Zusammenfassung
Zum Werk Das Buch verbindet übersichtliche Information mit der Erörterung der wichtigsten Probleme des Familienrechts. Kleine Beispielsfälle machen die Rechtsfragen anschaulich. Aufgrund der eingängigen Darstellung eignet sich der Band sowohl für die erste Einarbeitung als auch für die Wiederholung des Stoffs vor dem Examen. Der Band deckt den Pflichtfachstoff für die beiden Juristischen Staatsprüfungen zum materiellen Familienrecht ab. Behandelt werden insbesondere die ehelichen Rechtsbeziehungen einschließlich der möglichen Vertragsgestaltungen, das eheliche Güterrecht, Scheidung und Scheidungsfolgen, das Abstammungsrecht, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie das Unterhaltsrecht. Inhalt
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Verlöbnis und Eheschließung
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Eheliche Gemeinschaft
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Eheliches Güterrecht
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Scheidung und Trennung
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Nichteheliches Zusammenleben
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Abstammungsrecht
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Kindesrechte
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Elterliche Sorge
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Umgangsrecht
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Unterhaltsrecht
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Vormundschaft, Betreuung
Vorteile auf einen Blick
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klare, verständliche Darstellung
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zahlreiche Fallbeispiele, Übersichten und Prüfungsschemata
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ausbildungs- und prüfungsrelevante Bereiche im Schwerpunkt
Zur Neuauflage Die Neubearbeitung berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ebenso die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt vom 1.1.2023. Zielgruppe Für Studierende. Auch für Praktikerinnen und Praktiker als Update des aktuellen Stands.
Schlagworte
Ehe für alle Güterrecht Kindschaftsrecht Scheidung Sorgerecht Trennung Unterhalt Versorgungsausgleich nichteheliche Lebensgemeinschaft- 1–16 Einleitung 1–16
- 16–248 Teil I. Das Eherecht 16–248
- 248–251 § 47. Einführung 248–251
- 555–568 Sachverzeichnis 555–568
11 Treffer gefunden
- „... fördern. In der Bundesrepublik hat eine grundle-gende Reform des Adoptionsrechts durch das zum 1.1.1977 in ...” „... bisherigenFamiliennamen voranstellen oder anfügen, wenn dies aus schwerwie-genden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ...” „... Einfluss grundle-gender Irrtümer (zB Irrtum in der Person, nicht aber Eigenschaftsirr-tum!), Erklärungen ...”
- „... allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Überwie-gend sehen die Lebensgefährten davon ab, schriftliche oder sonst aus ...” „... Auftragsverhält-nisse zu verneinen ist, kann überlegt werden, ob es sich zB um eine stillschwei-gend zustandegekommene ...”
- „... der Familie besonders drin-gend. Seit langem hatte die DDR ein eigenständiges, in vielem vomBGB ...”
- „... besonders drin-gend. Seit langem hatte die DDR ein eigenständiges, in vielem vomBGB abweichendes ...”
- „... § 1592 Nr. 2 oder 3. Die nachfol-gende Eheschließung verändert den Status des Kindes nicht.Das ...” „... nachfol-gende Heirat der Kindeseltern nach wie vor eine wichtige Konsequenz: Mit derHeirat erhalten die Eltern ...” „... Täuschungherbeigeführt hat. Steht ein solcher Willensmangel fest, so genügen schwerwie-gende Zweifel an der Vaterschaft ...”
- „... Ausdruck.6. Entwicklung seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Einen grundle-genden Wandel erfuhr das ...”
- „... , kann überlegt werden, ob es sich zB um eine stillschwei-gend zustandegekommene „gemeinschaftsbedingte ...”
- „... ist, anders als beimVormund, nicht ein „berechtigtes Interesse“. Erforderlich und genü-gend ist ...”
- „... §§ 1569 ff. weist fol-gende Struktur auf.a) § 1569 S. 1 stellt den Grundsatz voraus: Nach der ...” „... vermieden werden,dass ein Scheidungsverschulden für sich gesehen schon als schwerwie-gender Grund gewertet ...”
- „... Eine Aufhebung ist generell nur statthaft, wenn sie aus schwerwie-genden Gründen zum Wohl des ...”
- „... grundle-gend: Fast immer wird die Währungseinheit, zB der Euro, amAnfangsstichtag eine andere Kaufkraft ...”