Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung
Recht, Besteuerung, Gestaltungspraxis
Zusammenfassung
Dieses Werk ist ein kompaktes Kompendium zu den zivil-, gesellschafts- und handelsrechtlichen und insbesondere steuerlichen Fragestellungen bei typischen und atypischen stillen Gesellschaften sowie bei typischen und atypischen Unterbeteiligungsgesellschaften. Es richtet sich an die Praktiker:innen in Beratung, Unternehmenssteuerabteilungen und Finanzverwaltung.
Die große praktische Bedeutung der typischen und atypischen stillen Gesellschaft liegt in ihrer weitreichenden Gestaltungsfreiheit. Da die gesetzlichen Regelungen in den §§ 705 ff. BGB und §§ 230-236 HGB weitgehend disponibel sind, können stille Beteiligungen sowohl von Unternehmen als auch Investoren als flexibles Gestaltungsmittel der Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden. Durch die gezielte Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Gegebenheiten lassen sich diverse Beteiligungs- und Finanzierungsziele erreichen.
Eine ebenfalls weit verbreitete Beteiligungsform ist die typische und atypische Unterbeteiligung; hier erfolgt jedoch keine Beteiligung an einem Handelsgewerbe, sondern lediglich eine Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil. Diese Beteiligungsform wird in der Praxis gewählt, um beispielsweise potenzielle Nachfolger in einem ersten Schritt an das Unternehmen heranzuführen oder um Einkünfte aus der Hauptbeteiligung auf Kinder zu verlagern. Unterbeteiligungen eines Gesellschafters können zudem verdeckt gegenüber den Mitgesellschaftern gestaltet sein.
Zahlreiche Beispiele, Praxistipps, Tabellen und Übersichten erleichtern die Umsetzung im Tagesgeschäft.
Schlagworte
typische stille Gesellschaft Unterbeteiligungsgesellschaft GmbH & Still Schleicher Mitunternehmerschaft Stille Gesellschaft atypische stille Gesellschaft- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 17–202 I Zivilrecht 17–202
- 495–496 B Unterbeteiligung 495–496
- 497–516 I Zivilrecht 497–516
- 531–534 Literaturverzeichnis 531–534
- 535–546 Stichwortverzeichnis 535–546
- 547–548 Die Autorin 547–548