Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2017
Die wichtigsten Wirtschaftsgesetze für Studierende
Zusammenfassung
Vorteile
- Ausgewählt von den Top-Autoren des Vahlen Verlags
- Mit Sachregister und dem praktischen Daumenregister
- Alle im Wirtschaftsleben relevanten Gesetze in einem Band
Zum Werk
Die Textausgabe enthält in einem Band alle im Wirtschaftsleben relevanten Rechtsvorschriften. Die Auswahl der Gesetze wurde von den Top-Autoren des Vahlen Verlags getroffen.
Allgemeines Zivilrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Produkthaftungsgesetz
Handelsrecht
- Handelsgesetzbuch (ohne Seehandelsrecht)
- UN-Kaufrecht (CISG)
Wettbewerbsrecht
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Preisangabenverordnung
Gesellschaftsrecht
- Aktiengesetz
- GmbH-Gesetz
- Genossenschaftsgesetz
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
- Umwandlungsgesetz
Insolvenzrecht
- Insolvenzordnung
Kapitalmarktrecht
- Kreditwesengesetz
- Wertpapierhandelsgesetz
Zur Neuauflage
Die Neuauflage enthält insbesondere die Änderungen durch die Aktienrechtsnovelle 2016 und durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz.
Zielgruppe
Studierende der Wirtschaftswissenschaften, Jura im Nebenfach.
- I–IX Titelei/Inhaltsverzeichnis I–IX
- 1–999 I. Allgemeines Zivilrecht 1–999
- 1–819 1 Bürgerliches Gesetzbuch 1–819
- Inhaltsübersicht
- Buch 1 Allgemeiner Teil
- Abschnitt 1 Personen
- Abschnitt 2 Sachen und Tiere
- Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte
- Abschnitt 4 Fristen, Termine
- Abschnitt 5 Verjährung
- Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Abschnitt 7 Sicherheitsleistung
- Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
- Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
- Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
- Abschnitt 6 Schuldübernahme
- Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
- Buch 3 Sachenrecht
- Abschnitt 1 Besitz
- Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
- Abschnitt 3 Eigentum
- Abschnitt 4 Dienstbarkeiten
- Abschnitt 5 Vorkaufsrecht
- Abschnitt 6 Reallasten
- Abschnitt 7 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Abschnitt 8 Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Buch 4 Familienrecht
- §§ 1297–1921 [hier nicht wiedergegeben]
- Buch 5 Erbrecht
- §§ 1922–2385 [hier nicht wiedergegeben]
- 820–848 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche 820–848
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Erstes Kapitel Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
- Zweites Kapitel Internationales Privatrecht
- Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
- Zweiter–Siebter Teil
- Art. 50–248 [hier nicht wiedergegeben]
- Anhang: Anlagen 1–9 [hier nicht wiedergegeben]
- 849–893 2a Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) 849–893
- Inhaltsübersicht
- Kapitel I Anwendungsbereich
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Universelle Anwendung
- Kapitel II Einheitliche Kollisionsnormen
- Art. 3 Freie Rechtswahl
- Art. 4 Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht
- Art. 5 Beförderungsverträge
- Art. 6 Verbraucherverträge
- Art. 7 Versicherungsverträge
- Art. 8 Individualarbeitsverträge
- Art. 9 Eingriffsnormen
- Art. 10 Einigung und materielle Wirksamkeit
- Art. 11 Form
- Art. 12 Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts
- Art. 13 Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit
- Art. 14 Übertragung der Forderung
- Art. 15 Gesetzlicher Forderungsübergang
- Art. 16 Mehrfache Haftung
- Art. 17 Aufrechnung
- Art. 18 Beweis
- Kapitel III Sonstige Vorschriften
- Art. 19 Gewöhnlicher Aufenthalt
- Art. 20 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
- Art. 21 öffentliche Ordnung im Staat des angerufenen Gerichts
- Art. 22 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
- Art. 23 Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
- Art. 24 Beziehung zum Übereinkommen von Rom
- Art. 25 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
- Art. 26 Verzeichnis der Übereinkommen
- Art. 27 Überprüfungsklausel
- Art. 28 Zeitliche Anwendbarkeit
- Kapitel IV Schlussbestimmungen
- Art. 29 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
- Schlussformel
- 894–934 2b Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II—) 894–934
- Inhaltsübersicht
- Kapitel I Anwendungsbereich
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 3 Universelle Anwendung
- Kapitel II Unerlaubte Handlungen
- Art. 4 Allgemeine Kollisionsnorm
- Art. 5 Produkthaftung
- Art. 6 Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten
- Art. 7 Umweltschädigung
- Art. 8 Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums
- Art. 9 Arbeitskampfmaßnahmen
- Kapitel III Ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- Art. 10 Ungerechtfertigte Bereicherung
- Art. 11 Geschäftsführung ohne Auftrag
- Art. 12 Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- Art. 13 Anwendbarkeit des Artikels 8
- Kapitel IV Freie Rechtswahl
- Art. 14 Freie Rechtswahl
- Kapitel V Gemeinsame Vorschriften
- Art. 15 Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts
- Art. 16 Eingriffsnormen
- Art. 17 Sicherheits- und Verhaltensregeln
- Art. 18 Direktklage gegen den Versicherer des Haftenden
- Art. 19 Gesetzlicher Forderungsübergang
- Art. 20 Mehrfache Haftung
- Art. 21 Form
- Art. 22 Beweis
- Kapitel VI Sonstige Vorschriften
- Art. 23 Gewöhnlicher Aufenthalt
- Art. 24 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
- Art. 25 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
- Art. 26 öffentliche Ordnung im Staat des angerufenen Gerichts
- Art. 27 Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
- Art. 28 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
- Kapitel VII Schlussbestimmungen
- Art. 29 Verzeichnis der Übereinkommen
- Art. 30 Überprüfungsklausel
- Art. 31 Zeitliche Anwendbarkeit
- Art. 32 Zeitpunkt des Beginns der Anwendung
- Schlussformel
- Anhang: [Erklärungen der Kommission]
- 935–953 3 Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht 935–953
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 [aufgehoben]
- §§ 1, 2 [aufgehoben]
- Abschnitt 2 [aufgehoben]
- § 3 [aufgehoben]
- Abschnitt 3 Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern
- § 4 Prospektangaben
- § 5 Unterrichtung vor Vertragsschluss
- § 6 Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen
