Zusammenfassung
Zum Werk Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Sachen. Das vorliegende Studienbuch vermittelt diesen im BGB sehr abstrakt und schwer durchschaubar geregelten Stoff verständlich und anschaulich. Dabei wird besonderer Wert auf die Vermittlung der Kernprobleme gelegt, die immer wieder in der Klausur beherrscht und umgesetzt werden müssen. Ein konzentriertes Lernen ermöglichen außerdem die dargestellten Examensprobleme sowie zahlreiche Beispiele und Fälle aus der Rechtsprechung. Vorteile auf einen Blick
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Standardwerk seit Jahrzehnten
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höchste Aktualität
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umfassende Darstellung aller Probleme
Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt neben der jüngsten Rechtsprechung und Literatur wie immer auch die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene und insbesondere die Änderungen durch das MoPeG. Zielgruppe Für Studierende sowie Referendarinnen und Referendare.
Schlagworte
Besitz Eigentümer Grundschuld Hypothek Wohnrecht- 1–25 Einleitung 1–25
- 1–13 § 1. Grundlagen 1–13
- 123–281 3. Kapitel. Das Eigentum 123–281
- 425–433 Gesetzesverzeichnis 425–433
- 433–440 Sachverzeichnis 433–440
15 Treffer gefunden
- „... 1. Kapitel. Der Besitz28§ 7. Erwerb und Verlust des BesitzesA. BesitzerwerbI. Besitzerwerb durch ...” „... , was die§§ 854, 856 für seinen Erwerb und Verlust anordnen: Der Besitz wird erworben durchErlangung der ...” „... Besitzbegriff MüKoBGB/Schäfer § 854 Rn. 30.§ 7. Erwerb und Verlust des Besitzes29Beispiel:Daher hat man nicht ...”
- „... der Nachbar uU auch vor den Zivilgerichten klagen.1252. Abschnitt. Erwerb und Verlust des ...” „... Verlust des GrundeigentumsLiteratur: Bärwaldt, Keine Dereliktion eines Miteigentumsanteils an einem ...” „... , Verzicht, 1912; Wilsch, Verzicht und Aneignung von Immobilien nach § 928BGB, RPfl 2022, 5.§ 31. Der Verlust ...”
- „... 3. Kapitel. Das Eigentum1623. Abschnitt. Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen370 ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25§ 7. Erwerb und Verlust des Besitzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137InhaltsverzeichnisVIII2. Abschnitt. Erwerb und Verlust des Grundeigentums§ 29. Die Übereignung von ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160§ 31. Der Verlust des Grundeigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 ...”
- „... Verlust des BesitzesA. BesitzerwerbI. Besitzerwerb durch Erlangung tatsächlicher Gewalt51 Da Besitz ...” „... Verlust anordnen: Der Besitz wird erworben durchErlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache ...”
- „... ; bei Probefahrt53; -verlust 58ff.; -aufgabe 59f.; -übertragung51ff.; Eigen- 62ff., 443f.; Erben- 78 ...” „... Verkehrsfund 505ff.Verkehrshypothek 630Verlängerter Eigentumsvorbehalt 399ff.Verlorene Sachen 442, 495Verlust ...”
- „... Solange die verbotene Eigenmacht noch nicht abgeschlossen ist und noch nicht zumVerlust des Besitzes ...”
- „... nach § 1004 zu. Besitzansprüche richten sich nach § 866.V. Erwerb und Verlust597Erwerb und Verlust des ...”
- „... Solange die verbotene Eigenmacht noch nicht abgeschlossen ist und noch nicht zumVerlust des Besitzes ...”
- „... ; bei Probefahrt53; -verlust 58ff.; -aufgabe 59f.; -übertragung51ff.; Eigen- 62ff., 443f.; Erben- 78 ...”
- „... Gut-gläubigkeit des Besitzdieners berufen.12E. Besitzverlust durch Besitzdiener75Der Verlust der tatsächlichen ...”
- „... Schutzesverlustig. Krisen der Landwirtschaft führten zu verbreitetem Verlust von Bauerngutund Vergrößerung des ...” „... Verlust seinerStandfestigkeit droht.80E. ÜberbauI. Der entschuldigte Überbau343 Größere Bedeutung hat die ...”
- „... Rückgabe mit Willen des Gläubigers handeln. Der unfreiwilligeVerlust des Besitzes beendet das Pfandrecht ...”
- „... Verluste in ihre Bilanzen einstellen und veröffentlichen sowie Wertberichtigungen vornehmen.Dies führte zu ...”
- „... Insolvenzplan ersetzt werden. Speziell zum Erwerb und Verlust desEigentums an Grundstücken®Rn. 354, 368.B. Die ...” „... Geschäftsfähigkeit nach dem Zeitpunkt der Einigung. Ein spätererVerlust derselben hindert nicht die Wirkung der ...”