Zusammenfassung
Zum Werk Dieses Große Lehrbuch zum Deliktsrecht bietet eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Darstellung des Deliktsrechts, bei dem es sich neben dem Vertragsrecht um eine unabhängige und ebenbürtige Materie handelt. Ausgehend vom konkreten Sachproblem beschäftigen sich die Autoren mit Fällen aus der Rechtsprechung, da das Deliktsrecht über weite Strecken Richterrecht reinsten Wassers ist. Dadurch erhält der Leser einen möglichst lebendigen Einblick in die Vielgestaltigkeit der deliktsrechtlichen Sachverhalte und ihrer Lösungen. Unter Einbeziehung des Privat- und Versicherungsrechts versuchen die Autoren, dem rechts-tatsächlichen Hintergrund moderner Schadensausgleichsysteme gerecht zu werden. Zudem werden die Sonderdeliktsrechte des Wirtschaftsrechts und der Rechte des Geistigen Eigentums unter Einbeziehung prozessualer Aspekte behandelt und es wird dadurch eine Gesamtschau des geltenden Deliktsrechts geboten. Vorteile auf einen Blick
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klare, gut strukturierte Darstellung
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anschauliche Beispiele
Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, AG-Leitung und Praktikerinnen und Praktiker.
- 83–104 § 7. Rechtswidrigkeit 83–104
- 104–129 § 8. Verschulden 104–129
- 707–724 Sachverzeichnis 707–724
17 Treffer gefunden
- „... Sinne des Setzens einer unmit-telbar bevorstehenden Gefahr für ein absolut geschütztes Recht oder ...” „... das Leben des Räubers verletzt. Als gerechtfertigt ist ferner der Gebrauch der Gaspistole durch einen ...” „... steht. Notwendig ist damit die Feststellung der Geeignetheit, der Erforderlichkeit (im Sinne des ...”
- „... . Bekanntlich kommt es hier für die sog. Quasi-Kausalität darauf an, ob – im Sinne des umgekehrten ...” „... haben muss.55 Trotz gewisser Formulierungsunterschiede hat die Normzwecklehre im Sinne des Rückgriffs ...” „... (Pflicht zur ehelichen Lebens-gemeinschaft auf Lebenszeit) jedenfalls außerhalb der Fälle ...”
- „... Lebens-vorgänge wird das Anliegen des Gesetzes deutlich, dem es letztlich darum geht, umfassend die (innere wie ...” „... Schutz auch des noch nicht bestehenden Lebens und Körpers. So hat der BGH nicht nur den Anspruch eines ...” „... Art. 14 GG) im Sinne des Sachenrechts gebraucht. Die Anerkennung »wirtschaftlichen Eigentums«51 würde ...”
- „... einen Erfolg (im Sinne einer – falsch verstandenen – Er-folgsunrechtslehre des Inhalts, dass nicht schon ...” „... , § 833 S. 1 BGB sei ein Unterfall einer »unerlaubten« Handlung im Sinne des Titel 27 des BGB, und »die ...” „... wor-den, dessen Kuh sich (im doppelten Sinne des Wortes »nach Gefahrübergang«) im Schlachthof losriss, auf ...”
- „... Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit in 30 Jahren nach dem schädigenden Ereignis (§ 199 ...” „... in- sofern, als er keinen Sauerstoff mehr gibt. In Wirklichkeit gefährdet er das Leben des Patienten ...” „... der Verwirklichung des Tatbestands (Verletzung des Lebens) oder an einer Gefahrerhöhung, eventuell ...”
- „... , und zwar im Sinne eines Höchstmaßes an Sorgfalt,31 und soll identisch mit der Pflichtverletzung des ...” „... ist in diesem Sinn Ausdruck des Bemühens um Verteilungsgerechtigkeit.152 § 829 BGB ist als ...” „... Schaden fällt nach der Sachzuständigkeit dem Träger des Rechtsguts zur Last. Das allgemeine Lebensrisiko ...”
- „... weiteren Sinn entstanden. Der EGMR86 hat dadurch tendenziell die bis dahin gängige Auslegung des § 23 ...” „... in der Lebenswirklichkeit kaum angestellt werden, bleibt dann nur noch die Präventionswirkung des ...” „... § 2. Entwicklung, System und Zwecke des Deliktsrechts 7, 1 § 2 3 jeder unerlaubten Handlung ...”