- § 7 Verträge über Gastschulaufenthalte (§ 651l des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- § 8 Unterrichtung vor Beginn der Reise
- § 9 Muster für den Sicherungsschein
- § 10 Nachweis nach § 651k Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- § 11 Gelegenheitsreiseveranstalter
- Abschnitt 4 [aufgehoben]
- §§ 12, 13 [aufgehoben]
- Abschnitt 5 [aufgehoben]
- § 14 [aufgehoben]
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- § 15 Überleitungsregelung für das Muster nach § 9
- § 16 Überleitungsregelung für die Muster nach § 14
- Anlage 1: Muster für den Sicherungsschein
- Anlagen 2 und 3
- 954–989 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 954–989
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
- § 5 Positive Maßnahmen
- Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
- Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
- Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
- Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
- Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
- § 21 Ansprüche
- Abschnitt 4 Rechtsschutz
- § 22 Beweislast
- § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
- Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
- § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 27 Aufgaben
- § 28 Befugnisse
- § 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30 Beirat
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- § 31 Unabdingbarkeit
- § 32 Schlussbestimmung
- § 33 Übergangsbestimmungen
- 990–999 5 Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte 990–999
- Inhaltsübersicht
- § 1 Haftung
- § 2 Produkt
- § 3 Fehler
- § 4 Hersteller
- § 5 Mehrere Ersatzpflichtige
- § 6 Haftungsminderung
- § 7 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- § 8 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- § 9 Schadensersatz durch Geldrente
- § 10 Haftungshöchstbetrag
- § 11 Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung
- § 12 Verjährung
- § 13 Erlöschen von Ansprüchen
- § 14 Unabdingbarkeit
- § 15 Arzneimittelhaftung; Haftung nach anderen Rechtsvorschriften
- § 16 Übergangsvorschrift
- § 17 Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 18 Berlin-Klausel
- § 19 Inkrafttreten
- 1000–1660 II. Handelsrecht 1000–1660
- 1000–1496 6 Handelsgesetzbuch 1000–1496
- Inhaltsübersicht
- Erstes Buch Handelsstand
- Erster Abschnitt Kaufleute
- Zweiter Abschnitt Handelsregister; Unternehmensregister
- Dritter Abschnitt Handelsfirma
- Vierter Abschnitt Handelsbücher
- Fünfter Abschnitt Prokura und Handlungsvollmacht
- Sechster Abschnitt Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
- Siebenter Abschnitt Handelsvertreter
- Achter Abschnitt Handelsmakler
- Neunter Abschnitt Bußgeldvorschriften
- Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
- Erster Abschnitt Offene Handelsgesellschaft
- Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft
- Dritter Abschnitt Stille Gesellschaft
- Drittes Buch Handelsbücher
- Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute
- weiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandel...
- Dritter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
- Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
- Fünfter Abschnitt Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat
- Sechster Abschnitt Prüfstelle für Rechnungslegung
- Viertes Buch Handelsgeschäfte
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt Handelskauf
- Dritter Abschnitt Kommissionsgeschäft
- Vierter Abschnitt Frachtgeschäft
- Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft
- Sechster Abschnitt Lagergeschäft
- Fünftes Buch Seehandel
- §§ 476–619 [hier nicht wiedergegeben]
- Anlage
- 1497–1588 7 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch 1497–1588
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Einführung des Handelsgesetzbuchs
- Art. 1 [Inkrafttreten]
- Art. 2 [Verhältnis zum BGB und zu Bundesgesetzen]
- Art. 3 [nicht wiedergegebene Änderungsvorschrift]
- Art. 4 [Handelsgewerbe und eheliches Güterrecht]
- Art. 5 [Bergwerksgesellschaften]
- Art. 6–8 [vom Abdruck wurde abgesehen]
- Art. 9–14 [nicht wiedergegebene Aufhebungs- und Änderungsvorschriften bzw. gegenstandslos]
- Art. 15 [Verhältnis zu den Landesgesetzen]
- Art. 16–21 [vom Abdruck wurde abgesehen]
- Art. 22 [Weiterführung von eingetragenen Firmen]
- Zweiter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz
- Artikel 23 [Jahresabschluss, Lagebericht und Pflicht zur Offenlegung; Konzernabschluss; Prüfung]
- Art. 24 [Bewertungsvorschriften]
- Art. 25 [Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, AG, KGaA und GmbH]
- Art. 26 [Abschlussprüfer nach § 319 HGB]
- Art. 27 [Kapitalkonsolidierung]
- Art. 28 [Pensionsrückstellungen]
- Dritter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)
- Art. 29 [Handelsvertreterverträge]
- Art. 29a [Wettbewerbsabrede]
- Vierter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz
- Art. 30 [Art. 1 bis 10 Bankbilanzrichtlinie-Gesetz]
- Art. 31 [Vermögensgegenstände im Jahresabschluss]
- Fünfter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz
- Art. 32 [Abschlüsse und Lageberichte]
- Art. 33 [Wie Anlagevermögen behandelte Vermögensgegenstände]
- Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 22. Juli 1993
- Art. 34 [Inländische Zweigniederlassungen]
- Siebenter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Nachhaftungsbegrenzungsgesetz
- Art. 35 [Übergangsvorschrift zu § 160 HGB]
- Art. 36 [Verbindlichkeiten aus fortbestehenden Arbeitsverhältnissen]
- Art. 37 [Übergangsvorschrift zu §§ 26 und 28 Abs. 3 HGB]
- Achter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz
- Art. 38–41 [vom Abdruck wurde abgesehen]
- Neunter Abschnitt Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro
- Art. 42 [Jahres- und Konzernabschluss]
- Art. 43 [Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten]
- Art. 44 [Aufwendungen für Währungsumstellung]
- Art. 45 [Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister]
- Zehnter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
- Art. 46 [Übergangsvorschriften zum KonTraG]
- Elfter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen
- Art. 47 [Aufbewahrungsfrist]
- Zwölfter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
- Art. 48 [Übergangsvorschriften zum KapCoRiLiG]
- reizehnter Abschnitt Übergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs...
