Zusammenfassung
Neu: Gebühren Stand 01.10.2019 und 01.10.2020
Expertenwissen aus erster Hand!
Mit verständlichen Erläuterungen der vertraglichen Regelungen vermittelt Ihnen das Autorenteam wichtige Hintergrundinformationen über das System der gesetzlichen Unfallversicherung. Kombiniert mit praxisnahen Kommentaren aktiver Durchgangsärzte und Fachärzte zur Gebührenordnung sowie Ergebnissen und Erfahrungen aus der Clearingstelle auf Bundesebene führt Sie das Werk zur sicheren Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Alles kompakt in einem Buch:
- Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger, Stand 01.01.2018
- Leistungs- und Gebührenverzeichnis Ärzte, Stand 01.10.2019 und 01.10.2020
- Gebührenverzeichnis Psychotherapeuten mit Gebühren Stand 01.10.2019 und 01.10.2020
- Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger, Stand Dezember 2018
- Aktuelle Kommentierung des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger durch Vertragspartner
- Praxisnahe Kommentierung der UV-GOÄ Kapitel B, C, E, L und O durch aktive D-Ärzte und Fachärzte
Ihr OnlinePlus zum Buch:
Alle relevanten Richtlinien, Abkommen und Vereinbarungen sowie Adress- und Zuordnungsverzeichnis der Unfallversicherungsträger finden Sie in einem geschützten Bereich auf der Website uv-goae.aerzteverlag.de. Neue Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger, mit denen Änderungen der Gebühren einhergehen werden, werden hier zeitnah eingestellt, so dass Sie stets up-to-date sind.
Ihre fundierte Wissensressource für den Umgang mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen!
14 Treffer gefunden
- „... . . . . Versicherungsfall . . .Versicherungsfälle sind nach § 7 SGB VII Arbeits-unfälle und Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle definiert § 8 ...” „... § 6 Heilbehandlung 11II. Allgemeine Regelungen für die Heilbehandlung bei Arbeitsunfällen§ 6 ...” „... Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedi-zinische Behandlung (im Folgenden „besondere Heilbehandlung“ genannt) gewährleistet wird.(2) Bei Arbeitsunfällen wird die Heilbehand-lung als allgemeine Heilbehandlung (§ 10) oder als besondere Heilbehandlung (§ 11) durchge-führt. (3 ...”
- „... Arbeitsunfall oder Schülerunfall vorliegt. Der Durchgangsarzt hat mit seiner Beteiligung am Durchgangsarzt-verfahren Entscheidungsvollmacht in Bezug auf die ...” „... Arbeitsunfällen§ 23 Verfahrensarten Verfahrensarten i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 3 SGB VII sind ...” „... allgemeine Heilbehandlung. Ist ein Verletzter, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, privat ...”
- „... Hochschule; handelt es sich um den Arbeitsunfall ei-ner Pflegeperson, so ist als Unfallbetrieb der/die Pflegebedürftige anzugeben),4. das Datum der Erbringung der Leistung,5. die entsprechende Nummer im ...” „... immer der Arbeitsunfall einschließlich des Wegeunfalls gemeint. Bereits bei Eingang des ärztlichen Un-fallberichts und nicht erst bei Eingang der Rech-nung prüft der Unfallversicherungsträger, ob ein Arbeitsunfall angenommen werden kann.Bei der Berichterstattung auf Formtext F 1050 ist der Unfallversicherungsträger nur in den Fäl-len, in denen kein ...” „... Arbeitsunfall vorgelegen hat und damit entweder die ...”
- „... Sicherungssysteme ist ein besonderes Vor-sorgesystem gegen die Risiken des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheiten ...” „... Arbeitsunfällen und Berufskrank-heiten. Das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) enthält die Bestimmungen ...” „... VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, aber auch z. B. Wegeunfälle ...”
- „... , Heilmittel und Hilfsmittel. Dies gilt auch für Sehhilfen, die aufgrund eines Arbeits-unfalls ...” „... Kosten für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung einer durch Arbeitsunfall be-schädigten oder ...” „... zerstörten Brille auch dann zu übernehmen, wenn kein Arbeitsunfall ...”
- „... Unfallverletzten im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall in Anspruch genommen werden. Die ...” „... . . . . Bescheinigung . . . Arbeitsunfähigkeit . . .Auch mit dem Übergang der Leistungspflicht für die Versorgung eines Arbeitsunfalls auf ...”
- „... verpflichtet, die durch einen Arbeitsunfall hervorgerufenen Folgen „mit allen geeigneten Mitteln“ so ...” „... Verletzten nach einem Arbeitsunfall ein Privatbehandlungs-vertrag in der Regel nicht zustande kommt. Der Arzt muss davon ausgehen, dass der Verletzte nicht ...” „... . . . . Psychotherapeutische Heilbehandlung . . .Das Psychotherapeutenverfahren regelt, wie Ver-sicherte nach Arbeitsunfällen oder bei Berufs-krankheiten psychotherapeutisch versorgt ...”
- „... Arbeitsunfall §§ 1, 6Arznei- und Verbandmittel, Verordnung § 21Arzneimittel § 21Arzneiverordnungsblatt §§ 21, 22 ...”
- „... psychi-schen Störungen nach Arbeitsunfällen und Be-rufskrankheiten (z. B. akute ...”
- „... Be-rufsunfähigkeit gegeben ist.Auch die im Bereich Arbeitsunfall und Berufs-krankheiten mit der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung vereinbarten Formtexte werden nach dieser ...”
- „... die Verlegungspflichten bei Arbeitsunfäl-len. Danach sind Unfallverletzte grundsätzlich an ein ...” „... für die Versorgung von Arbeitsunfallverletzten aus-schließlich auf den ...”
- „... Präparieren in die Tiefe entfernt werden muss, kommt nach Arbeitsunfällen nur sehr selten vor. Bei der ...”