Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber in zahlreichen Reformen versucht, die Überleitung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung für die Patienten zu organisieren und zu optimieren. Der jüngste Versuch im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes sieht die zwingende Implementierung eines Entlassmanagements (§ 39 SGB V) seit Oktober 2017 vor.
Demnach soll den Patienten eine professionelle und transparente Überleitung vom Krankenhaus in die erforderliche ambulante Anschlussversorgung zugesichert werden und so mehr Transparenz beim Sektorenübergang entstehen. Für die Krankenhäuser bedeutet dies eine zusätzliche Herausforderung, denn sie müssen bestehende Prozesse neu strukturieren bzw. neue Prozesse entwickeln und sind zum konsequenten Nachhalten verpflichtet.
Das vorliegende Praxisbuch bietet ein ausführliches Best-Practice-Beispiel, das als Vorlage für die Implementierung eines Entlassmanagements im eigenen Haus dienen kann. Daneben diskutieren Experten aus Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen und erfahrene Berater aus dem Gesundheitswesen die speziellen Maßnahmen und Hintergründe sowie die zentralen und in der Praxis relevanten Anforderungen, denen sich Kliniken gegenüber sehen.
Das Praxisbuch richtet sich an alle Klinikmitarbeiter und Fachleute, die mit der Umsetzung des Entlassmanagements nach § 39 SGB V betraut sind.
Schlagworte
Entlassmanagement Gesundheitswesen Versorgungsstärkungsgesetz § 39 SGB V Ambulante Versorgung Qualitätsmanagement Pflege Stationäre Versorgung Rahmenvertrag Entlassmanagement- 223–223 Die Herausgeber 223–223
- 224–226 Sachwortregister 224–226
3 Treffer gefunden
- „... zur Regulation der Schnittstellenprobleme zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Z f ...” „... Volkswirtschaftslehre in Berlin. 2012 Referent beim GKV-Spitzenverband im Bereich der ambulanten Versorgung. Seit 2017 ...” „... nicht nur zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, sondern auch beispielsweise zwischen Kranken ...”
- „... der stationären zur ambulanten Versorgung sichergestellt werden. Die Abgabe der vom Krankenhaus ...” „... . Grundsätzlich bleibt es weiterhin Aufgabe der Vertragsärzte, die ambulante Versorgung der Versicherten im ...” „... bei der sektorenübergreifenden Versorgung ist essenziell. Im Gegenzug sollten den ambulanten ...”
- „... Lücke am Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung zu schließen, hat der Gesetzgeber ...” „... wie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Auch hierzu müssen die Mitarbeiter entsprechend ...” „... Teilprozess poststationäre Versorgung Für viele Patienten geht der Versorgungsprozess hinsichtlich einer ...”