TVöD/TV-L in der Praxis
Rechtssichere Umsetzung bei Einstellung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung
Dieses Handbuch bereitet die komplexen Regelungen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes praxisnah und anwendungsorientiert auf. Die Autor:innen beantworten alle wichtigen Fragen zum Tarifrecht, erläutern Urteile, die Sie für Ihre tägliche Arbeit kennen müssen, und bieten pragmatische Tipps zum Vorgehen über den gesamten Personalzyklus hinweg. Dabei bleiben schwierige Fälle aus der Beratung keinesfalls außen vor. So setzen Sie das Tarifrecht rechtssicher in der Praxis um, vermeiden Fehler und nutzen Ihren Gestaltungsspielraum. Inhalte: - Von der Neueinstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Handlungsempfehlungen zu tariflichen Besonderheiten bei Befristungen, zur Erweiterung des Weisungsrechts, Arbeitszeit und deren Sonderformen - Aktuelle Informationen zur Zuordnung der Beschäftigten zu den Entgeltstufen, zur Berechnung der Jahressonderzahlung, zur Beschäftigungszeit - Alle Fakten zu Urlaub, Teilzeitarbeit, den Auswirkungen von Krankheit, Elternzeit, Pflegezeit - Neu in der 2. Auflage: aktuelle Rechtsprechung, aktualisierter Stand der Tarifverträge Digitale Extras: - TVöD- und TV-L-Tariftexte - Aktuelle Informationen - Gesetzestexte - Entgelttabellen
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–18 Vorbemerkung 15–18
- 353–378 12 Beschäftigungszeit 353–378
- 411–416 14 Stichwortverzeichnis 411–416
11 Treffer gefunden
- „... 299 9 Krankheit des Beschäftigten9.1 EinleitungDem arbeitsunfähig kranken Beschäftigten obliegen ...” „... Krankheit bis zu sechs Wochen – Entgeltfortzahlung9.2.1 Dauer der Entgeltfortzahlung, keine WartezeitIst ...” „... der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge einer Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2979 Krankheit des Beschäftigten ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2999.2 Krankheit bis zu sechs Wochen – Entgeltfortzahlung ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3009.3 Krankheit von mehr als sechs Wochen ...”
- „... Arbeitsbefreiung – Arbeitsbefreiung bei Krankheit des Kindes 293 – Arbeitsbefreiung bei Tod eines Angehö-rigen 293 ...” „... Krankengeldzuschuss 230, 301, 334Krankheit 299 – Entgeltfortzahlung 299Kündigung 395Kündigungsfrist 37, 41 ...”
- „... Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei an bestimmten Krankheiten leidenden Patienten leisten (hinsichtlich des ...” „... Krankheitsvertretung leistet.Anspruch bei Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub, Krankheit ...” „... Urlaub oder die Krankheit gearbeitet hätte, y muss sich entweder aus einer generellen Schichtplanung ...”
- „... auch keine Befreiung von derselben gewährt werden.8.2.1.3 Arbeitsbefreiung bei Krankheit ...” „... Kalenderjahr. Die Freistellung bei Krankheit mehrerer Kin-der darf insgesamt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr ...” „... nicht überschreiten.Hinweis:Die Höchstgrenzen für die Arbeitsbefreiung bei Krankheit eines Kindes sind ...”
- „... Urlaub oder Krankheit, Krankengeldzuschuss oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zusteht.Die ...” „... Leistungsentgelt.Zwar hat das BAG322 entschieden, dass einem Beschäftigten, der wegen Krankheit im September kein ...” „... der Grundsätze zum Nichtverfall des Urlaubs bei Krankheit auf die Elternzeit.324 | 10 Auswirkung von ...”
- „... betrieblichen Eingliederungsmanagements bei Krankheit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres (§ 167 ...” „... Kündigung aus personenbe-dingten Gründen, insbesondere wegen Krankheit des Beschäftigten, oder ausnahmsweise ...” „... Urlaub beispielsweise wegen entgegenstehender dringender betrieblicher Gründe oder einer Krankheit nicht ...”
- „... Befristung (z. B. Krankheits-, Elternzeit-vertretung) vorhanden ist. Ohne sachlichen Grund ist eine ...”
- „... Krankheit, Elternzeit oder Son-derurlaub) als Gründe für die lediglich vorübergehende Übertragung ...” „... bedeutet, dass Fehlzeiten des Vertreters wegen Urlaub oder Krankheit unschädlich sind.Beispiel:Einem ...”
- „... – z. B. um zehn Tage des Bezugs von Krankengeld wegen Krankheit eines Kindes – verkürzt.394 Der ...”
- „... gezahlt. Entsprechend diesen Zeiträumen wird die Krankheit auch bei der Stufenlaufzeit berücksichtigt. Für ...”