Zusammenfassung
Die Niederschrift eines Gutachtens ist "Übungssache", die sich trainieren lässt. Dieses Buch gibt Studierenden das technische Rüstzeug an die Hand, das sie befähigt, sich in der Prüfungssituation um die Probleme des zu lösenden Falls zu kümmern und nicht unnötig Zeit mit Überlegungen hinsichtlich Sprachstil, gutachterliche Aufbaukonzeptionen und Prüfungsschemata zu verlieren.
Leitlinie bei der Lösung der thematisch geordneten Fälle ist die Praxis der Zivilgerichte. Zitierte Literatur und Rechtsprechungsnachweise ermöglichen darüber hinaus die Vertiefung einzelner Probleme durch weiterführende Lektüre.
Einprägsame und übersichtliche Prüfungsschemata ergänzen die Darstellung und dienen der Lernkontrolle.
- Das bewährte Rüstzeug für die Klausuren
- So löst man Fälle im Wirtschaftsprivatrecht
Adressaten sind vor allem Studierende, die das Wirtschaftsprivatrecht entweder im Rahmen einer wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung an Universität, Fachhochschule oder Akademie absolvieren oder aber als Teil des Fachhochschulstudiums mit dem Abschluss eines Wirtschaftsjuristen erlernen, sowie Bachelor im Hochschulstudium.
- 40–220 B. Bürgerliches Recht 40–220
- 97–124 II. Schuldrecht AT 97–124
- 220–284 C. Handelsrecht 220–284
- 229–242 II. Die Firma 229–242
- 242–252 III. Das Handelsregister 242–252
- 252–268 IV. Handelsgeschäfte 252–268
- 284–340 D. Gesellschaftsrecht 284–340
- 297–307 II. Die OHG 297–307
- 307–315 III. Die KG 307–315
- 315–328 IV. Die GmbH 315–328
- 328–336 V. Die AG 328–336
- 340–341 Literaturverzeichnis 340–341
- 341–346 Stichwortverzeichnis 341–346