Zusammenfassung
Zum Werk Dieses Werk bietet einen informativen Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend konzentriert es sich nicht auf eine (vermeintlich) deutsche Rechtstradition, sondern bezieht die römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Einflüsse ein. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Es gehört zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Erst wer die religiösen, sozialen und politischen Bedingungen kennt, unter denen die heutige Rechtsordnung entstanden ist und geworden ist, wird in der Lage sein, die Gegenwart zutreffend zu deuten und auf dieser Grundlage Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Mit dem exemplarischen Abdruck aussagekräftiger Rechtsquellen wird der Versuch unternommen, die Lösungen der Vergangenheit anschaulich zu gestalten. Mit der Auswahl weiterführender Literatur wird der Leserschaft die Möglichkeit gegeben, einzelne Gesichtspunkte der Rechtsentwicklung zu vertiefen. Das Werk gliedert sich in folgende Kapitel:
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Einleitung
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Der Übergang von der Spätantike zum Mittelalter (5.-9. Jahrhundert)
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Das hohe und späte Mittelalter (10.-15. Jahrhundert)
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Die frühe Neuzeit (16. - 18. Jahrhundert)
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Die Gestaltung des Rechtsstaats: Das 19. Jahrhundert
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Das 20. Jahrhundert
Vorteile auf einen Blick
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Erläuterung der unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklung
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systematisch eingängiger Aufbau der Darstellung
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Abdruck für das Verständnis der Rechtsentwicklung zentraler Rechtsquellen
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Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wertet der Autor neue rechtshistorische Literatur aus, die in der Darstellung berücksichtigt wird. Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte sowie für Referendarinnen und Referendare.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 115–123 § 16. Die Wiederentdeckung und die Rezeption des römischen Rechts seit dem 12. Jahrhundert 115–123
- 145–150 § 21. Die Ausbildung des Lehnswesens und die ständische Gliederung der Reichsverfassung 145–150
- 150–162 § 22. Das Aufblühen des Handels: Stadtgründungen und Stadtrecht (12./13. Jahrhundert) 150–162
- 395–405 Zeittafel 395–405
- 405–409 Personenregister 405–409
- 409–422 Sachverzeichnis 409–422
14 Treffer gefunden
- „... . Jahrhundert)172vorkommen. Aber auch sachlich gab es mannigfaltige Übergangsformen, die an be-reits bekannte ...” „... OberbayerischeLandrecht Kaiser Ludwig des Bayern von 1346 war tatsächlich eine Sammlung des be-reits geltenden Rechts ...”
- „... ; Rudolf Hoke/Ilse Reiter, (Hrsg), Quellensammlung zur österreichi-schen und deutschen Rechtsgeschichte ...”
- „... Verwirklichung des bonum commune, des gemeinen Nutzens, wie es be-reits die Antike formuliert hatte.7 In den ...”
- „... preußischen Krone mitden drei Schwerpunkten Kleve am Niederrhein, Brandenburg und Preußen hatte be-reits König ...”
- „... verfasste.Diese kurz nach dem Jahr 1000 entstandene Sammlung kirchlicher Rechtstexte ist be-reits als ...”
- „... die Redaktoren in mehreren Arbeitsgängen aus be-reits vorhandenen Rechtstexten schöpften und durchaus ...”
- „... auch fränkischer Rechtsauffassung. Dieser Streit war be-reits von „Schiedsrichtern“ entschieden worden ...” „... fränkische König die Erblichkeitder leihweise an Reiterkrieger übertragenen Ländereien zugestehen, nachdem ...”
- „... be-reits im Reichskammergericht eine Richterbank bildeten, nahm der Richter auch baldim Strafverfahren an ...”
- „... verbunden. Nachdem im Krieg nicht mehr der patrizischen§ 5. Rom und das römische Recht21Reiterei, sondern ...”
- „... es zur Ausstattung von gepanzerten Reiterkriegern zu verwen-den. Geistliche dienten dem König ...” „... die Aufstellung und Ausrüstung vonFußsoldaten sowie Reiterkriegern Sorge zu tragen.3. Die Herzöge ...”
- „... Erblichkeitder leihweise an Reiterkrieger übertragenen Ländereien zugestehen, nachdem diese aufeine Absicherung ...” „... derjenige als Reiterkrieger Heerfolge zu leisten,der über vier Bauernstellen verfügte. Kleinere Bauern ...” „... wurden gemeinsam verpflichtet,so dass auch hier jeweils vier „mansi“ einen Reiterkrieger zu stellen oder ...”
- „... Sozialphilosophie 113, (2008), S. 263–294; ders., Privatautonomieunbegrenzt? in: Christian Marx/Morton Reitmayer ...”
- „... Sozialphilosophie 113, (2008), S. 263–294; ders., Privatautonomieunbegrenzt? in: Christian Marx/Morton Reitmayer ...” „... Marx/Morton Reitmayer, (Hrsg), Die of-fene Moderne, Gesellschaften im 20. Jahrhundert, Göttingen 2020, S ...”
- „... Marx/Morton Reitmayer, (Hrsg), Die of-fene Moderne, Gesellschaften im 20. Jahrhundert, Göttingen 2020, S ...”