Grundkurs Europarecht
Zusammenfassung
Der Grundkurs Europarecht vermittelt Studierenden das notwendige Wissen im Recht der Europäischen Union. Er behandelt
das institutionelle Unionsrecht,
das materielle Unionsrecht (Diskriminierungsverbote, Unionsbürgerschaft, Grundfreiheiten, Binnenmarkt, Wettbewerbsrecht und die wichtigsten Politikbereiche) sowie
das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht.
Durch Konzentration des Stoffs auf die prüfungsrelevanten Bereiche kann das Buch von Einsteigern in das Europarecht ebenso wie von Examenskandidaten verwendet werden. Die Materie wird anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung so verständlich gemacht, dass das Buch nicht nur für Juristen, sondern auch für Studierende anderer Studiengänge geeignet ist. Eine Besonderheit des Grundkurses Europarecht besteht darin, dass – entsprechend der Prüfungspraxis – die Probleme des Unionsrechts aus verschiedenen Perspektiven dargestellt werden: aus Sicht des rechtsschutzsuchenden Bürgers, der Mitgliedstaaten und der Unionsorgane.
- 1–4 Einführung 1–4
- 208–221 § 13. Unionsbürgerrechte 208–221
- 221–303 § 14. Grundfreiheiten 221–303
- 303–321 § 15. Grundrechte 303–321
- 340–375 § 19. Wettbewerbsrecht 340–375
- 375–383 § 20. Vergaberecht 375–383
- 418–422 § 25. Sozialpolitik 418–422
- 422–427 § 26. Umweltpolitik 422–427
- 427–436 Sachverzeichnis 427–436