Zusammenfassung
Neu: Gebühren Stand 01.10.2019 und 01.10.2020
Expertenwissen aus erster Hand!
Mit verständlichen Erläuterungen der vertraglichen Regelungen vermittelt Ihnen das Autorenteam wichtige Hintergrundinformationen über das System der gesetzlichen Unfallversicherung. Kombiniert mit praxisnahen Kommentaren aktiver Durchgangsärzte und Fachärzte zur Gebührenordnung sowie Ergebnissen und Erfahrungen aus der Clearingstelle auf Bundesebene führt Sie das Werk zur sicheren Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Alles kompakt in einem Buch:
- Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger, Stand 01.01.2018
- Leistungs- und Gebührenverzeichnis Ärzte, Stand 01.10.2019 und 01.10.2020
- Gebührenverzeichnis Psychotherapeuten mit Gebühren Stand 01.10.2019 und 01.10.2020
- Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger, Stand Dezember 2018
- Aktuelle Kommentierung des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger durch Vertragspartner
- Praxisnahe Kommentierung der UV-GOÄ Kapitel B, C, E, L und O durch aktive D-Ärzte und Fachärzte
Ihr OnlinePlus zum Buch:
Alle relevanten Richtlinien, Abkommen und Vereinbarungen sowie Adress- und Zuordnungsverzeichnis der Unfallversicherungsträger finden Sie in einem geschützten Bereich auf der Website uv-goae.aerzteverlag.de. Neue Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger, mit denen Änderungen der Gebühren einhergehen werden, werden hier zeitnah eingestellt, so dass Sie stets up-to-date sind.
Ihre fundierte Wissensressource für den Umgang mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen!
8 Treffer gefunden
- „... HeilbehandlungBG(en) Berufsgenossenschaft(en)bgl. berufsgenossenschaftlichBG-NT Berufsgenossenschaftlicher ...” „... Berufsgenossenschaften!www.aerzteverlag.de | uv-goae.aerzteverlag.deBarbara Berner (Bearb.) Handbuch UV-GOÄ 3. AuflageISBN 978-3-7691-3694-4 ...” „... Bundesebene führt Sie das Werk zur sicheren Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.Alles ...”
- „... gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversiche-rungsträger der öffentlichen Hand sind. Die ge-werblichen Berufsgenossenschaften sind bran-chenspezifisch tätig z. B. Berufsgenossenschaft für ...” „... für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossen-schaft (SVLFG ...” „... gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversiche-rungsträger der öffentlichen Hand und die Sozi-alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau einerseits sowie die ...”
- „... und Krankenhäuser veranlassen, nach Abschluss der besonderen Heilbehandlung dem weiter betreu-enden Arzt einen Schlussbericht zugehen zu las-sen, wenn der Unfallverletzte einen solchen Arzt benennen kann.3. . . . fachärztliche Behandlung . . .Bestandteil der berufsgenossenschaftlichen Versorgung ...” „... der Be-rufsgenossenschaften und Unfallkassen, die mit angeblich nicht indizierten oder ...” „... berufsgenos-senschaftlichen Heilbehandlung nur aus Art und Schwere der Verletzung begründen lässt, dürfte in der Regel davon auszugehen sein, dass der Unfallverletzte im Anschluss an diese ...”
- „... Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung dem Durchgangsarzt eine ...” „... im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbe-handlung. Neben der qualifizierten unfallmedizi-nischen Beurteilung der Verletzung nach Art und Schwere und den daraus abzuleitenden ...” „... ist Art und Schwere der Verletzung als entscheiden-des Zuordnungskriterium zu den beiden Formen berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung von ganz besonderer Bedeutung.Die Entscheidungskompetenz zur Einleitung und Durchführung besonderer ...”
- „... Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen ...” „... Grundsätzen. Eine Hilfestellung geben hier die Erläuterungen zu den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersu-chungen (Diagnostische Fragen). Werden Vorsor-geuntersuchungen durchgeführt, um Krankhei-ten zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen, ist die ...”
- „... Neben-kostentarif dieser Gesellschaft gegründeten Ne-benkostentarif als „berufsgenossenschaftlichen Nebenkostentarif (BG-NT)“ vereinbart. Dieser Nebenkostentarif ...” „... pauschaliert nach dem berufsge-nossenschaftlichen Nebenkostentarif“ (BG-NT) in Rechnung stellen. Er ...”
- „... müssen, oder aber nicht kostendeckend arbeiten zu können. Den Berufsgenossenschaften ist diese Tatsache ...”