Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens in Bayern - inkl. Arbeitshilfen online
Leitfaden zur Bewertungsrichtlinie und zur Kommunalen Haushaltsverordnung (Doppik)
Zusammenfassung
Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie das kommunale Vermögen inventarisieren, es entsprechend der Richtlinie bewerten und im Anlagevermögen korrekt darstellen. Die Autoren geben anhand vieler Beispiele konkrete Anleitungen und Tipps zu Inventurverfahren, Wertansatz, Vereinfachungsverfahren und Bilanzierung.
Inhalte:
Die gesetzlichen Vorgaben zur Inventur korrekt erfüllen.
Korrekte Bilanzierung und Bewertung.
Aktiva und Passiva.
Zulässige Vereinfachungen und ihre Anwendung .
Jetzt aktuell: Mit den aktuellen Kontenrahmen und Zuordnungsvorschriften.
Neu: Mit Hinweisen zum Stand EPSAS und USt §2b sowie allen gesetzlichen Änderungen wie z. B. Wertaufgriffsgrenzen, zusätzliche Herstellungskostenkriterien und Veränderungen zur Gebäudebewertung.
Arbeitshilfen online: Erfassungsbögen, Kontenrahmen, Richtlinien, gesetzliche Rahmenbedingungen.
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- 91–208 3 Aktiva 91–208
- 209–246 4 Passiva 209–246
- 247–258 5 Aktuelle Entwicklungen 247–258
- 259–374 6 Anhang 259–374
- 375–378 Literaturverzeichnis 375–378
- 379–383 Stichwortverzeichnis 379–383
4 Treffer gefunden
- „... letztlich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune. Der Verlust des Eigenkapitals führt in der ...” „... (= Kommune), nicht zulässig.213 213 § 12 Abs. 1 InsO. 210 Passiva4 Der Verlust des Eigenkapitals in einer ...” „... niedriger aus. Kamerale Altfehlbeträge sind deshalb nicht mit doppischen Fehlbeträgen („Verlusten“) zu ...”
- „... Buchungsverfahrens geregelt. 3Die Bücher sind durch geeignete Maßnahmen gegen Verlust, Wegnahme und Veränderungen zu ...” „... Gesetz, Verordnung oder vertraglicher Vereinbarung beruhende Verbindlichkeiten und für drohende Verluste ...” „... zu leistende Betrag oder der voraussichtliche Verlust wesentlich ist. 3Es muss wahrscheinlich sein ...”
- „... insbesondere vorhersehbare, aber noch nicht zahlungswirksame Risiken und Verluste z. B. durch Rückstellungen zu ...” „... berücksichtigen. Verluste und wahrscheinliche Risiken müssen, unsichere Gewinne dürfen deshalb nicht ausgewiesen ...” „... ist der entstehende wirtschaftliche Verlust nach Imparitäts- und Vorsichtsprinzip zu bilanzieren ...”