Zusammenfassung
Durch das neue "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)" werden deutsche Unternehmen verpflichtet, dass grundlegende Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren Zulieferern eingehalten werden. Das Gesetz muss ab dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter angewandt werden, ab dem 1.1.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Das Autorenteam erklärt die gesetzlichen Vorgaben zu den schutzbedürftigen Rechtspositionen, wie Verbot der Kinderarbeit, Mindestlohnregelungen, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Sie zeigen, wie die neuen Vorschriften hinsichtlich Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Mitarbeiterschulung konkret umgesetzt werden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Inhalt:
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Alles Wichtige zu den Zielen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
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Die darauf abzuleitenden Handlungen verstehen und umsetzen
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Pflichten für Unternehmen: Risikoanaylse, Präventions- und Kontrollmaßnahmen
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Beschwerdemöglichkeiten für Lieferanten und Dritte einrichten
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Schulungen für Lieferanten und Mitarbeiter
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Anforderungen an die vorgeschriebene Dokumentation und an den Lagebericht
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–20 1 Einführung 15–20
- 139–144 § 5 LkSG: Risikoanalyse 139–144
- 199–200 § 23 LkSG: Zwangsgeld 199–200
- 207–208 Anlage zum LkSG 207–208
- 215–216 Inkrafttreten 215–216
- 217–225 Schlusswort 217–225