Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland Bd. 3: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914-1945
Zusammenfassung
Der dritte Band dieser Wissenschaftsgeschichte des Öffentlichen Rechts in Deutschland beginnt mit dem Ersten Weltkrieg, analysiert die besonders kreativen Jahre der Weimarer Republik und beschreibt den 1933 einsetzenden Niedergang des Faches bis zum Zusammenbruch des NS-Staats. Das Werk akzentuiert zunächst den "�Abschied"� vom 19. Jahrhundert und schildert dann die Staats- und Verwaltungsrechtslehre während des Ersten Weltkrieges. Die Weimarer Verfassungsgebung und der Versailler Vertrag werden ebenso in ihren Auswirkungen auf die Wissenschaft dargestellt wie umgekehrt die Deutung der Fakten durch die Wissenschaft. Dabei nimmt der berühmte "�Richtungsstreit"� der Staatsrechtslehre (1926 - 1929) eine zentrale Stellung ein. Ebenso gewichtig sind jedoch die Entwicklungen der Staats- und Verwaltungsrechtslehre (im Reich und in den Ländern), der Verwaltungslehre und der Wissenschaft des Völkerrechts. Der zweite Teil des Buches widmet sich den Auswirkungen des Nationalsozialismus auf diese Fächer. Die Vertreibungen jüdischer Gelehrter, die Richtungsänderungen der Zeitschriften und die Stillegung der Vereinigung der Staatsrechtslehrer bilden die eine Seite. Die andere wird an der Erosion des Faches sowie an der wachsenden Depression seiner Träger sichtbar. Am Ende war nicht nur das Staatsrecht zerstört, sondern auch die dazugehörige Wissenschaft. Deshalb stellen sich auch Fragen nach der Mitverantwortung von Wissenschaftlern für den Holocaust sowie nach den Gründen für die Tatsache, daß Hochschullehrer des Öffentlichen Rechts am Widerstand gegen das Regime so gut wie gar nicht beteiligt waren. Das Werk widmet sich den dramatischsten drei Jahrzehnten dieses Jahrhunderts. Es beobachtet die Dialektik von Wissenschaft und Politik vor dem Hintergrund der Langzeitentwicklungen der Industriegesellschaft, des Aufstiegs des Interventionsstaates, der Verschiebungen der staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik sowie der Ausbildung neuer Fächer (Steuerrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht). Fast alles, was die Staats- und Verwaltungsrechtslehre am Ende dieses Jahrhunderts bewegt, ist in jenen Jahren vorgedacht worden.
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- 1–11 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–11
- 12–14 Abkürzungen 12–14
- 14–33 Quellen 14–33
- 33–49 Erstes Kapitel: Der lange Abschied 33–49
- 33–35 1. Die Zäsur 33–35
- 35–47 2. Der lange Abschied vom 19. Jahrhundert 35–47
- a) Die Kontinuität der Ständegesellschaft
- b) Nationalismus und Internationalismus
- c) Konstitutionelle Monarchie und Rechtsstaat
- d) Die Industrielle Revolution und ihr Recht
- e) Idealismus und Realismus im Fin de siècle
- 47–49 3. Das Staats- und Verwaltungsrecht vor dem Krieg 47–49
- 49–70 Zweites Kapitel: Der Krieg 49–70
- 49–57 I. Kriegsausbruch, Kriegsende und Universitäten 49–57
- 1. Kriegsausbruch
- 2. Hochschullehrer und Universitäten
- 3. Verfassungsänderungen im Krieg
- 57–61 II. Staatsrechtslehre im Krieg 57–61
- 61–70 III. Kriegsverwaltungsrecht 61–70
- 1. Der Ausgangspunkt vor 1914
- 2. Neue Rechtsformen
- 3. Zeitschriften
