Wertorientiertes Controlling ermöglicht es bei der Vorbereitung „unternehmerischer Entscheidungen“ (§ 93 AktG), die Implikationen für Ertrag und Risiko über den Unternehmenswert abzuwägen. Notwendig sind Risikoanalyse und die Ableitung von Erwartungswerten des Cashflows und der Kapitalkosten aus einer Risikoaggregation mittels Monte-Carlo-Simulation, weil CAPM zukünftige Ertragsrisiken nicht adäquat erfasst.
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