Zusammenfassung
Der Grundkurs soll Basiswissen zu verschiedenen Teildisziplinen des Öffentlichen Rechts in einem Band vermitteln:
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Verfassungsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts sowie
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Verwaltungsrecht einschließlich ausbildungsrelevanter Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts,
jeweils mit den Bezügen zum Europarecht. Damit will der Grundkurs Anfängern und Fortgeschrittenen den Erwerb mehrerer Lehrbücher ersparen. Seine Lektüre ist auch für Examenskandidaten empfehlenswert, denen es um eine konzentrierte Wiederholung des Stoffes geht.
- 1–12 Einführung 1–12
- 696–697 § 85. Übersicht 696–697
- 697–710 § 86. Amtshaftung 697–710
- 821–880 Stichwortverzeichnis 821–880