Zusammenfassung
Dieses umfassende Handbuch gibt Ihnen Antworten auf alle Fragen zum gesamten Jahresabschluss nach aktuellem Rechtsstand. Ausführliche Darstellungen mit Anwendungshinweisen sowie zahlreiche Praxisbeispiele, Übersichten und Grafiken erleichtern das Verständnis und die praktische Anwendung. Der Bilanzpraktiker erhält Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen und Problemfällen. Auch bestens geeignet für die Prüfungsvorbereitung zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter und für Masterstudenten.
Inhalte:
Jahresabschluss nach BilMoG und BilRUG: Bilanzierung und Bewertung
Handels- und Steuerrecht: gesammeltes Bilanzwissen für die Praxis und die Vorbereitungauf Berufsexamen
Mit den Regelungen zur Prüfung, Offenlegung, Bilanzberichtigung und Compliance
Aktuell in der 5. Auflage: neue Gesetzgebung, z.B. Änderungen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, und neueste Rechtsprechung, zusätzliche Beispiele und Fallvarianten
Mit Arbeitshilfen online:
Gesetze
BMF-Schreiben
Urteile
Einkommensteuerrichtlinien
Schlagworte
Jahresabschluss BilMoG Bilanzierung Bewertung Bilanzen Handelsrecht Steuerrecht Gesetze BMF-Schreiben Urteile Einkommensteuerrichtlinien Offenlegung Bilanzberichtigung Handelsbilanz Steuerbilanz Rechnungswesen Finanzen Steuerberater Steuerberatung Bilanzbuchhalter BWL-Studenten Joachim S. Tanski BilMoG-Abschluss Steuern ebook EPUB epdf e-book e-pub e-pdf- 311–358 9 Der Anhang 311–358
- 359–368 10 Der Lagebericht 359–368
- 459–464 Literaturverzeichnis 459–464
- 465–479 Stichwortverzeichnis 465–479
3 Treffer gefunden
- „... Abzinsungssatz346 anzuwenden. Sowohl aus der Gesetzessystematik (Bewertung mit Erfüllungsbetrag, dann Abzinsung ...” „... entsteht ein Ertrag, sinkt dagegen der Abzinsungssatz muss ein Aufwand erfasst werden.348 Die Abzinsung ...” „... ) als auch aus dem Erfordernis, Aufwendungen und Erträge aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen ...”
- „... Abzinsung 256 Abzinsungsgebot 231 Abzinsungssatz 237 AfaA 161 AfA-Tabellen 156 AfS 121 ...”
- „... zur Abzinsung der korrespondierenden Darlehensverbindlichkeit bei der B-GmbH zu begründen. »Die sich ...”