@article{2024::die_macht_, title = {Die Macht der Internetgiganten (II)}, year = {2024}, note = {Im letzten Heft starteten wir eine Diskussionsrunde zu einer äußerst herausfordernden Thematik. Es geht um die Macht der Internetgiganten, die gerne mit Akronymen wie GAFA, GAFAM oder GAMAM markiert werden: Alphabet (Google), Amazon, Meta Platforms (ehem. Facebook), Apple, Microsoft. Es ist hinlänglich bekannt, dass diese „Big Tech“ das Netz beherrschen und in ihrem jeweiligen Bereich Quasi-Monopole bilden. Bekannt ist auch, dass die Regulierer bislang nichts bis wenig dagegen unternehmen, dies zu ändern, was vor allem der Komplexität der Materie geschuldet ist. Grundsätzlich haben Monopole negative Effekte auf den Markt mit der Folge einer ineffizienten Allokation der Ressourcen, hoher Preise und einseitiger Produktauswahl, auch das ist bekannt. Das Wettbewerbsrecht kennt aber kein Verbot von Monopolen. Wenn es ein Unternehmen schafft, durch Innovationen und Investitionen ein Monopol für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung zu begründen, dann ist dies rechtlich erlaubt. Problematisch sind allerdings Unternehmen, die diese Position ausnutzen, um nach und nach Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Hier greift das Wettbewerbsrecht. Den Auftakt der Serie bildete ein origineller Standpunkte-Beitrag zu der Frage, wie die Negativeffekte der führenden Internet-Plattformen eingedämmt werden könnten, getrieben von der großen Sorge im Hinblick auf Meinungsvielfalt und Demokratiesicherung.}, journal = {MedienWirtschaft}, pages = {46--46}, author = {}, volume = {21}, number = {1} }