Zusammenfassung
Das Lernbuch stellt neben den Formen des Verwaltungshandelns und dem Verwaltungsverfahren auch die Grundzüge des Staatshaftungsrechts dar. Darüber hinaus werden die für die juristische Ausbildung maßgeblichen Schwerpunkte des Verwaltungsprozessrechts vermittelt.
Dabei wird der klausurrelevante Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts leicht verständlich sowie gut strukturiert und übersichtlich dargestellt. Der Autor konzentriert sich dazu auf die tatsächlich in Klausuren zu bearbeitenden Probleme, ohne unnötige Streitfragen zu erörtern. Zahlreiche Beispiele, Fälle und Klausurhinweise dienen dem Verständnis der nicht immer leicht zugänglichen Rechtsmaterie und ihrer Umsetzung in der Klausur.
Das Lernbuch ist damit ein wichtiger Begleiter im Studium, weil es
materielles Recht und Prozessrecht darstellt,
systematisch überzeugend geschrieben ist und
jährlich aktuell erscheint.
Das Werk wendet sich vorrangig an Studienanfänger und Studierende der mittleren Semester, eignet sich aber auch gut zur konzentrierten Wiederholung vor den Staatsexamina.
- 131–280 § 10. Der Verwaltungsakt 131–280
- 307–314 § 12. Rechtsverordnungen 307–314
- 314–318 § 13. Satzungen 314–318
- 330–334 § 15. Realakte 330–334
- 334–336 § 16. Pläne 334–336
- 407–539 Kapitel 6. Staatshaftung 407–539
- 705–721 Sachverzeichnis 705–721
31 Treffer gefunden
- „... (Ermessensunterschreitung) Von Ermessensnichtgebrauch spricht man, wenn die Behörde keinerlei Ermessenserwägungen ...” „... “ (Ermessens-Vorschriften) und „Muss-Vorschriften“ (gebundene Verwaltung) stehen die „Soll-Vorschriften“. Sie werden noch ...” „... den Ermessens-Vorschriften zugerechnet.6 ...”
- „... Ermessensfehler ............................... 328 100 aa) Ermessensnichtgebrauch (Ermessensunterschreitung ...” „... Hervorhebungen und prüfungsbezogene Hinweise lenken den Blick immer wieder auf das Wesentliche und ermöglichen ...” „... Gesamtzusammenhänge wecken und die rechtliche Einordnung neu auftretender Probleme ermöglichen. Aus diesem Grunde ...”
- „... verfassungswidrig. Allerdings gilt das Erfordernis einer formell-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage schon seit ...”
- „... für die Abgrenzung ist nicht das formelle Gesetz, das zum Erlass der Rechtsverordnung ermächtigt ...” „... Bundesrechtsverordnung, wenn ein Bundesgesetz die Behörde zum Verordnungserlass ermächtigt hat. c) Satzungen Im ...” „... über Bestandskraft und Aufhebbarkeit von Verwaltungsakten, die Ermessensgrundsätze, das ...”
- „... Bundesgesetze, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, gilt. Für Landesgesetze gilt Art. 80 I 2 GG ...”
- „... Bundesgesetze, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, gilt. Für Landesgesetze gilt Art. 80 I 2 GG ...” „... Mittelprüfung Zunächst muss der vom Staat verfolgte Zweck ermittelt werden. In Prüfungsarbeiten ist er häufig ...” „... dem Gesamtzusammenhang ermittelt werden. Beachte: Bei der Bestimmung und Prüfung gesetzlicher Ziele ...”
- „... gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für faktische Grundrechtseingriffe durch kommunale Satzungen); BVerwG NVwZ ...” „... Ermächtigungsgrundlage für Anordnungen der Bundeswehr zur Haar- u. Barttracht der Soldaten – Abkehr von BVerwGE 149, 1 ...” „... Ermächtigungsgrundlage für die staatliche Subventionierung der Ju ...”
