Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft
Eine Anleitung für Klausur und Praxis
Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Der Einstieg in die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft und ebenso in die praktisch ausgerichtete »staatsanwaltliche Abschlussverfügungsklausur«, welche vielfach Examensgegenstand ist, fällt vielen Referendaren schwer, da sie sich von der sonst üblichen Urteilsklausur deutlich unterscheidet. Es werden nicht nur pragmatische Lösungen, sondern auch die Beherrschung einiger Formalien erwartet. Mit den wertvollen Hinweisen und Anleitungen dieses Werkes sind diese Schwierigkeiten für Referendare, aber auch für den »jungen« Staatsanwalt gut zu meistern.
Die verschiedenen Verfügungsarten und deren wichtigste prozessuale Probleme werden ausführlich behandelt und durch Übersichten veranschaulicht. Eine Klausur mit ausführlicher Lösung schließt den Band ab und ermöglicht das Training des Gelernten am »praktischen Fall«.
Der Autor Dr. Raimund Brunner ist Vizepräsident des Landgerichts Aschaffenburg a.D. und Prüfer im Ersten und Zweiten Staatsexamen.
- I–XIV Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XIV
- 1–18 1. Kapitel. Grundlagen für die Bearbeitung einer staatsanwaltlichen Abschlussverfügungsklausur 1–18
- A. Der Bearbeitervermerk
- B. Zuständigkeit des ermittelnden Staatsanwalts
- I. Sachliche Zuständigkeit
- II. Örtliche Zuständigkeit
- C. Prozessuale Tat
- D. Materiell-rechtliches Gutachten
- I. Grundsätzliches zum Gutachtensaufbau
- II. Besonderheiten in der Assessorklausur
- 1. Inhalt
- 2. Umfang
- 3. Prozessvoraussetzungen
- a) Strafantrag
- b) Verjährung
- c) Strafklageverbrauch
- d) Beweisverwertungsverbote
- E. Formelle Abschlussverfügung
- 19–24 2. Kapitel. Die Erhebung der öffentlichen Klage 19–24
- A. Grundfall
- B. Ein Beschuldigter – mehrere prozessuale Taten
- C. Mehrere Beschuldigte – mehrere prozessuale Taten
- D. Sachliche Zuständigkeit des Gerichts
- E. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts
- F. Vermerk über Abschluss der Ermittlungen
- 25–52 3. Kapitel. Anklageschrift 25–52
- A. Hinreichender Tatverdacht
- B. Ungeklärter Sachverhalt
- I. In dubio pro reo
- 1. Unmittelbare Anwendung
- 2. Mittelbare Geltung
- 3. Mehrere Sachverhaltsmöglichkeiten
- 4. Stufenverhältnis
- II. Wahlfeststellung
- III. Postpendenzfeststellung
- C. Inhalt
- I. Kopf
- II. Anklagesatz
- 1. Personalien
- 2. Verteidiger (§ 200 I 2 StPO; Nr. 110 II b RiStBV)
- 3. Sachverhalt
- 4. Wiedergabe der gesetzlichen Merkmale der Straftat
- 5. Rechtliche Bezeichnung der Straftat
- 6. Paragraphenbezeichnung der anzuwendenden Strafvorschriften
- 7. Beispiele für die Formulierung von Anklagesätzen
- III. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 II StPO; Nr. 110 II g, 112 RiStBV)
- IV. Zuständiges Gericht
- V. Anträge
- VI. Beweismittel (§ 200 I 2 StPO; Nr. 111 RiStBV)
- VII. Abschluss
- D. Muster für Anklageschriften
- I. Bayerische Fassung
- II. Zu der in den anderen Bundesländern überwiegend üblichen Form (vgl. Nr. 36 – Anmerkungen)
- 53–58 4. Kapitel. Strafbefehlsantrag 53–58
- A. Abgrenzung zur Anklage
- B. Zulässigkeit
- I. Hinreichender Tatverdacht
- II. Hauptverhandlung nicht erforderlich
- III. Sachliche Zuständigkeit des Gerichts
- IV. Festsetzung der Rechtsfolgen
- C. Inhalt des Strafbefehlsantrags
- D. Muster für einen Strafbefehlsantrag
- 59–60 5. Kapitel. Vorläufige Einstellung des Verfahrens 59–60
- A. Vorübergehende Hindernisse nach § 154f StPO
- B. Entscheidung einer Vorfrage, § 154d StPO
- C. Falsche Verdächtigung oder Beleidigung, § 154e StPO
- 61–82 6. Kapitel. Endgültige Einstellung des Verfahrens 61–82
- A. Einstellung des Verfahrens nach § 170 II 1 StPO
- I. Allgemeines
- II. Einstellungsbegründung
- III. Mitteilung an Antragsteller
- IV. Mitteilung an Beschuldigten
- V. Form der Einstellungsverfügung
- B. Teileinstellung (das ist der typische Fall in Examensklausuren)
- I. Teileinstellung bei sachlichem Zusammenhang
- II. Teileinstellung bei persönlichem Zusammenhang
- III. Zusammentreffen von sachlichem und persönlichem Zusammenhang
- C. Einstellung unwesentlicher Nebenstraftaten, § 154 I StPO
- I. Mehrere Ermittlungsverfahren – mehrere prozessuale Taten
- 1. Vorläufige Einstellung
- 2. Endgültige Einstellung
- II. Ein Ermittlungsverfahren – mehrere prozessuale Taten
- 1. Vorläufige Einstellung
- 2. Endgültige Einstellung
- D. Beschränkung der Strafverfolgung
- E. Behandlung von Privatklagedelikten
- I. Innerhalb einer prozessualen Tat liegen ausschließlich Privatklagedelikte vor
- II. Zusammentreffen von Offizial- und Privatklagedelikten innerhalb einer prozessualen Tat
- 1. Hinreichender Tatverdacht für ein strafbares Verhalten
- 2. Kein hinreichender Tatverdacht für ein strafbares Verhalten
- 3. Hinreichender Tatverdacht nur für Privatklagedelikt
- 4. Hinreichender Tatverdacht nur für Offizialdelikt
- III. Offizial- und Privatklagedelikte bilden mehrere prozessuale Taten
- 1. Hinreichender Tatverdacht für Offizial- und Privatklagedelikt
- 2. Kein hinreichender Tatverdacht für Offizial- und Privatklagedelikt
- 3. Hinreichender Tatverdacht nur für Privatklagedelikt
- 4. Hinreichender Tatverdacht nur für Offizialdelikt
- F. Einstellung der prozessualen Tat wegen geringer Schuld, §§ 153, 153a StPO
- I. Einstellung nach § 153 StPO
- II. Einstellung nach § 153a StPO
- G. Einstellung bei Absehen von Strafe, § 153b StPO
- H. Sonstige Einstellungsmöglichkeiten
- 83–84 7. Kapitel. Tod des Beschuldigten 83–84
- 85–92 8. Kapitel. Klausur »Staatsanwaltliche Abschlussverfügung« 85–92
- Aufgabentext
- Lösung
- 93–96 Stichwortverzeichnis 93–96