Zusammenfassung
Der Grundkurs Europarecht vermittelt Studierenden das notwendige Wissen im Recht der Europäischen Union. Er behandelt
das institutionelle Unionsrecht,
das materielle Unionsrecht (Diskriminierungsverbote, Unionsbürgerschaft, Grundfreiheiten, Binnenmarkt, Wettbewerbsrecht und die wichtigsten Politikbereiche) sowie
das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht.
Durch Konzentration des Stoffs auf die prüfungsrelevanten Bereiche kann das Buch von Einsteigern in das Europarecht ebenso wie von Examenskandidaten verwendet werden. Die Materie wird anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung so verständlich gemacht, dass das Buch nicht nur für Juristen, sondern auch für Studierende anderer Studiengänge geeignet ist. Eine Besonderheit des Grundkurses Europarecht besteht darin, dass – entsprechend der Prüfungspraxis – die Probleme des Unionsrechts aus verschiedenen Perspektiven dargestellt werden: aus Sicht des rechtsschutzsuchenden Bürgers, der Mitgliedstaaten und der Unionsorgane.
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- 1–4 Einführung 1–4
- 207–220 § 13. Unionsbürgerrechte 207–220
- 220–302 § 14. Grundfreiheiten 220–302
- 302–320 § 15. Grundrechte 302–320
- 339–375 § 19. Wettbewerbsrecht 339–375
- 375–383 § 20. Vergaberecht 375–383
- 421–425 § 25. Sozialpolitik 421–425
- 425–429 § 26. Umweltpolitik 425–429
- 429–438 Sachverzeichnis 429–438
11 Treffer gefunden
- „... Geist der Vorschriften, von ihrer Systematik und von ihremWortlaut“ leiten4 und meint mit dieser ...” „... Zweck oder das Ziel einer Vorschrift abstellt („Geist der Vorschrift“), hat größeres Gewicht als der ...”
- „... lässt sich bei der Auslegung „vom Geist der Vorschriften, von ihrer Systematik und von ihremWortlaut ...”
- „... AEUV zu unterscheiden, derzufolge die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im Geist der Solidarität ...” „... geistigen Eigentums (TRIPS) abgeschlossen. Während das Zollund Handelsabkommen (GATT) in die ausschließliche ...” „... Handel mit geistigem Eigentum war damals ebenfalls kein alleiniger Gegenstand der Unionspolitiken ...”
- „... EP aus dem Kreis der anfechtbaren Handlungen ausschließt, widerspricht sowohl dem Geist des Vertrages ...” „... . 263 Abs. 1 S. 2 AEUV ausdrücklich verankert ist. Gegen Handlungen des Amts der EU für Geistiges ...” „... Marktaufsichtsbehörde (ESMA). 55 Z. B. Amt der EU für Geistiges Eigentum, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ...”
- „... . Rechtsprechung der Union 167 EUV im Geist der gegenseitigen Loyalität und Rücksichtnahme durchzuführen, wie EuGH ...” „... bestimmten Sachgebieten, z. B. Wettbewerbsrecht und Recht des geistigen Eigentums, auf das EuG zu übertragen ...”
- „... der Rechte am geistigen Eigentum) Abkürzungsverzeichnis XXIII u. a. . . . . . . . . . . . . . . unter ...”
- „... bezeichnet, die Vollzugsaufgaben übernehmen, wie z. B. das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ...”
- „... Rechtsangleichungsvorschrift für den Schutz des geistigen Eigentums (z. B. Patente, Marken) eingeführt. Bisherige Regelungen in ...”
- „... dieser Doktrin auf Rechte des geistigen Eigentums und der Pflicht zur Erteilung einer Zwangslizenz durch ...”
- „... . abgestimmte Verhaltensweisen 19 8f. Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum ...” „... der Europäischen Union für geistiges Eigentum 3 77; 8 6 Amtsblatt 3 15; 4 11; 5 12; 6 17, 19; 7 44; 20 ...”
- „... handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) 21 13, 18, 33, 39 Achmea 3 64; 9 76 acquis ...” „... Glöckner 19 7, 51, 55 Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum 3 77; 8 6 Amtsblatt 3 15; 4 11; 5 ...” „... der Rechte am geistigen Eigentum Trummer und Mayer 14 168, 173 Türkei, Assoziierungsabkommen 2 56; 6 8 ...”