Zusammenfassung
Zum Werk Das Lehrbuch stellt den Allgemeinen Teil des Strafrechts prägnant, übersichtlich und anschaulich dar. Es bezieht Stellung zu den Streitfragen und präsentiert an vielen Stellen eigene Lösungen. Das Werk schafft Verständnis für die systematischen Zusammenhänge und bietet prägnante Argumente für die Entscheidung juristischer Meinungsstreitigkeiten. Es ist besonders für Studienanfänger gedacht, eignet sich aber auch zur raschen Wiederholung einzelner Probleme während der Examensvorbereitung und in der Praxis. Es enthält neben der systematischen Darstellung der Materie zahlreiche Beispielsfälle, die um besondere Klausurhinweise (häufige Fehlerquellen, Aufbauschemata, Verweisungen) ergänzt werden. Inhalt
-
Grundlegende Systemüberlegungen
-
Handlungslehren
-
Tatbestandsmäßigkeit
-
Rechtswidrigkeit
-
Schuld
-
Vorsatz und Fahrlässigkeit
-
Unterlassungsdelikte
-
Täterschaft und Teilnahme
-
Versuch
-
Irrtumsfälle
-
Merkmale jenseits von Unschuld und Schuld
-
Konkurrenzen
Vorteile auf einen Blick
-
besonders didaktisch und studiengerecht aufbereitet
-
ideal zum Einstieg ins Strafrecht
-
fundierte Behandlung aller relevanter Probleme
Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung, Literatur sowie Gesetzgebung. Zielgruppe Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
- I–XXVIII Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXVIII
- 167–176 § 12. Die Fahrlässigkeit 167–176
- 273–285 § 20. Die Zumutbarkeit 273–285
- 402–420 § 26. Die Mittäterschaft 402–420
- 440–462 § 28. Die Teilnahme 440–462
- 505–520 Sachverzeichnis 505–520
18 Treffer gefunden
- „... 204§ 15. Einverständnis, Einwilligung undmutmaßliche EinwilligungA. Das tatbestandsausschließende ...” „... . Einwilligungsfähigkeit8 Eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn der Betroffene die für eine selbst-bestimmte ...” „... einwilligungsfähig ist, kann die Einwilligung uU voneinem Vertreter erteilt werden. Gesetzliche Vertreter sind bei ...”
- „... Einwilligung und denihr verwandten Rechtfertigungsgründen ergibt sich die Rechtfertigung der ...” „... Kon-stellation reservieren. Der Einwilligung des Berechtigten erkennen sie bereits tat-bestandsausschließende ...” „... Terminologie ent-sprechende und in der Rechtsprechung eingeführte Einordnung der Einwilligung ...”
- „... EinwilligungA. Das tatbestandsausschließende Einverständnis . . . . . . . . . . . . . . . . 204B. Die ...” „... Rechtfertigung im Interesse des Betroffenen . . . . . . . . . . . . . . 177I. Einwilligung ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177II. Mutmaßliche Einwilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179III ...”
- „... darin, dass bei den Unterlassungsdelikten die Einwilligungs-sperre der §§ 216, 228 StGB nicht besteht ...” „... Beendigung lebenserhaltenderärztlicher Maßnahmen mit Einwilligung bzw. mutmaßlicher Einwilligung des ...” „... dagegen grundsätzlich erlaubtund wegen der Notwendigkeit einer Einwilligung in die Behandlung sogar ...”
- „... 15/1ff.Einwilligung 13/3ff.; 15/4ff.– durch gesetzlichen Vertreter 15/10– Einwilligungsfähigkeit 15/8ff ...” „... ff.INUS-Bedingung 9/10Irrtum 21/13– Anstiftung 28/29– Doppelirrtum 14/36– Einwilligung 15/16ff ...” „... Mordmerkmale 25/43f.Motivationsunwert 8/13f.; 11/10ff.Münzhändlerfall 29/14mutmaßliche Einwilligung 13/7; 15/31 ...”