- Art. 49 [Maßgaben zu § 293 HGB]
- Vierzehnter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer
- Art. 50 [Prüfung einer Aktiengesellschaft]
- Fünfzehnter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz
- Art. 51 [Übergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz]
- Sechzehnter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation
- Art. 52 [Anmeldung und Eintragung einer Vertretungsmacht]
- Siebzehnter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Altfahrzeug-Gesetz
- Art. 53 [Rückstellungen bei Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen]
- Achtzehnter Abschnitt Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
- Art. 54 [Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz]
- Neunzehnter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz
- Art. 55 [Verjährungsfrist]
- Zwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Bilanzkontrollgesetz
- Art. 56 [Übergangsvorschriften zum BilKoG]
- Einundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sowie zum Bilanzrechtsreformgesetz
- Art. 57 [Übergangsvorschrift zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002]
- Art. 58 [Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsreformgesetz]
- Zweiundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
- Art. 59 [Übergangsvorschriften zum VorstOG und zum RechtsbereinigungsG BMJ]
- Dreiundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art. 60 [Übergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz]
- Vierundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
- Art. 61 [Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister]
- Fünfundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art. 62 [Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz]
- Sechsundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
- Art. 63 [Übergangsvorschrift]
- Siebenundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz
- Art. 64 [Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz]
- Achtundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
- Art. 65 [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen]
- Neunundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Art. 66 [Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz]
- Art. 67 [Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz]
- Dreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
- Art. 68 [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung]
- Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
- Art. 69 [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie]
- Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
- Art. 70 [Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-BilanzrechtsänderungsG und zum HGB-ÄnderungsG vom 4. 10. 2013]
- Dreiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
- Art. 71 [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts]
- Vierunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz
- Art. 72 [Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz]
- Fünfunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Art. 73 [Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst]
- Sechsunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz
- Art. 74 [Übergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz]
- Siebenunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art. 75 [Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz]
- Achtunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz
- Art. 76 [Übergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz]
- Neununddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art. 77 [Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz]
- Vierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
- Art. 78 [Übergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz]
- Einundvierzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
- Art. 79 [Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz]
- 1589–1660 8 Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf 1589–1660
- Inhaltsübersicht
- Teil I Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
- Kapitel I Anwendungsbereich
- Kapitel II Allgemeine Bestimmungen
- Teil II Abschluß des Vertrages
- Art. 14 [Angebot]
- Art. 15 [Wirksamwerden des Angebots]
- Art. 16 [Widerruf des Angebots]
- Art. 17 [Erlöschen des Angebots]
- Art. 18 [Annahme]
- Art. 19 [Ablehnung des Angebots; Gegenangebot]
- Art. 20 [Annahmefrist]
- Art. 21 [Verspätete Annahme]
- Art. 22 [Zurücknahme der Annahme]
- Art. 23 [Vertragsschluss]
- Art. 24 [Zugang eines Angebots, einer Annahmeerklärung oder einer sonstigen Willenserklärung]
- Teil III Warenkauf
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel II Pflichten des Verkäufers
- Kapitel III Pflichten des Käufers
- Kapitel IV Übergang der Gefahr
- Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen über die Pflichten des Verkäufers und des Käufers
- Teil IV Schlußbestimmungen
- Art. 89 [Verwahrer des Übereinkommens]
- Art. 90 [Vorrang vor anderen Übereinkünften]
- Art. 91 [Ratifikation]
- Art. 92 [Nichtverbindlicherklärung von Teil II oder III dieses Übereinkommens]
- Art. 93 [Mehrere Gebietseinheiten]
- Art. 94 [Regelung bei gleichen oder einander sehr nahekommenden Rechtsvorschriften]
- Art. 95 [Nichtverbindlicherklärung bezüglich Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b]
- Art. 96 [Schriftformerfordernis]
- Art. 97 [Erklärungen bei Unterzeichnung]
- Art. 98 [Vorbehalte]
- Art. 99 [Inkrafttreten]
- Art. 100 [Anwendung des Übereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten]
- Art. 101 [Kündigung des Übereinkommens]
- 1661–1732 III. Wettbewerbsrecht 1661–1732
- 1661–1700 9 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1661–1700
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Definitionen
- § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
- § 3a Rechtsbruch
- § 4 Mitbewerberschutz
- § 4a Aggressive geschäftliche Handlungen
- § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
- § 5a Irreführung durch Unterlassen
- § 6 Vergleichende Werbung
- § 7 Unzumutbare Belästigungen
- Kapitel 2 Rechtsfolgen
- § 8 Beseitigung und Unterlassung
- § 9 Schadensersatz
- § 10 Gewinnabschöpfung
- § 11 Verjährung
- Kapitel 3 Verfahrensvorschriften
- § 12 Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung
- § 13 Sachliche Zuständigkeit
- § 14 örtliche Zuständigkeit
- § 15 Einigungsstellen
- Kapitel 4 Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 16 Strafbare Werbung
- § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- § 18 Verwertung von Vorlagen
- § 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat
- § 20 Bußgeldvorschriften
- Anhang
- 1701–1732 10 Preisangabenverordnung 1701–1732
- Inhaltsübersicht
- § 1 Grundvorschriften
- § 2 Grundpreis
- § 3 Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser
- § 4 Handel
- § 5 Leistungen
- § 6 Verbraucherdarlehen