- „... . Grundsatzfragen des Abwehrrechtsschutzes 8–10 § 47 603 schränkteren Sinn zur Kennzeichnung mittelbarer Täter ...” „... zumeist redlichen Aktivitäten nachgehen und keine Mittäter oder Ge-hilfen im Sinn des § 830 BGB sein ...” „... , wird im Sinne der Terminologie des I. Zivilsenats des BGH als Störer tätig. Die Tathandlung darf nicht ...”
- „... von Leben oder Gesundheit des Patienten (zB Suizidgefahr) durch die Aufklärung hervorgerufen werden ...” „... , das für den Behandelnden »voll beherrschbar« war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder ...” „... Möglich-keit erheblicher Folgen für die künftige Lebensgestaltung ein (bloßes) Vetorecht des Minderjährigen ...”
- „... Verbindung« des be-stehenden Rechtsverhältnisses mit der betreffenden unerlaubten Handlung im Sinne eines ...” „... Handlung (im Sinne eines positiven Tuns wie der Blockade) bzw. des Unterlassens, etwa der Arbeit.71 Mit ...” „... Verbreitungsgebiet,102 bei Internet-Delikten um den Ort des Abrufs durch den Nutzer.103 In diesem Sinne kann auf die ...”
- „... verweisen auf die Randnummern des jeweiligen Paragrafen. Abgasskandal s. Diesel-Skandal-Fälle Absolute ...” „... Anwendung des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB § 9 33 ff. – Kettenunfälle § 9 31 f. – Voraussetzungen § 9 21 ff ...” „... 19 – Haftung des Herstellers nach § 823 Abs. 1 BGB § 17 51 – Kapitalmarktrecht § 30 18 – Kausalität ...”
- „... des Erwerbs-lebens auszuweichen.63 bb) Regressregelungen des Rechts der sozialen Sicherung Infolge ...” „... ähnlichen Ergebnis würde der rechtsfortbildende Vorschlag führen, die Abnahme des allgemeinen Lebensrisikos ...” „... Verfügbarkeit des angemie- teten Ersatzgegenstandes diene nicht der »eigenwirtschaftlichen Lebenshaltung«.93 Der ...”
- „... rechtsgeschäft-lichen Grundlage im Sinne des RG vollzogen und das Handeln auf eigene Gefahr von den ...” „... führen. Allgemein anerkannt ist in diesem Sinne die Einschränkung der Haftung des Arbeitneh-mers ...” „... unter dem Aspekt des allgemeinen Lebensrisikos einzuschränken. So hat man die Verteidigerkosten,97 die ...”
- „... . Professor an der Universität Osnabrück Richter am OLG Celle a. D. Vizepräsident des Niedersächsischen ...” „... München o. Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen Vizepräsident des Niedersächsischen ...” „... rechtspolitische Aussage. Aus-gangspunkt des Rechts der unerlaubten Handlungen ist vielmehr die römisch-rechtliche ...”
- „... , etwa Verletzung des Eigentums im sachenrechtlichen Sinne oder eines sonstigen Rechts, § 823 Abs. 1 ...” „... steht der Tatbestand im engeren Sinne als tatsächliche Vertypung des Haftungsgrundes, also etwa die ...” „... Schaden, so bleibt der Tatbestand im engeren Sinne als typischer Kern des Haftungsgrundes übrig. 2 ...”
- „... .195 Darüber hinaus kann § 829 BGB analog auch auf die Entschuldigung nach den Grundsätzen des ...” „... gegenwärtigen, nicht anders abwend-baren Gefahr (nur) für Leben, Leib oder Freiheit. Als Notstandshandlung ist ...” „... ), aber zu befürworten ist, ob über die in § 35 StGB benann-ten Rechtsgüter (Leib, Leben oder Freiheit ...”
- „... (Wettbewerbsrecht im engeren Sinn) und das Recht gegen Be-schränkungen des Wettbewerbs, dessen Inhalt sachlich ...” „... § 27. Verletzung von Rechten des Geistigen Eigentums 1–3 § 27 397 § 27 Revision 3. Teil ...” „... . Haftungstatbestände 3. Abschnitt. Haftungslagen im Wirtschaftsleben § 26. Anwendung des allgemeinen Deliktsrechts ...”