- „... ermessensfehlerfreie Entscheidung); BVerwGE 80, 127 (Konkurrentenklage im Beamtenrecht); BVerwGE 98, 118 ...” „... damit drittschützend ist, muss in nicht eindeutigen Fällen im Wege der Auslegung ermittelt werden ...” „... Berechtigten erkennen lässt“.6 Der Sonderfall des Anspruchs auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie ...”
- „... Ermächtigungsgrundlage dar – und wenn dem ansonsten handelnden Amtswalter kein Entscheidungsspielraum (Er ...” „... Verwaltungsakten ohne eine entsprechende Ermächtigung in einer Rechtsvorschrift (§ 41 III 1 VwVfG) ist nach § 41 ...” „... behördlichen Handlung nur abgestellt werden, wenn die äußere Form nicht ermittelt werden kann (wenn in ...”
- „... Ermessen“). 3. Nachgeben beider Vertragsparteien. Wird ein Vergleichsvertrag geschlossen, obwohl eine der ...” „... genannt ist, aber im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden kann.54 Nicht erforderlich ist es, dass ...” „... Entscheidungen dürfen ohne gesetzliche Ermächtigung oder einen tieferen Grund nicht von wirtschaftlichen ...”
- „... Rechtsverordnung nicht nur gegen das ermächtigende Gesetz, sondern auch gegen Art. 80 I GG.21 3. Ermessen ...” „... Räumt das Gesetz dem Verordnungsgeber Ermessen ein, darf er beim Verordnungserlass die Ermessensgrenzen ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Medien mit Zukunft Revision , 18.02.2020 II. Ermächtigungsgrundlage Rechtsverordnungen ...”
- „... formellen gesetzlichen Ermächtigung für belastende kommunale Satzungen). I. Begriff ...” „... . Ermächtigungsgrundlage Satzungen sind, ebenso wie Rechtsverordnungen, staatlich abgeleitetes Recht. Deshalb ...” „... bedürfen sie ebenso wie Rechtsverordnungen einer formellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Sie kann ...”
- „... , die den Behörden Ermessen einräumen. Sie werden deshalb auch häufig als Ermessensrichtlinien ...” „... ermessensbindender VV); BayVGH DVBl. 2001, 311 (VV kein tauglicher Gegenstand einer gerichtlichen Normenkontrolle ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Medien mit Zukunft Revision , 18.02.2020 4. Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften Diese ...”
- „... Antragsteller wäre eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die der Behörde auch die VA- Befugnis6 einräumt ...” „... grundrechtsrelevante Angelegenheiten, bedürfen sie einer formell-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.11 Ansonsten gilt ...” „... ): Ermächtigungsgrundlage erforderlich, da Rechtseingriff. • Bloße Teilnahme am Straßenverkehr zu dienstlichen Zwecken ...”
- „... ), 215; Sellmann, Privatisierung mit oder ohne gesetzliche Ermächtigung, NVwZ 2008, 817; Schoch, Das ...”
- „... ), 215; Sellmann, Privatisierung mit oder ohne gesetzliche Ermächtigung, NVwZ 2008, 817; Schoch, Das ...” „... Private ermächtigt, durch Befehl und Zwang in Grundrechte Dritter einzugreifen. Die Privatisierung ...” „... objektives Recht. Sie gewähren den Bürgern nicht einmal einen Anspruch auf ermessens- bzw ...”
- „... ermitteln (Untersuchungsgrundsatz). An das Vorbringen und an Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht ...” „... behördlicher Ermittlungsbemühung unaufgeklärt, geht dies zu Lasten desjenigen, der sich auf diese Tatsache ...” „... Behörde Nichtverfahrensbeteiligten die Akteneinsichtnahme gestattet, liegt im behördlichen Ermessen. Ein ...”
- „... , erscheint sehr fraglich. 7 Ausführlich, auch dazu, dass keine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ...” „... Ermächtigungsgrundlage voraus.15 Etwas anderes gilt freilich bei der Inanspruchnahme fremder Sachen gegen den Willen des ...” „... behördliche Ermessen bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wegen der Bedeutung von Art. 5 III 1 GG ...”