- § 6a Werbung für Verbraucherdarlehen
- § 6b Überziehungsmöglichkeiten
- § 6c Entgeltliche Finanzierungshilfen
- § 7 Gaststätten, Beherbergungsbetriebe
- § 8 Tankstellen, Parkplätze
- § 9 Ausnahmen
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 [aufgehoben]
- Anlage: Berechnung des effektiven Jahreszinses
- 1733–2600 IV. Gesellschaftsrecht 1733–2600
- 1733–2093 11 Aktiengesetz 1733–2093
- Inhaltsübersicht
- Erstes Buch Aktiengesellschaft
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Gründung der Gesellschaft
- Dritter Teil Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Vierter Teil Verfassung der Aktiengesellschaft
- Fünfter Teil Rechnungslegung. Gewinnverwendung
- Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Siebenter Teil Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Achter Teil Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Zweites Buch Kommanditgesellschaft auf Aktien
- § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien
- § 279 Firma
- § 280 Feststellung der Satzung. Gründer
- § 281 Inhalt der Satzung
- § 282 Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter
- § 283 Persönlich haftende Gesellschafter
- § 284 Wettbewerbsverbot
- § 285 Hauptversammlung
- § 286 Jahresabschluß. Lagebericht
- § 287 Aufsichtsrat
- § 288 Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter. Kreditgewährung
- § 289 Auflösung
- § 290 Abwicklung
- Drittes Buch Verbundene Unternehmen
- Erster Teil Unternehmensverträge
- Zweiter Teil Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
- Dritter Teil Eingegliederte Gesellschaften
- Vierter Teil Ausschluss von Minderheitsaktionären
- Fünfter Teil Wechselseitig beteiligte Unternehmen
- Sechster Teil Rechnungslegung im Konzern
- Viertes Buch Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Erster Teil Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
- Zweiter Teil Gerichtliche Auflösung
- Dritter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
- 2094–2126 12 Einführungsgesetz zum Aktiengesetz 2094–2126
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Übergangsvorschriften
- § 1 Grundkapital
- § 2 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
- § 3 Mindestnennbetrag der Aktien
- § 4 Verfahren der Umstellung auf den Euro
- § 5 Mehrstimmrechte; Höchststimmrechte
- § 6 Wechselseitig beteiligte Unternehmen
- § 7 Mitteilungspflicht von Beteiligungen
- § 8 Gegenstand des Unternehmens
- § 9 [aufgehoben]
- § 10 Nebenverpflichtungen der Aktionäre
- § 11 Nachgründungsgeschäfte
- § 12 Aufsichtsrat
- § 13 Übergangsvorschrift zu § 175 und § 337 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes
- § 14 Übergangsvorschrift zu § 171 Abs. 2, 3 und § 173 Abs. 1 des Aktiengesetzes
- § 15 Übergangsvorschrift zu § 161 des Aktiengesetzes
- § 16 Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
- § 17 Übergangsvorschrift zu § 243 Abs. 3 Nr. 2 und § 249 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
- § 18 Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes
- § 19 Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes
- § 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
- § 21 Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen
- § 22 Unternehmensverträge
- § 23 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
- 24 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verj...
- § 25 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- § 26 Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 26a Ergänzung fortgeführter Firmen
- § 26b Änderung der Satzung
- § 26c Übergangsfristen
- § 26d Übergangsregelung für Verschmelzungen
- § 26e Übergangsregelung zum Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- § 26f Übergangsregelungen zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
- § 26g Übergangsregelungen zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 26h Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2016
- Zweiter Abschnitt Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform
- § 27 Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- § 28 [aufgehoben]
- § 28a Treuhandanstalt
- Dritter Abschnitt Aufhebung und Änderung von Gesetzen
- § 29 [aufgehoben]
- §§ 30–32 [nicht wiedergegebene Änderungsvorschriften]
- § 33 Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung
- §§ 34–44 [nicht wiedergegebene Änderungsvorschriften]
- Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
- § 45 Geltung in Berlin
- § 46 Inkrafttreten
- 2127–2216 13 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung 2127–2216
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft
- § 1 Zweck; Gründerzahl
- § 2 Form des Gesellschaftsvertrags
- § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
- § 4 Firma
- § 4a Sitz der Gesellschaft
- § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil
- § 5a Unternehmergesellschaft
- § 6 Geschäftsführer
- § 7 Anmeldung der Gesellschaft
- § 8 Inhalt der Anmeldung
- § 9 Überbewertung der Sacheinlagen
- § 9a Ersatzansprüche der Gesellschaft
- § 9b Verzicht auf Ersatzansprüche
- § 9c Ablehnung der Eintragung
- § 10 Inhalt der Eintragung
- § 11 Rechtszustand vor der Eintragung
- § 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft
- Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft
- § 14 Einlagepflicht
- § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen
- § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Mitberechtigung am Geschäftsanteil
- § 19 Leistung der Einlagen
- § 20 Verzugszinsen
- § 21 Kaduzierung
- § 22 Haftung der Rechtsvorgänger
- § 23 Versteigerung des Geschäftsanteils
- § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen
- § 25 Zwingende Vorschriften
- § 26 Nachschusspflicht
- § 27 Unbeschränkte Nachschusspflicht
- § 28 Beschränkte Nachschusspflicht
- § 29 Ergebnisverwendung
- § 30 Kapitalerhaltung
- § 31 Erstattung verbotener Rückzahlungen
- § 32 Rückzahlung von Gewinn
- §§ 32a, 32b (weggefallen)
- § 33 Erwerb eigener Geschäftsanteile
- § 34 Einziehung von Geschäftsanteilen
- Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
- § 35 Vertretung der Gesellschaft
- § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
- § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis
- § 38 Widerruf der Bestellung
- § 39 Anmeldung der Geschäftsführer
- § 40 Liste der Gesellschafter
- § 41 Buchführung
- § 42 Bilanz
- § 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts
- § 43 Haftung der Geschäftsführer
- § 43a Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen
- § 44 Stellvertreter von Geschäftsführern
- § 45 Rechte der Gesellschafter
- § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter
- § 47 Abstimmung
- § 48 Gesellschafterversammlung
- § 49 Einberufung der Versammlung
- § 50 Minderheitsrechte
- § 51 Form der Einberufung
- § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht
- § 51b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht
