Zusammenfassung
Der Grundkurs soll Basiswissen zu verschiedenen Teildisziplinen des Öffentlichen Rechts in einem Band vermitteln:
-
Verfassungsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts sowie
-
Verwaltungsrecht einschließlich ausbildungsrelevanter Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts,
jeweils mit den Bezügen zum Europarecht. Damit will der Grundkurs Anfängern und Fortgeschrittenen den Erwerb mehrerer Lehrbücher ersparen. Seine Lektüre ist auch für Examenskandidaten empfehlenswert, denen es um eine konzentrierte Wiederholung des Stoffes geht.
- 1–12 Einführung 1–12
- 696–697 § 85. Übersicht 696–697
- 697–710 § 86. Amtshaftung 697–710
- 821–880 Stichwortverzeichnis 821–880
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- „... . Systematische Auslegung11 Von großer Bedeutung – gerade auch in der Rechtsprechung des BVerfG – ist die ...” „... syste-matische Auslegung. Danach kann eine einzelne Rechtsnorm nicht isoliert betrachtetund allein aus sich ...” „... Grundent-scheidungen ergeben, denen die einzelnen Verfassungsbestimmungen untergeordnetsind.29 Die systematische ...”
- „... die grammatische und/oder systematische Interpretation23. Entgegen demüberwiegend vertretenen Vorrang ...” „... Verfassungsauslegung“ beschei-nigt27.IV. Systematische Auslegung11 Von großer Bedeutung – gerade auch in der ...” „... Rechtsprechung des BVerfG – ist die syste-matische Auslegung. Danach kann eine einzelne Rechtsnorm nicht isoliert ...”
- „... Auslegungaus dem Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), aus ihrem Zusammenhang(systematische Auslegung ...” „... verschiedenen, insbesondere der systematischen und der teleo-logischen Auslegungsmethoden gleichzeitig und ...” „... , historische und systematischeElement, welche in dieser Reihenfolge angewandt werden sollen.7 BVerfGE 11, 126 ...”
- „... (grammatische Auslegung), aus ihrem Zusammenhang(systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische ...” „... , insbesondere der systematischen und der teleo-logischen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander ...” „... , historische und systematischeElement, welche in dieser Reihenfolge angewandt werden sollen.7 BVerfGE 11, 126 ...”
- „... Entstehungsgeschichte der Norm sowie dem syste-matischen Schluss von den Schranken des Art. 11 II GG auf den Inhalt des ...” „... den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte von Art. 44GG bestätigt; in systematischer Hinsicht zu ...” „... – aus einer grammatischen, genetischen, historischen und/oder systematischenInterpretation erschließen ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6IV. Systematische Auslegung ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246I. Bedeutung und Systematik des Grundrechts ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258I. Bedeutung und Systematik des Grundrechts ...”
- „... desGrundgesetzes.1 Das ergibt sich aus der systematischen Stellung der Norm an derSpitze des Grundrechtskatalogs ...” „... verfassungshis-torischen Gründen jedem Menschen wegen seines Menschseins zukommt, liegt der grundsätz-liche systematische ...” „... . Bedeutung und Systematik des Grundrechts1 Das in Art. 2 I GG gewährleistete Recht auf die freie Entfaltung ...”
- „... 4– systematische Auslegung 2 4, 5, 9ff., 18f.– teleologische Auslegung 2 4, 5, 18ff.– teleologische ...” „... .– Schutzbereich, personeller 27 10f.– Sittengesetz 27 16– Systematik 27 1– verfassungsmäßige Ordnung 27 14 ...” „... – Schutzbereich, personeller 29 4– Schutzbereich, sachlicher 29 2f.– Systematik 29 1– verfassungsrechtliche ...”
- „... systematische Stellung der §§ 97a bis97e BVerfGG außerhalb des III. Teils des BVerfGG sowie die Nichterwähnung ...”
- „... Wortlaut, Systematik, Normzweck undEntstehungsgeschichte;4 Dabei ist eine möglichst eindeutige vertikale ...” „... Auslegungszweifeln zu berücksichtigen wäre, lässtsich der Regelung jedoch nicht entnehmen.7 Nach der Systematik der ...”
- „... Selbstver-waltungsgarantie knüpft die Systematik der gemeindlichen Aufgaben sowohl imdualistischen als auch im monistischen ...”
- „... Zweiteilung in öffentlichesRecht und Privatrecht gekennzeichnet. Systematisch zählen zum öffentlichen ...”
- „... Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung primär gegen bereits erfolgteRechtsbeeinträchtigungen vorgegangen ...”
- „... ergibt sichaus einer historischen, eindeutig aber aus der systematischen Interpretation der Ver-fassung:7 ...”