Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland Bd. 1: Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600-1800
Zusammenfassung
Die Entwicklungsgeschichte des Privatrechts und der Privatrechtswissenschaft ist intensiv erforscht und dokumentiert worden; das gleiche gilt für die deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Für das Strafrecht und die Staatsrechtswissenschaft liegt wenigstens eine größere zusammenfassende Darstellung vor. Die Geschichte des öffentlichen Rechts als Wissenschaftsgeschichte ist dagegen ein Waisenkind der Rechtshistorie geblieben. Michael Stolleis legt hier nun erstmals eine eingehende Darstellung vor. Der Autor zeichnet die verschlungenen Wege nach, auf denen die Lehre des Staats- und Verwaltungsrechts den Staat der frühen Neuzeit bei seiner Entwicklung begleitete und formen half. Er fragt nach der Bedeutung des römischen Rechts für den Staat der frühen Neuzeit, nach der Geschichte der Unterweisung in �Politik� und nach der Entwicklung der Lehre vom �guten Regiment�. Die wichtigsten Juristen und ihre Werke zum öffentlichen Recht werden in eingehenden Analysen vorgestellt. Michael Stolleis untersucht dabei auch, wann und an welchen Universitäten die ersten Versuche unternommen wurden, ein eigenständiges �öffentliches Recht zu entwickeln und zu lehren. Der erste Band des Werkes reicht vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Alten Reichs (1806). Verfassungs-, Verwaltungs- und Universitätsgeschichte werden hier mit der Geschichte von Staat, Gesellschaft und Kirche, aber auch mit der literatur- und Gelehrtengeschichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verwoben. So ist ein einzigartiges Panorama der Zeit der Glaubenskämpfe, von Barock und Aufklärung entstanden.
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- 12–14 Abkürzungen 12–14
- 14–41 Quellen 14–41
- 44–48 II. Begrenzungen 44–48
- 75–78 V. Zusammenfassung 75–78
- 122–124 VI. Zusammenfassung 122–124
- 131–139 II. Hohe Gerichtsbarkeit 131–139
- 139–144 III. Das neue Fach 139–144
- 152–210 V. Die neue Thematik 152–210
- 235–250 III. Die Universitäten 235–250
- 253–256 V. Praxis 253–256
- 256–266 VI. Johann Jacob Moser 256–266
- 266–269 I. Einleitung 266–269
- 275–289 III. Die großen Lehrer 275–289
- 296–307 I. Die Universität Halle 296–307
- 332–336 I. Einleitung 332–336
- 336–340 II. Haus und Hof 336–340
- 340–364 III. Land und Leute 340–364
- 384–392 II. Das Policeyrecht 384–392
- 403–433 Anhang 403–433
- 406–427 Personenregister 406–427
- 427–433 Sachregister 427–433