- § 52 Aufsichtsrat
- Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
- § 53 Form der Satzungsänderung
- § 54 Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung
- § 55 Erhöhung des Stammkapitals
- § 55a Genehmigtes Kapital
- § 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
- § 56a Leistungen auf das neue Stammkapital
- § 57 Anmeldung der Erhöhung
- § 57a Ablehnung der Eintragung
- § 57b (weggefallen)
- § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- § 57d Ausweisung von Kapital- und Gewinnrücklagen
- § 57e Zugrundelegung der letzten Jahresbilanz; Prüfung
- § 57f Anforderungen an die Bilanz
- § 57g Vorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses
- § 57h Arten der Kapitalerhöhung
- § 57i Anmeldung und Eintragung des Erhöhungsbeschlusses
- § 57j Verteilung der Geschäftsanteile
- § 57k Teilrechte; Ausübung der Rechte
- § 57l Teilnahme an der Erhöhung des Stammkapitals
- § 57m Verhältnis der Rechte; Beziehungen zu Dritten
- § 57n Gewinnbeteiligung der neuen Geschäftsanteile
- § 57o Anschaffungskosten
- § 58 Herabsetzung des Stammkapitals
- § 58a Vereinfachte Kapitalherabsetzung
- § 58b Beträge aus Rücklagenauflösung und Kapitalherabsetzung
- § 58c Nichteintritt angenommener Verluste
- § 58d Gewinnausschüttung
- § 58e Beschluss über die Kapitalherabsetzung
- § 58f Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals
- § 59 (weggefallen)
- Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
- § 60 Auflösungsgründe
- § 61 Auflösung durch Urteil
- § 62 Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde
- § 63 (weggefallen)
- § 64 Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- § 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung
- § 66 Liquidatoren
- § 67 Anmeldung der Liquidatoren
- § 68 Zeichnung der Liquidatoren
- § 69 Rechtsverhältnisse von Gesellschaft und Gesellschaftern
- § 70 Aufgaben der Liquidatoren
- § 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten
- § 72 Vermögensverteilung
- § 73 Sperrjahr
- § 74 Schluss der Liquidation
- § 75 Nichtigkeitsklage
- § 76 Heilung von Mängeln durch Gesellschafterbeschluss
- § 77 Wirkung der Nichtigkeit
- Abschnitt 6 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 78 Anmeldepflichtige
- § 79 Zwangsgelder
- §§ 80, 81 (weggefallen)
- § 81a [aufgehoben]
- § 82 Falsche Angaben
- § 83 (weggefallen)
- § 84 Verletzung der Verlustanzeigepflicht
- § 85 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 86 Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- § 87 Bußgeldvorschriften
- § 88 Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- Anlage: [Musterprotokolle]
- 2217–2224 14 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung 2217–2224
- Inhaltsübersicht
- § 1 Umstellung auf Euro
- § 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
- § 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
- § 4 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- § 5 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- § 6 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 7 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
- 2225–2355 15 Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 2225–2355
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Errichtung der Genossenschaft
- § 1 Wesen der Genossenschaft
- § 2 Haftung für Verbindlichkeiten
- § 3 Firma der Genossenschaft
- § 4 Mindestzahl der Mitglieder
- § 5 Form der Satzung
- § 6 Mindestinhalt der Satzung
- § 7 Weiterer zwingender Satzungsinhalt
- § 7a Mehrere Geschäftsanteile; Sacheinlagen
- § 8 Satzungsvorbehalt für einzelne Bestimmungen
- § 8a Mindestkapital
- § 9 Vorstand; Aufsichtsrat
- § 10 Genossenschaftsregister
- § 11 Anmeldung der Genossenschaft
- § 11a Prüfung durch das Gericht
- § 12 Veröffentlichung der Satzung
- § 13 Rechtszustand vor der Eintragung
- § 14 Errichtung einer Zweigniederlassung
- § 14a [aufgehoben]
- § 15 Beitrittserklärung
- § 15a Inhalt der Beitrittserklärung
- § 15b Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen
- § 16 Änderung der Satzung
- Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
- § 17 Juristische Person; Formkaufmann
- § 18 Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern
- § 19 Gewinn- und Verlustverteilung
- § 20 Ausschluss der Gewinnverteilung
- § 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben
- § 21a Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung
- § 22 Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
- § 22a Nachschusspflicht
- § 22b Zerlegung des Geschäftsanteils
- § 23 Haftung der Mitglieder
- Abschnitt 3 Verfassung der Genossenschaft
- § 24 Vorstand
- § 25 Vertretung, Zeichnung durch Vorstandsmitglieder
- § 25a Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 26 Vertretungsbefugnis des Vorstands
- § 27 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
- § 28 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
- § 29 Publizität des Genossenschaftsregisters
- § 30 Mitgliederliste
- § 31 Einsicht in die Mitgliederliste
- § 32 Vorlage der Mitgliederliste beim Gericht
- § 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
- §§ 33a–33i (weggefallen)
- § 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
- § 35 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
- § 36 Aufsichtsrat
- § 37 Unvereinbarkeit von Ämtern
- § 38 Aufgaben des Aufsichtsrats
- § 39 Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats
- § 40 Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern
- § 41 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
- § 42 Prokura; Handlungsvollmacht
- § 43 Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder
- § 43a Vertreterversammlung
- § 44 Einberufung der Generalversammlung
- § 45 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
- § 46 Form und Frist der Einberufung
- § 47 Niederschrift
- § 48 Zuständigkeit der Generalversammlung
- § 49 Beschränkungen für Kredite
- § 50 Bestimmung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil
- § 51 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung
- § 52 (weggefallen)
- Abschnitt 4 Prüfung und Prüfungsverbände
- § 53 Pflichtprüfung
- § 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
- § 54a Wechsel des Prüfungsverbandes
- § 55 Prüfung durch den Verband
- § 56 Ruhen des Prüfungsrechts des Verbandes
- § 57 Prüfungsverfahren
- § 57a Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung
- § 58 Prüfungsbericht
- § 59 Prüfungsbescheinigung; Befassung der Generalversammlung
- § 60 Einberufungsrecht des Prüfungsverbandes
- § 61 Vergütung des Prüfungsverbandes
- § 62 Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
- § 63 Zuständigkeit für Verleihung des Prüfungsrechts
- § 63a Verleihung des Prüfungsrechts
- § 63b Rechtsform, Mitglieder und Zweck des Prüfungsverbandes
- § 63c Satzung des Prüfungsverbandes
- § 63d Einreichungen bei Gericht
- § 63e Qualitätskontrolle für Prüfungsverbände