- 4. Zusammenfassung
- 70–121 Drittes Kapitel: Revolution, Reichsverfassung und Versailles 70–121
- 70–76 I. Die Revolution 70–76
- 1. Die Traumata der Republik
- 2. Die Revolution und ihre Folgen
- 3. Äußere Kontinuitäten
- 4. Innere Kontinuitäten
- 76–86 II. Weimar und Versailles 76–86
- 1. Hugo Preuß und der Prozeß der Verfassungsgebung
- 2. Der Weg zur Endfassung
- 3. Der Vertrag von Versailles und die Völkerrechtswissenschaft
- 86–96 III. Die Staatsrechtslehre und die neue Verfassung 86–96
- 1. Die neue Legitimität
- 2. Die Gültigkeit der Verfassung –Positivistische und antipositivistische Positionen
- 3. Die Bearbeitung der Verfassung
- a) Textausgaben und Kommentare
- b) Lehrbücher und Sammelwerke
- 96–121 IV Wesentliche Punkte der Verfassungsinterpretation 96–121
- 1. Einheit des Staates
- 2. Parlamentarismus und Parteienstaat
- a) Parlamentarismus und Demokratie
- b) Parteienstaat
- 3. Grundrechte und Grenzen der Verfassungsänderung
- 4. Die Stellung des Reichspräsidenten
- 5. Die Staatsgerichtsbarkeit
- 6. Der unitarische Bundesstaat
- 7. «Preußen-Schlag» und gescheiterte Reichsreform
- 121–149 Viertes Kapitel: Landesverfassungs- und Verwaltungsrecht 121–149
- 121–123 I. Einleitung 121–123
- 123–141 II. Die deutschen Länder 123–141
- 1. Preußen
- 2. Bayern
- 3. Sachsen
- 4. Thüringen
- 5. Württemberg
- 6. Baden
- 7. Hessen
- 8. Kleinstaaten
- 9. Stadtstaaten
- 10. Zusammenfassung
- 141–149 III. Österreich 141–149
- 1. Deutschland und Deutsch-Österreich
- 2. Verfassungsrecht
- 3. Verwaltungsrecht
- 4. Die Wendung zum Ständestaat
- 149–199 Fünftes Kapitel: Methodenstreit und Staatskrise 149–199
- 149–154 I. Ausgangspunkte und Rahmenbedingungen 149–154
- 154–182 II. Die Staatsrechtslehrer als wissenschaftlich-politische Formation 154–182
- 1. Der Positivismus in der Weimarer Zeit
- 2. Österreich und die «Wiener Schule»
- 3. Die «Antipositivisten» (Triepel, Koellreutter, Smend, Kaufmann, Holstein, die «Jungen Rechten», Schmitt, Heller)
- 182–199 III. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1922–1933 182–199
- 1. Die Gründung
- 2. Die Tagungen: Jena 1924, Leipzig 1925, Münster 1926, München 1927, Wien 1928, Frankfurt 1929, Halle 1931
- 3. Die «politische Not»
- 199–242 Sechstes Kapitel: Verwaltungsrechtslehre und Verwaltungslehre 199–242
- 199–202 I. Einleitung 199–202
- 202–207 II. Verwaltungsrecht in den Berichten der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 202–207
- 1. 1924–1928
- 2. 1929–1932
- 207–230 III. Veränderungen 207–230
- 1. Verschiebungen der Dogmatik
- a) Öffentlichrechtlicher Vertrag
- b) Der rechtswidrige Verwaltungsakt und die Staatshaftung
- c) Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff
- d) Die subjektiv-öffentlichen Rechte
- e) Neue Rechtsformen
- 2. Ausdifferenzierung des Verwaltungsrechts
- a) Sozialrecht
- b) Steuerrecht
- c) Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
- d) Arbeitsrecht
- e) Kommunalrecht
- 230–238 IV. Lehrbücher 230–238
- 1. Neue Lehrmittel
- 2. Lehrbücher des Landesverwaltungsrechts
- 3. Fritz Fleiner –Zaccaria Giacometti
- 4. Julius Hatschek
- 5. Walter Jellinek
- 6. Der Ertrag
- 238–242 V. Verwaltungslehre 238–242
- 242–312 Siebtes Kapitel: Staats- und Verwaltungsrechtslehre nach der Machtübergabe 242–312
- 242–250 I. Einleitung 242–250
