Zusammenfassung
Zum Werk Das Buch verbindet übersichtliche Information mit der Erörterung der wichtigsten Probleme des Familienrechts. Kleine Beispielsfälle machen die Rechtsfragen anschaulich. Aufgrund der eingängigen Darstellung eignet sich der Band sowohl für die erste Einarbeitung als auch für die Wiederholung des Stoffs vor dem Examen. Der Band deckt den Pflichtfachstoff für die beiden Juristischen Staatsprüfungen zum materiellen Familienrecht ab. Behandelt werden insbesondere die ehelichen Rechtsbeziehungen einschließlich der möglichen Vertragsgestaltungen, das eheliche Güterrecht, Scheidung und Scheidungsfolgen, das Abstammungsrecht, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie das Unterhaltsrecht. Inhalt
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Verlöbnis und Eheschließung
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Eheliche Gemeinschaft
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Eheliches Güterrecht
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Scheidung und Trennung
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Nichteheliches Zusammenleben
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Abstammungsrecht
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Kindesrechte
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Elterliche Sorge
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Umgangsrecht
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Unterhaltsrecht
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Vormundschaft, Betreuung
Vorteile auf einen Blick
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klare, verständliche Darstellung
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zahlreiche Fallbeispiele, Übersichten und Prüfungsschemata
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ausbildungs- und prüfungsrelevante Bereiche im Schwerpunkt
Zur Neuauflage Die Neubearbeitung berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ebenso die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt vom 1.1.2023. Zielgruppe Für Studierende. Auch für Praktikerinnen und Praktiker als Update des aktuellen Stands.
Schlagworte
Ehe für alle Güterrecht Kindschaftsrecht Scheidung Sorgerecht Trennung Unterhalt Versorgungsausgleich nichteheliche Lebensgemeinschaft- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–16 Einleitung 1–16
- 16–248 Teil I. Das Eherecht 16–248
- 248–251 § 47. Einführung 248–251
- 555–568 Sachverzeichnis 555–568
15 Treffer gefunden
- „... Sorgerechtsentscheidungen abgeändert wer-den. Ist das Sorgerecht zum Beispiel durch gerichtliche Entscheidungnach § 1671 ...” „... elterlichen Sorge 345(§ 1671 II 2 Nr. 2) bildet einen starken Eingriff in die sorgerechtlicheLage und ...” „... zu ihm und seiner Familie zieht und möchte auch das alleini-ge Sorgerecht.Hier wäre zu überlegen, ob ...”
- „... keine Sorge-rechtserklärungen abgegeben wurden und das Sorgerecht nicht gerichtlich gere-gelt ist, hat ...” „... , das Sorgerecht wurde auch nicht gerichtlich geregelt. Das Sorgerechtübt infolgedessen Frau Fichte ...” „... Namensbestimmung ist Funktiondes Sorgerechts. Sind also, wie üblich, die Eltern gemeinsam sorgebe-rechtigt, so ...”
- „... gemeinsamem Sorgerecht kann sich ein Auskunftsinteresse eines Eltern-teils auch auf Angelegenheiten der ...” „... gemeinsamenSorgerecht ein besonderer, über § 1686 hinausgehender Auskunftsanspruch be-züglich aller Angelegenheiten der ...” „... unabhängigdavon, ob sie das Sorgerecht innehaben oder nicht. Der beschränkt ge-schäftsfähige Elternteil kann nur ...”
- „... , auch wenn er kein Sorgerecht innehat, zeigt das Rechtjedes Elternteils, von dem anderen Auskunft über ...” „... dar (BVerfG NJW 1995, 1342, 1343).Art. 6 II GG verbürgt nicht nur das Sorgerecht, sondern die ...” „... . Beider Gestaltung des Sorgerechts in solchen Fällen ist der Staat nicht andie strengen Voraussetzungen ...”
- „... Sorge-recht für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten. Die Pflegschaftkann für minderjährige Personen ...” „... sind (§ 1773 I Nr. 2; zB beiden Eltern musste nach § 1666 dasgesamte Sorgerecht entzogen werden),c ...” „... wird einem davon die gesamte Sorge entzogen, so istzunächst zu prüfen, ob das Sorgerecht nicht dem ...”
- „... gemeinsamem Sorgerecht ............. 367§ 67. Elternwille und Selbstbestimmung ...” „... Sorgerecht – kein obligatorisches Thema desScheidungsverfahrens ...” „... .................................................... 411III. Fortdauer der gemeinsamen Sorge kraft Gesetzes ................ 412IV. Alleiniges Sorgerecht ...”
- „... , 1097, 1114Missbrauch– elterliches Sorgerecht 906–908Misshandlung des Kindes 804Mitarbeit, familiäre ...” „... , 1091, 1104Sonderbedarf 501, 1062, 1098, 1105Sondergut 234Sorgeerklärung 768–777Sorgerecht s. elterliche ...” „... – nichteheliche Lebensgemeinschaft578–582– Sorgerecht 777– Unterhalt 503–505, 1070– Versorgungsausgleich 529–532 ...”
- „... automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind(§ 1626a I Nr. 2). Das ist vor allem für die Fälle bedeutsam ...” „... elterliche Sorgerecht nicht zusteht, seies allgemein, sei es bezogen auf Abstammungsfragen, muss die ...” „... Sorgerecht gemeinsam aus. Nun möchte Herr Seiler die Vaterschaftdes Herrn Meister anfechten.Dies ist ihm nach ...”
- „... Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erwerben, ist ein wesentli-cher Unterschied zur ehelichen ...”
- „... Sorgerechts, Ausbau der Kinderrechte.1992 Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für ...”
- „... Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erwerben, ist ein wesentli-cher Unterschied zur ehelichen ...”
- „... SorgeDas elterliche Sorgerecht betreffend entstehen zwischen getrennt le-benden Ehegatten ähnliche Probleme ...” „... wie unter Geschiedenen. Haben,wie üblich, die Ehegatten das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt, sobesteht ...” „... des § 1671 die Über-tragung des alleinigen Sorgerechts – ganz oder zum Teil – auf sich al-lein zu ...”
- „... diesendas Sorgerecht zurück zu übertragen, soweit es dem Kindeswohl nichtwiderspricht, anderenfalls dem Kind ...” „... Sorge-recht für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten. Die Pflegschaftkann für minderjährige Personen ...” „... geschaffen worden.2. Pflegschaft. Der Vormundschaft als dem umfassenden Sorge-rechtsverhältnis steht die ...”
- „... deselterlichen Sorgerechts, ! Rn. 839).§ 22. Haushaltsführung und Berufsleben1. Sorge für die gemeinsamen ...”
- „... (! Rn. 561).2. Mitsorgerecht. Übt ein Lebenspartner das alleinige Sorgerechtfür sein minderjähriges Kind ...”