- § 63f Prüfer für Qualitätskontrolle
- § 63g Durchführung der Qualitätskontrolle
- § 63h Inspektionen
- § 63i [aufgehoben]
- § 64 Staatsaufsicht
- § 64a Entziehung des Prüfungsrechts
- § 64b Bestellung eines Prüfungsverbandes
- § 64c Prüfung aufgelöster Genossenschaften
- Abschnitt 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- § 65 Kündigung des Mitglieds
- § 66 Kündigung durch Gläubiger
- § 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
- § 67 Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes
- § 67a Außerordentliches Kündigungsrecht
- § 67b Kündigung einzelner Geschäftsanteile
- § 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
- § 68 Ausschluss eines Mitglieds
- § 69 Eintragung in die Mitgliederliste
- §§ 70–72 (weggefallen)
- § 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
- § 74 (weggefallen)
- § 75 Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft
- § 76 Übertragung des Geschäftsguthabens
- § 77 Tod des Mitglieds
- § 77a Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
- Abschnitt 6 Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
- § 78 Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
- §§ 78a, 78b (weggefallen)
- § 79 Auflösung durch Zeitablauf
- § 79a Fortsetzung der aufgelösten Genossenschaft
- § 80 Auflösung durch das Gericht
- § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde
- § 81a Auflösung bei Insolvenz
- § 82 Eintragung der Auflösung
- § 83 Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
- § 84 Anmeldung der Liquidatoren
- § 85 Zeichnung der Liquidatoren
- § 86 Publizität des Genossenschaftsregisters
- § 87 Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium
- § 87a Zahlungspflichten bei Überschuldung
- § 87b Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
- § 88 Aufgaben der Liquidatoren
- § 88a Abtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge
- § 89 Rechte und Pflichten der Liquidatoren
- § 90 Voraussetzung für Vermögensverteilung
- § 91 Verteilung des Vermögens
- § 92 Unverteilbares Reinvermögen
- § 93 Aufbewahrung von Unterlagen
- §§ 93a–93s (weggefallen)
- § 94 Klage auf Nichtigerklärung
- § 95 Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln
- § 96 Verfahren bei Nichtigkeitsklage
- § 97 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
- Abschnitt 7 Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
- § 98 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- § 99 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- § 100 (weggefallen)
- § 101 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- § 102 Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- §§ 103, 104 (weggefallen)
- § 105 Nachschusspflicht der Mitglieder
- § 106 Vorschussberechnung
- § 107 Gerichtliche Erklärung über die Vorschussberechnung
- § 108 Erklärungstermin
- § 108a Abtretbarkeit von Ansprüchen der Genossenschaft
- § 109 Einziehung der Vorschüsse
- § 110 Hinterlegung oder Anlage der Vorschüsse
- § 111 Anfechtungsklage
- § 112 Verfahren bei Anfechtungsklage
- § 112a Vergleich über Nachschüsse
- § 113 Zusatzberechnung
- § 114 Nachschussberechnung
- § 115 Nachtragsverteilung
- § 115a Abschlagsverteilung der Nachschüsse
- § 115b Nachschusspflicht ausgeschiedener Mitglieder
- § 115c Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
- § 115d Einziehung und Erstattung von Nachschüssen
- § 115e Eigenverwaltung
- § 116 Insolvenzplan
- § 117 Fortsetzung der Genossenschaft
- § 118 Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft
- Abschnitt 8 Haftsumme
- § 119 Bestimmung der Haftsumme
- § 120 Herabsetzung der Haftsumme
- § 121 Haftsumme bei mehreren Geschäftsanteilen
- §§ 122–145 (weggefallen)
- Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 146 (weggefallen)
- § 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
- § 148 Pflichtverletzung bei Verlust
- § 149 (weggefallen)
- § 150 Verletzung der Berichtspflicht
- § 151 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 151a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- § 152 Bußgeldvorschriften
- § 153 Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 154 (weggefallen)
- Abschnitt 10 Schlussvorschriften
- § 155 Altregister im Beitrittsgebiet
- § 156 Bekanntmachung von Eintragungen
- § 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
- § 158 Nichterscheinen eines Bekanntmachungsblattes
- § 159 (weggefallen)
- § 160 Zwangsgeldverfahren
- § 161 Verordnungsermächtigung
- § 162 Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen
- § 163 (weggefallen)
- § 164 Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung
- § 165 Übergangsvorschrift zum Euro-Bilanzgesetz
- § 166 Übergangsregelung zum Berufsaufsichtsreformgesetz
- § 167 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- § 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- § 169 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
- 2356–2364 16 Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe 2356–2364
- Inhaltsübersicht
- § 1 Voraussetzungen der Partnerschaft
- § 2 Name der Partnerschaft
- § 3 Partnerschaftsvertrag
- § 4 Anmeldung der Partnerschaft
- § 5 Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften
- § 6 Rechtsverhältnis der Partner untereinander
- § 7 Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten; rechtliche Selbständigkeit; Vertretung
- § 8 Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft
- § 9 Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft
- § 10 Liquidation der Partnerschaft; Nachhaftung
- § 11 Übergangsvorschriften
- 2365–2600 17 Umwandlungsgesetz 2365–2600
- Inhaltsübersicht
- Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
- § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen
- Zweites Buch Verschmelzung
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Besondere Vorschriften
- Drittes Buch Spaltung
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Besondere Vorschriften
- Viertes Buch Vermögensübertragung
- Erster Teil Möglichkeit der Vermögensübertragung
- Zweiter Teil Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
- Dritter Teil Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
- Fünftes Buch Formwechsel
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Besondere Vorschriften
- Sechstes Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 313 Unrichtige Darstellung
- § 314 Verletzung der Berichtspflicht
- § 314a Falsche Angaben
- § 315 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 316 Zwangsgelder
- Siebentes Buch Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 317 Umwandlung alter juristischer Personen
- § 318 Eingeleitete Umwandlungen; Umstellung auf den Euro
- § 319 Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
- § 320 Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969
- § 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie und zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