- 1. Schranken der Wahrnehmung
- 2. Stationen der Wissenschaftsgeschichte
- 3. Sommersemester 1933
- 250–295 II. Vertreibung und Revirement an den Universitäten 250–295
- 1. Berlin
- 2. Bonn
- 3. Breslau
- 4. Erlangen
- 5. Frankfurt
- 6. Freiburg
- 7. Gießen
- 8. Göttingen
- 9. Graz
- 10. Greifswald
- 11. Halle
- 12. Hamburg
- 13. Heidelberg
- 14. Innsbruck
- 15. Jena
- 16. Kiel
- 17. Köln
- 18. Königsberg
- 19. Leipzig
- 20. Marburg
- 21. München
- 22. Münster
- 23. Rostock
- 24. Tübingen
- 25. Wien
- 26. Würzburg
- 27. Prag
- 28. Straßburg
- 29. Posen/Poznan
- 295–307 III. Die Zeitschriften 295–307
- 1. Deutsche Juristenzeitung (DJZ)
- 2. Archiv für öffentliches Recht (AöR), Zeitschrift für die gesamten Staatswissenschaften (ZgStW)
- 3. Reichs- und Preußisches Verwaltungsblatt (RVerwBl)
- 4. Verwaltungsarchiv (VerwArch)
- 5. Deutsche Verwaltung (DV)
- 6. Jahrbuch des öffentlichen Rechts (JöR)
- 7. Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht (ZAkDR)
- 8. Reich –Volksordnung –Lebensraum
- 9. Zeitschriften des Landesverwaltungsrechts
- 307–312 IV Das Ende der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 307–312
- 312–347 Achtes Kapitel: Zerstörung und Selbstzerstörung eines Faches 312–347
- 312–321 I. Der neue Staat und das Ende der Theorie 312–321
- 1. Die Beseitigung der Verfassung
- 2. Bedeutungsverlust eines Faches
- 3. Die neuen Formeln
- 321–337 II. Streitigkeiten 321–337
- 1. Juristische Staatsperson oder «Gemeinschaft»?
- 2. Der Streit um den Rechtsstaat
- 3. Öffentliches Recht und Privatrecht
- 337–347 III. Lehre und Prüfung 337–347
- 1. Änderung der Prüfungsbedingungen
- 2. Grundrisse und Lehrbücher
- a) Erste Orientierung
- b) Grundrisse
- c) Lehrbücher
- 347–397 Neuntes Kapitel: Verwaltungsrecht und Völkerrecht 347–397
- 347–376 I. Die Wendung zur Verwaltung 347–376
- 1. Verwaltungsrecht
- a) Die «Erledigung» der Verfassungsfrage
- b) Verwaltungsstaat und politische Bewegung
- c) Technik-Recht
- 2. Die Studienordnung von 1935 und die neuen Lehrbücher
- a) Studienordnung
- b) Lehrbücher
- 3. Grundlinien der verwaltungsrechtlichen Diskussion
- a) Der neue Verwaltungszweck
- b) Gesetzes- oder Rechtsbindung?
- c) Das subjektiv-öffentliche Recht
- d) Verwaltungsgerichtsbarkeit
- e) Der justizfreie Hoheitsakt der Polizei
- f) Verfall oder Modernisierung?
- g) Systematisierung nach Zwecken
- 4. Die Wiederbelebung der Verwaltungslehre
- a) Neubeginn im Zeichen von Politik und Antipositivismus
- b) Internationale Kontakte
- c) Die Diskussion 1939 bis 1944
- d) Das Scheitern
- 376–397 II. Völkerrecht 376–397
- 1. Die Völkerrechtswissenschaft nach 1933
- 2. Zeitschriften und Institutionen
- 3. Lehrbücher
- 4. Die letzte Position
- 397–411 Zehntes Kapitel: Das Ende 397–411
- 397–398 1. Unterdrückung und Lockerungen während des Krieges 397–398
- 398–403 2. Die Vernichtung der europäischen Juden und anderer „Gegner“ 398–403
- 403–406 3. Öffentlichrechtler als «Mitwirkende» 403–406
- 406–407 4. Universitäten im Krieg 406–407
- 407–409 5. Staatsrechtslehrer im Widerstand? 407–409
- 409–411 6. Maßstäbe der Bewertung? 409–411
- 411–436 Anhang 411–436
- 411–415 Sachregister 411–415
- 415–425 Personenregister (Primärliteratur) 415–425
- 425–436 Personenregister (Sekundärliteratur) 425–436