Wenn sich neuer Finanzbedarf auf verschiedene Weise decken lässt, kann auch eine Änderung der bisherigen Finanzierung vorteilhaft sein. Dann ist durch Umfinanzierung (z. B. Umschuldung) ein Arbitragegewinn möglich. Wie dies systematisch geprüft und wie schrittweise umfinanziert wird, behandelt diese Fallstudie. Die Lösungen enthält das folgende WiSt-Heft, Nr. 5/2016, S. 273-278.
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