Zusammenfassung
Rasante Entwicklungen von Cloud-Computing, eHealth und mHealth-Anwendungen steigern fortlaufend die Relevanz der Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten im Gesundheitswesen; zugleich wird der Umgang mit Daten immer intransparenter. Das zeigen allein schon aktuelle Statistiken über Cyber-Kriminalität. Mit der im Mai 2018 nun europaweit anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) ergeben sich zahlreiche Anpassungen und neue Herausforderungen für den Datenschutz im Gesundheitswesen.
Unternehmen und Einrichtungen sind gefordert, aber die Anforderungen und Maßnahmen des Datenschutzes können nicht 1:1 aus den Datenschutzvorgaben anderer Branchen übernommen werden. Die Spezifika des Gesundheitswesens sind ebenso zu berücksichtigen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aspekte der Informationssicherheit. Ganzheitliche Datenschutzlösungen sind die Zukunft.
Die aktualisierte und erweiterte 2. Auflage des Praxisbuchs gibt einen umfassenden Überblick vor dem Hintergrund der EU-DS-GVO und erleichtert den Einstieg in die verschiedenen Themenfelder des Datenschutzes. Das Autorenteam aus Praktikern und ausgewiesenen Experten unterstützt den Leser konkret in seinem Berufsalltag und vermittelt zentrales Praxiswissen zu allen Datenschutzaspekten. Dabei wird ein thematischer Bogen gespannt von grundlegenden Definitionen über die Rollen der einzelnen Akteure im Gesundheitswesen hin zu dem Themenkomplex der Informationssicherheit. In einzelnen Exkursen wird zudem über den Tellerrand des Datenschutzes hinaus praxisnah auf angrenzende Bereiche eingegangen.
Schlagworte
Datenschutz mHealth Informationssicherheit Cloud Computing DSGVO eHealth Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz-Folgenabschätzung Technische und organisatorische Maßnahmen TOM Privacy by Design und Privacy by Default Auftragsverarbeiter- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 65–71 6 Schweigepflicht 65–71
- 197–204 3 (Zahn-)Arztpraxis 197–204
- 205–212 4 Krankenhaus 205–212
- 213–216 5 Rehabilitation 213–216
- 217–220 6 Senioreneinrichtungen 217–220
- 221–224 7 Pflege 221–224
- 237–244 10 Apotheken 237–244
- 245–250 11 Sanitätshäuser 245–250
- 251–256 12 Physiotherapeuten 251–256
- 257–262 13 Heilpraktiker 257–262
- 263–268 14 Fitnessstudios 263–268
- 283–354 VI Praxisbeispiele 283–354
- 283–294 1 Outsourcing 283–294
- 295–300 2 Fremdwartung 295–300
- 347–354 8 Auskunftsersuchen 347–354
- 423–434 4 Compliance 423–434
- 442–445 Sachwortverzeichnis 442–445
- 446–452 Autorenporträts 446–452
16 Treffer gefunden
- „... “, „Integrität“ und „Authentizität“ ermittelt. Für Prozesse geschieht dies bzgl. der Schutzziele „Verfügbarkeit ...” „... Daten“ genutzt. Die „Vertraulichkeit“, „Integrität“ und „Authentizität“ dieser Datenklasse wird als sehr ...” „... der Vertraulichkeit unterliegen (u.a. § 203 StGB). Darüber hinaus kann ein Verlust der Integrität und ...”
- „... Bereich der IT- Sicherheit, welcher sich maßgeblich der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von ...” „... bewertet diese in einer Schutzbedarfsanalyse, in welcher sie in Bezug auf ihre Vertraulichkeit, Integrität ...” „... Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit wird dabei bis auf die Ebene der Infrastruktur vererbt. Die ...”
- „... . Integrität: Alle Änderungen an Daten müssen nachvollziehbar sein. Die Daten dürfen nicht unbemerkt verändert ...” „... : Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste Pseudonymisierung und ...”
- „... : Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der ...” „... beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden ...”
- „... Integrierte Versorgung 190 Integrität und Vertraulichkeit 46 ISO-Norm 27001 134, 154 IT-Abteilung 108 ...”
- „... Integrität und Vertraulichkeit Artikel 5 Abs. 1 lit. f der Verordnung (EU) 2016/679 definiert die Grundsätze ...” „... Integrität und Vertraulichkeit wie folgt: „Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden ...”
- „... und die sensiblen Patientendaten vor Verletzung der IT-Sicherheit-Schutzziele (Integrität ...”
- „... Integrität der schützenswerten Unternehmensdaten sicherzustellen. Diese sind vor unberechtigtem Zugriff und ...”
- „... , Feuer-/Rauchmeldeanlage, Schutzsteckdosen regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter z.B. Brandschutz Integrität alle ...”
- „... sind persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und persönlichen Integrität als auch die ...”
- „... , Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit Zulässigkeit ...”
- „... personenbezogener Daten, die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der ...”
- „... der Integrität der Daten begegnet werden kann. Im Bereich der IT-Compliance muss z.B. auf diese ...”
- „... Integrität informationstechnischer Systeme verstoße (vgl. BVerfG vom 27.02.2008 – 1 BvR 370/07 – und – 1 BvR ...”
- „... Integrität der Dokumente erhalten bleibt und die Patientenakten rechtssicher eingescannt werden ...”
- „... Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit elektronisch geschützter ...”