- „... Schuld-fähigkeit bzw. Einwilligungs-unfähigkeit (®Rn. 35–37)56 Ebenso Roxin/Greco StrafR AT I § 13 Rn. 86ff., die ...” „... . Jedoch vermag dieses Argu-ment nicht zu überzeugen. So wie eine auf einem Irrtum beruhende Einwilligung ...” „... entsprechenden Proble-matik bei der Einwilligung® § 15 Rn. 21).C. Das unter rechtswidrigem Zwang handelnde ...”
- „... ® § 23 Rn. 496. Versuchtes Unterlassungsdelikt nach® § 23 Rn. 49II. Rechtfertigungsgründe1. Einwilligung ...” „... nach® § 15 Rn. 292. Mutmaßliche Einwilligung nach® § 15 Rn. 363. Notwehr, § 32 StGB nach® § 16 Rn. 384 ...”
- „... tatbestandsmäßige Handlung in anderer Hinsicht rechtswidrig ist. Wenn etwa Amit Einwilligung des B ein diesem ...” „... Einwilligung des B hat –da der Tatbestand des § 306a I StGB nicht das Hauseigentum, sondern Leib und Le-ben der ...” „... Handlung verwirklichten Eigentumsdelikte(§§ 303, 305, 306 StGB) durch die Einwilligung des B gerechtfertigt ...”
- „... derselben Person ist nach den Regeln der Einwilligung bzw. mutmaß-lichen Einwilligung zu beurteilen; vgl ...” „... zu rechtfertigen. So wäre die Entnahme einer Nierezum Zwecke der Transplantation ohne Einwilligung ...” „... die Einwilligung des Betroffenen nach § 34 StGB zu rechtfertigen ist.2519 Vgl. zum Meinungsstand ...”
- „... Unterschied ist vor allem für die Bewertungvon Rechtsgutsbeeinträchtigungen mit Einwilligung der Betroffenen ...” „... Einwilligung des Berechtigten rechtfertigende Wir-kung. Bei der Verletzung von Rechtsgütern der Allgemeinheit ...” „... ist die Einwilligung derunmittelbar Beteiligten dagegen ohne Bedeutung. So ist etwa ein Meineid ...”
- „... als Fähigkeit, die „Tragweite der Einwilligung zu er-kennen und das Für und Wider verständig abzuwägen ...” „... Deliktsfähigkeit(§§ 827, 828 BGB), die Einwilligungsfähigkeit (® § 15 Rn. 8ff.), die Geschäftsfähig-keit (§§ 104 ...” „... eingehende Kritik Frister FS Frisch, 2013, 533 (542ff.).23 Vgl. zB die Definition der Einwilligungsfähigkeit ...”
- „... Einwilligung des Verurteilten voraus und darf darüberhinaus nur dann erfolgen, wenn sie unter Berücksichtigung ...” „... Bewährung auszusetzen. Ebensowie bei der zeitigen Freiheitsstrafe setzt die Aussetzung die Einwilligung des ...”
- „... insoweit nach den §§ 216, 228 StGBnicht wirksam in die drohende Rechtsgutsverletzung einwilligen, aber der ...” „... Grund-gedanke dieser Einwilligungsschranken (® § 13 Rn. 4) rechtfertigt es – wie Neumannüberzeugend dargelegt ...”
- „... StGB) geregelte Einwilligung des Betroffenensowie durch Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB) und verschiedene ...”
- „... .B. Die Voraussetzungen der Erkennbarkeit171Risiko entschieden hätte – durch mutmaßliche Einwilligung ...”
- „... Einwilligung des Berechtigten vorspiegelt, so er-scheint es in der Tat wenig einsichtig, dass die Veranlassung ...” „... dann anzunehmenden Rechtfer-tigung der Haupttat durch Einwilligung.18 Abweichend von dieser Regel sieht ...”
- „... einer hypothetisch gebliebenen Einwilligung® § 15 Rn. 33.47 So die Formulierung bei Roxin/Greco StrafR ...”
- „... gesellschaftliche Wertvor-stellungen verweisen. So ist zB eine mit Einwilligung des Verletzten ...”