscheidung über die förmlichen Rechtsbehelfe 231–235
- I. VERFAHRENSGRUNDSÄTZE IM VERWALTUNGSPROZESS
- II. DAS NACHSCHIEBEN VON GRÜNDEN IM VERWALTUNGSPROZESS
- III. DIE ZULÄSSIGKEIT DER REFORMATIO IN PEIUS
- 236–237 I. Zusammenfassende Übersicht 236–237
- 238–250 J. Tenorierung im Verwaltungsprozess 238–250
- I. DER ENTSCHEIDUNGSTENOR IM WIDERSPRUCHSBESCHEID
- 1. Entscheidung zur Hauptsache
- 2. Kostenentscheidung (§ 73 III 3 VwGO iVm § 80 VwVfG)
- 3. Ggf. Entscheidung über die sofortige Vollziehbarkeit (§ 80 II 1 Nr. 4, IV 1)
- II. AUFBAU EINES VERWALTUNGSGERICHTLICHEN URTEILS
- 1. Rubrum
- 2. Tatbestand
- 3. Entscheidungsgründe
- 4. Rechtsmittelbelehrung
- III. DER URTEILSTENOR
- 1. Entscheidung zur Hauptsache
- 2. Kostenentscheidung
- 3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
- IV. DER ENTSCHEIDUNGSTENOR IN VERFAHREN VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES
- 1. Entscheidung zur Sache
- 2. Kostenentscheidung
- 3. Wert des Verfahrensgegenstandes
- V. DER ENTSCHEIDUNGSTENOR DER NORMENKONTROLLENTSCHEIDUNG
- 1. Entscheidung zur Hauptsache
- 2. Kostenentscheidung
- 3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
- 4. (Nicht-)Zulassung der Revision
- 251–260 Sachverzeichnis 251–260