Zusammenfassung
Öffentliches Baurecht ist in der Juristenausbildung Pflichtfach, aber nicht in seiner ganzen Breite. In den meisten Bundesländern werden im Examen nur Grundzüge oder ausgewählte Teile verlangt. Daran knüpft der Grundriss an. Er bringt Details nur insoweit, als es für den Leser notwendig ist, um die besonderen Strukturen des Baurechts zu verstehen. Zugleich ermöglicht er Studierenden, die systematischen Zusammenhänge zu anderen Teilen des Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts, aber auch des Verfassungsrechts zu erfassen.
Zum besseren Verständnis der systematischen Darstellung enthält der Grundriss zudem
zahlreiche Beispiele,
zumeist der Rechtsprechung entnommene Fälle,
Lösungshinweise, denen auch die Stellung des Baurechts in übergreifenden verwaltungsrechtlichen Klausuren entnommen werden kann.
Außerdem lieferbar:
Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl., 2019
Kingreen/Poscher, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl., 2020
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- 293–304 Sachverzeichnis 293–304