- „... Vollstreckung. Diese Möglichkeit setzt eine spezialgesetzliche Ermächtigung der Behörde zum Erlass eines ...”
- „... zumindest in einer Weise bestimmt werden, die eine körperschaftliche Zuordnung ermöglicht. Die Bestimmung ...” „... ff.) • Pflicht zu ermessensfehlerfreien Entscheidungen • Pflicht zur Beachtung anerkannter ...” „... des Grundstücks. Die Behörde ermittelt fahrlässig einen weitaus zu niedrigen Verkehrswert. Daraufhin ...”
- „... ermächtigende formelle Gesetz eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, gilt dies auch für die einzelnen ...” „... vollziehenden Behörde keinen Entscheidungsspielraum (Ermessens- oder Beurteilungsspielraum) einräumt. Vielmehr ...” „... sie das Gesetz anwendet, das behördliche Handeln aber keine Ermessens- oder Beurteilungsfehler ...”
- „... Ermächtigungsgrundlage in den Verfas- _______________________________________________________________________________ 30 ...” „... ein Ermessen ein, ist es wegen der behördlichen Folgenbeseitigungspflicht auf Null reduziert.42 ...”
- „... werden kann, nicht ermitteln, hat kein Vertragspartner einen Bereicherungsanspruch. Für den ...” „... eines Hauses zu ermöglichen, wofür B an die Gemeinde 50.000 € bezahlt. Nach Fertigstellung des Baus ...” „... Bestimmungen enthalten eine solche Ermächtigungsgrundlage. Problematisch wird es aber, wenn diese Vorschriften ...”
- „... handelt für einen Bürger Handelt ein Träger öffentlicher Gewalt aufgrund gesetzlicher Ermächtigung, ist ...” „... aus. Fehlt die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, vermögen auch die §§ 677 ff. BGB das ...”
- „... Genauigkeit der verletzten Rechtsvorschrift • der Umfang des Ermessensspielraums des Mitgliedstaates und ...”
- „... spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung eines Hausverbots fehlt, stellt das BVerwG auf ...” „... Ermächtigung des § 78 I Nr. 2 VwGO Gebrauch gemacht und den einzelnen Behörden die Beklagteneigenschaft ...”
- „... Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt ist und deshalb gegen (Grund-)Rechte des Klägers, in die er eingreift, verstößt. ...” „... Verwaltungsakt erlassen hat, ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zusteht. In einem solchen Fall ist der ...” „... . Stand der Ausgangsbehörde ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zu, ist der Anfechtungswiderspruch ...”
- „... Sache noch nicht spruchreif, weil der Behörde ein Ermessensoder Beurteilungsspielraum zustand, kann auf ...” „... noch ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zustand.14 Z. T. wird § 113 I 4 VwGO auch dann ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Medien mit Zukunft Revision, 19.01.2020 Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie behördliche ...”
- „... Rechtsschutz bis zur endgültigen (gerichtlichen) Entscheidung ermöglichen. In der Praxis spielt der ...” „... rechtswidrigen Ermächtigungsgrundlage beruht –, besteht kein anzuerkennendes Interesse der sofortigen ...” „... öffentliches Interesse an der der sofortigen Vollziehbarkeit, liegt ihre Anordnung gleichwohl nur im Ermessen ...”
- „... ermöglicht die Korrektur bereits rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen. § 153 I VwGO verweist auf ...”
- „... . – Ermessensfehler 328 ff. – Ermessensfehlgebrauch 330 ff. – Abwägungsdefizit 332 – Ermessensmissbrauch 333 ...” „... – Zweckverfehlung 331 – Ermessensnichtgebrauch 328 – Ermessensüberschreitung 329 – Ermessensunterschreitung ...” „... Rechtsgrundsätze 334 f. – ermessensfehlerfreie Entscheidung, Anspruch auf 390 ff. – Ermessensreduzierung auf ...”