Zusammenfassung
Am Anfang des Grundgesetzes stehen die Grundrechte. Damit wird deren besondere staatsrechtliche Bedeutung in der Bundesrepublik Deutschland unterstrichen. In diesem Lernbuch werden sie systematisch überzeugend und gut verständlich dargestellt.
Behandelt werden dazu zunächst die allgemeinen Grundrechtslehren, die für sämtliche Grundrechte von Relevanz sind. Danach werden die einzelnen Grundrechte – geordnet nach Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten und einem einheitlichen Schema folgend – erläutert. Abschließend werden zusätzlich die Grundzüge der Verfassungsbeschwerde behandelt.
Das Lernbuch überzeugt durch
eine einheitliche Vermittlung der Grundrechte nach Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung,
die Konzentration auf das notwendige Examenswissen, Fallbeispiele und Lösungshinweise.
Fallbeispiele und Lösungshinweise.
Außerdem lieferbar Gröpl, Staatsrecht I, 12. Auflage 2020
- 285–297 Teil V. Anhang 285–297
- 297–306 Sachverzeichnis 297–306
13 Treffer gefunden
- „... . Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) Literatur: Amelung, Knut, Die Entscheidung des BVerfG zur „Gefahr im ...” „... Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG n. F.), JuS 1998, 506 ff.; Wissmann, Hinnerk, Grundfälle zu Art. 13 GG ...” „... schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Unter einer Wohnung versteht man solche Räume, die der ...”
- „... sind, vor allem das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art ...” „... (Art. 10 Abs. 1 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in solchen Fällen nur ...” „... innerhalb einer Wohnung zu befinden. Geschützt ist weiterhin die Darstellung des Grundrechtsinhabers in ...”
- „... Unmittelbarkeit 167 – Unverletzlichkeit der Wohnung 725, 726 – Vereinigungsfreiheit 591 – Versammlungsfreiheit ...” „... – Unverletzlichkeit der Wohnung 724 – Vereinigungsfreiheit 584, 587, 589 – Versammlungsfreiheit 548 – von ...” „... Meinungsfreiheit 400 – und Pressefreiheit 414 – und Rundfunkfreiheit 419 – und Unverletzlichkeit der Wohnung 724 ...”
- „... Kommunikationsvorgang abgeschlossen. Ist für den Zugriff auf den PC auch noch ein Betreten oder Durchsuchen der Wohnung ...” „... , sondern in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ein. Gewährt ein Teilnehmer des ...”
- „... Wohnung (Art. 13 GG) Literatur: Amelung, Knut, Die Entscheidung des BVerfG zur „Gefahr im Verzug“ i ...” „... der Wohnung (Art. 13 GG n. F.), JuS 1998, 506 ff.; Wissmann, Hinnerk, Grundfälle zu Art. 13 GG, JuS ...” „... schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Unter einer Wohnung versteht man solche Räume, die der ...”
- „... sind, vor allem das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art ...”
- „... (BVerfGE 89, 1 ff.): N wird zivilgerichtlich letztinstanzlich zur Räumung seiner angemieteten Wohnung ...” „... privatnützig zugeordnet. Der Mieter ist zur Nutzung der gemieteten Wohnung berechtigt (§§ 535 Satz 1, 536 BGB ...” „... hier bis zur 16. Aufl.). So dürften auch Wohnungsunternehmen zu den sozialisierbaren Produktionsmit ...”
- „... Regelungen zur Überwachung von Wohnungen mit seinen vielen und unübersichtlichen Gesetzesvorbehalten in Art ...”
- „... Unverletzlich- 253 254 255 Teil III. Freiheitsrechte80 keit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) oder am ...”
- „... Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte erst ab dem 21 ...”
- „... . Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 I. Schutzbereich ...”
- „... Beeinträchtigung einer privaten Forderung oder des privaten Besitzes an einer Wohnung steht unter dem Schutz von ...”
- „... , sie dienen als Grundlage für die Meinungsbildung. Auskunftspflichten zu Arbeitsplatz und Wohnung im ...”