Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV)
Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV, Kommentar
Zusammenfassung
Im Jahr 2014 wurde die Vergütungsverordnung in Folge der umzusetzenden Capital Requirements Directive aus dem Jahr 2013 (CRD IV) novelliert und eine dazugehörige Auslegungshilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Seit dem wurden die Vergütungsstandards auf europäischer Ebene weiterentwickelt:
EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik
Delegierte Verordnung zu Kriterien für die Identifikation von Risikoträgern ("Risk Taker")
Weitere technische Leitlinien der EBA, die für das Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung und die Meldung von vergütungsrelevanten Daten an die EBA relevant sind
Vor diesem Hintergrund fand im Jahr 2017 eine umfangreiche Überarbeitung der Vergütungsverordnung statt. Außerdem wurde die Auslegungshilfe (Stand 15. Februar 2018) grundlegend angepasst und weiter detailliert.
Dieser Kommentar berücksichtigt alle neuen regulatorischen Entwicklungen einschließlich der neuen Auslegungshilfe der BaFin. Er beleuchtet die Vergütungsanforderungen ganzheitlich aus bankaufsichtsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und nicht zuletzt aus praktischer Sicht. Diese umfassende Betrachtung ist ein Alleinstellungsmerkmal, das diesen Kommentar auszeichnet.
Schlagworte
Banken Bankenaufsicht CRD IV Eigenmittel Eigenmittelausstattung Management Deutschland Bankenregulierung Bundesbank Corporate Kreditinstitute Asset Credit Finanzen Finanzierung Immobilien international Unternehmen Versicherung Ausschuss Banking Basel Baseler Europäische Finanzkrise Funding Lebensversicherung Regulation Requirements Risiko Auswirkungen Bank Capital Deutsche Finanzmarktkrise Frankfurt Geld Requirement Review Risikomanagement Dummies- 1–56 Teil I 1–56
- 57–600 Teil II 57–600
- 601–711 Teil III 601–711
- 712–726 Literaturverzeichnis 712–726
- 727–731 Stichwortregister 727–731