- § 322 Gemeinsamer Betrieb
- § 323 Kündigungsrechtliche Stellung
- § 324 Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
- § 325 Mitbestimmungsbeibehaltung
- 2601–2847 V. Insolvenzrecht 2601–2847
- 18 Insolvenzordnung
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
- § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht
- § 3 örtliche Zuständigkeit
- § 4 Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung
- § 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
- § 4b Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
- § 4c Aufhebung der Stundung
- § 4d Rechtsmittel
- § 5 Verfahrensgrundsätze
- § 6 Sofortige Beschwerde
- § 7 [aufgehoben]
- § 8 Zustellungen
- § 9 öffentliche Bekanntmachung
- § 10 Anhörung des Schuldners
- Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
- Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erster Abschnitt Allgemeine Wirkungen
- Zweiter Abschnitt Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- Dritter Abschnitt Insolvenzanfechtung
- Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
- Erster Abschnitt Sicherung der Insolvenzmasse
- Zweiter Abschnitt Entscheidung über die Verwertung
- Dritter Abschnitt Gegenstände mit Absonderungsrechten
- Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Erster Abschnitt Feststellung der Forderungen
- Zweiter Abschnitt Verteilung
- Dritter Abschnitt Einstellung des Verfahrens
- Sechster Teil Insolvenzplan
- Erster Abschnitt Aufstellung des Plans
- Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans
- Dritter Abschnitt Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
- Siebter Teil Eigenverwaltung
- § 270 Voraussetzungen
- § 270a Eröffnungsverfahren
- § 270b Vorbereitung einer Sanierung
- § 270c Bestellung des Sachwalters
- § 271 Nachträgliche Anordnung
- § 272 Aufhebung der Anordnung
- § 273 öffentliche Bekanntmachung
- § 274 Rechtsstellung des Sachwalters
- § 275 Mitwirkung des Sachwalters
- § 276 Mitwirkung des Gläubigerausschusses
- § 276a Mitwirkung der Überwachungsorgane
- § 277 Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
- § 278 Mittel zur Lebensführung des Schuldners
- § 279 Gegenseitige Verträge
- § 280 Haftung. Insolvenzanfechtung
- § 281 Unterrichtung der Gläubiger
- § 282 Verwertung von Sicherungsgut
- § 283 Befriedigung der Insolvenzgläubiger
- § 284 Insolvenzplan
- § 285 Masseunzulänglichkeit
- Achter Teil Restschuldbefreiung
- § 286 Grundsatz
- § 287 Antrag des Schuldners
- § 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
- § 287b Erwerbsobliegenheit des Schuldners
- § 288 Bestimmung des Treuhänders
- § 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
- § 290 Versagung der Restschuldbefreiung
- § 291 [aufgehoben]
- § 292 Rechtsstellung des Treuhänders
- § 293 Vergütung des Treuhänders
- § 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
- § 295 Obliegenheiten des Schuldners
- § 296 Verstoß gegen Obliegenheiten
- § 297 Insolvenzstraftaten
- § 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
- § 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
- § 299 Vorzeitige Beendigung
- § 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
- § 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
- § 301 Wirkung der Restschuldbefreiung
- § 302 Ausgenommene Forderungen
- § 303 Widerruf der Restschuldbefreiung
- § 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
- Neunter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
- § 304 Grundsatz
- § 305 Eröffnungsantrag des Schuldners
- § 305a Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- § 306 Ruhen des Verfahrens
- § 307 Zustellung an die Gläubiger
- § 308 Annahme des Schuldenbereinigungsplans
- § 309 Ersetzung der Zustimmung
- § 310 Kosten
- § 311 Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
- §§ 312–314 [aufgehoben]
- Zehnter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
- Erster Abschnitt Nachlaßinsolvenzverfahren
- Zweiter Abschnitt Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
- Dritter Abschnitt Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft
- Elfter Teil Internationales Insolvenzrecht
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt Ausländisches Insolvenzverfahren
- Dritter Abschnitt Partikularverfahren über das Inlandsvermögen
- Zwölfter Teil Inkrafttreten
- § 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz
- 2848–3604 VI. Kapitalmarktrecht 2848–3604
- 2848–3333 19 Gesetz über das Kreditwesen 2848–3333
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- 1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen
- 2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Unternehmen
- 1. Eigenmittel und Liquidität
- 2. Kreditgeschäft
- 2a. Refinanzierungsregister
- 3. Kundenrechte
- 4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
- 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen
- 5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
- 5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- 5c. Offenlegung
- 6. Prüfung und Prüferbestellung
- 7. Befreiungen
- Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- 1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
- 2. Bezeichnungsschutz
- 3. Auskünfte und Prüfungen
- 4. Maßnahmen in besonderen Fällen
- 4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
- 5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
- Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
- § 52 Sonderaufsicht
- § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
- § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
- § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
- § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- Sechster Abschnitt Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
- 1. Zentrale Gegenparteien
- 2. Zentralverwahrer
- Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
- § 54a Strafvorschriften
- § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
- § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
- § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
- § 56 Bußgeldvorschriften
- §§ 57, 58 (weggefallen)
- § 59 Geldbußen gegen Unternehmen
- § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
- § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
- § 62 Überleitungsbestimmungen
- § 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
- § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
- §§ 64a–64d [aufgehoben]
- § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
- § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
- § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
- § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
- § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
- § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
- § 64m [aufgehoben]
- § 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts
- § 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
- § 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
- § 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
- § 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
- § 64s Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
- § 64t Übergangsvorschrift zur Verordnung (EU) Nr. 1060/2009
- § 64u Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz
- § 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
- § 65 (Inkrafttreten)
- Anlage: Informationsbogen für den Einleger
- 3334–3604 20 Gesetz über den Wertpapierhandel 3334–3604
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Ausnahmen
- § 2b Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
- § 2c Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 3 [aufgehoben]
- § 4 Aufgaben und Befugnisse; Verordnungsermächtigung
- § 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
- § 4b Produktintervention
- § 5 Wertpapierrat
- § 6 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
- § 7 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
- § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
- § 9 Meldepflichten
- § 10 Anzeige von Verdachtsfällen
- § 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
- Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung
- § 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel
- §§ 13, 14 [aufgehoben]
- § 15 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung
- §§ 15a, 15b [aufgehoben]
- § 16 Aufzeichnungspflichten
- § 16a Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten
- § 16b [aufgehoben]
- Abschnitt 3a Ratingagenturen
- § 17 Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
- Abschnitt 4 OTC-Derivate und Transaktionsregister
- § 18 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
- § 19 Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien
- § 20 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- §§ 20a, 20b [aufgehoben]
- Abschnitt 5 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
- § 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
- § 22 Zurechnung von Stimmrechten
- § 22a Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung
- § 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
- § 24 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung
- § 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung
- § 25a Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
- § 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
- § 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
- § 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
- § 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
- § 28 Rechtsverlust
- § 29 Richtlinien der Bundesanstalt
- § 29a Befreiungen; Verordnungsermächtigung
- § 30 Handelstage
- Abschnitt 5a Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
- § 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
- § 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
- §§ 30c, 30d [aufgehoben]
- § 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
- § 30f Befreiung
- § 30g Ausschluss der Anfechtung
- Abschnitt 5b Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
- § 30h Überwachung von Leerverkäufen
- §§ 30i, 30j [aufgehoben]
- Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
- § 31 Allgemeine Verhaltensregeln
- § 31a Kunden
- § 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
- § 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen
- § 31d Zuwendungen
- § 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems
- § 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme
- § 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel
- § 32 Systematische Internalisierung
- § 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer
- § 32b Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt
- § 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer
- § 32d Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung
- § 33 Organisationspflichten
- § 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
- § 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte
- § 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 34a Getrennte Vermögensverwahrung
- § 34b Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung
- § 34c Anzeigepflicht
- § 34d Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte
- § 35 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- § 36 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäi...
- § 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 36c Register über Honorar-Anlageberater
- § 36d Bezeichnungen zur Honorar-Anlageberatung
- § 37 Ausnahmen
- § 37a [aufgehoben]
- Abschnitt 7 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
- § 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
- § 37c Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
- Abschnitt 8 Finanztermingeschäfte
- § 37d [aufgehoben]
- § 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- § 37f [aufgehoben]
- § 37g Verbotene Finanztermingeschäfte
- Abschnitt 9 Schiedsvereinbarungen
- § 37h Schiedsvereinbarungen
- Abschnitt 10 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
- § 37i Erlaubnis
- § 37j Versagung der Erlaubnis
- § 37k Aufhebung der Erlaubnis
- § 37l Untersagung
- § 37m [aufgehoben]
- Abschnitt 11 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
- Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
- Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
- Abschnitt 12 Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 38 Strafvorschriften
- § 39 Bußgeldvorschriften
- § 40 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 40a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- § 40b Bekanntmachung von Maßnahmen
- § 40c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten
- § 40d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Abschnitt 13 Übergangsbestimmungen
- § 41 Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- § 41a Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
- § 42 Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11
- § 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h
- § 42b Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i
- § 42c Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j
- § 42d Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d
- § 42e Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen
- § 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
- § 44 Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte
- § 45 Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 11
- § 46 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 47 Anwendungsbestimmung für § 34
- § 48 Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
- § 49 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- § 50 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- 3605–3845 Sachverzeichnis 3605–3845
- 3846–3846 Impressum 3846–3846