Zusammenfassung
Wieder topaktuell
Seit der Vorauflage hat es wiederum eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gegeben; hervorgehoben seien dabei vor allem:
Am 13.12.2019 ist das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens in Kraft getreten, das. insgesamt zwölf Maßnahmen mit punktuellen Änderungen des Strafverfahrensrechts (Besetzungsrüge, Befangenheit, Beweisantragsrecht, Unterbrechung der Hauptverhandlung, Gesichtsverhüllung, Erweiterung der DNA-Analyse, Opferschutz usw.) enthält.
Das ebenfalls am 13.12.2019 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung beinhaltet insbesondere eine Vorverlagerung der Gewährleistung der Verteidigung und damit eine frühzeitige Pflichtverteidigerbestellung.
Daneben zu nennen ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtline 2016/680 und der Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die EU-Verordnung 2016/679.
Eine große Zahl von Entscheidungen mit ihren praktischen Auswirkungen waren nachzutragen. Seit Anfang 2020 hat überdies die Sars-CoV2-Pandemie Gesetzgebung und Praxis sehr beeinflusst, etwa durch die Einführung von § 10 EGStPO als zusätzlichen Hemmungstatbestand für die Unterbrechung der Hauptverhandlung.
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- 89–106 C. Öffentliche Klage 89–106
- 106–119 D. Haftsachen 106–119
- 119–127 A. Das Zwischenverfahren 119–127
- 127–189 B. Das Hauptverfahren 127–189
- 190–192 B. Übersicht 190–192
- 192–233 C. Einzelheiten 192–233
- 233–307 5. Teil. Rechtsmittel 233–307
- 311–322 Stichwortverzeichnis 311–322