Grundkurs BGB
Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren
Zusammenfassung
Dieser Grundkurs ist Ihr Garant für einen erfolgreichen Einstieg ins Zivilrecht. Das Buch vermittelt ein fundiertes Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht einschließlich seiner systematischen Zusammenhänge und dogmatischen Grundlagen. Es behandelt insbesondere folgende Themen:
Rechtsgeschäftslehre
Entstehung, Inhalt und Erlöschen von Schuldverhältnissen
Störungen im Schuldverhältnis
Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
Dritte in Schuldverhältnissen
Das ausgefeilte didaktische Konzept mit zahlreichen Grafiken, Schemata und Beispielen ermöglicht eine schnelle und profunde Aneignung des Stoffes. Anhand von über 230 Fällen und Fragen mit Antworten sowie fünf Übungsklausuren mit Lösungen können Sie Ihr Wissen überprüfen und sich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 41–43 Fälle und Fragen 41–43
- 43–50 I. Allgemeines 43–50
- 70–71 Fälle und Fragen 70–71
- 71–75 I. Überblick 71–75
- 105–107 Fälle und Fragen 105–107
- 107–113 I. Überblick 107–113
- 113–114 II. Rechtsfähigkeit 113–114
- 114–130 III. Geschäftsfähigkeit 114–130
- 167–169 I. Überblick 167–169
- 208–214 IV. Schlechtleistung 208–214
- 226–233 VI. Gläubigerverzug 226–233
- 274–279 Fälle und Fragen 274–279
- 279–303 § 7. Besitz und Eigentum 279–303
- 279–279 I. Einleitung 279–279
- 279–283 II. Arten des Besitzes 279–283
- 288–289 IV. Arten des Eigentums 288–289
- 289–301 V. Erwerb des Eigentums 289–301
- 301–303 Fälle und Fragen 301–303
- 303–304 I. Vorbemerkung 303–304
- 304–361 II. Kauf 304–361
- 361–363 III. Darlehensvertrag 361–363
- 363–369 IV. Mietvertrag 363–369
- 369–371 V. Dienstvertrag 369–371
- 371–379 VI. Werkvertrag 371–379
- 379–385 VII. Auftrag 379–385
- 385–385 I. Vorbemerkung 385–385
- 446–449 Fälle und Fragen 446–449
- 449–449 I. Überblick 449–449
- 449–472 II. Stellvertretung 449–472
- 505–517 VII. Anhang: Bürgschaft 505–517
- 517–575 Lösungshinweise 517–575
- 517–559 I. Fälle und Fragen 517–559
- 559–575 II. Übungsklausuren 559–575
- 575–583 Normenverzeichnis 575–583
- 583–597 Stichwortverzeichnis 583–597
25 Treffer gefunden
- „... § 6. Störungen im Schuldverhältnis214 V. Verletzung sonstiger Verhaltenspflichten 1 ...” „... Schuldverhältnis standen die verschiedenen Arten der Verletzung von Hauptleistungspflichten. Allerdings kommt eine ...” „... Vgl. MüKoBGB/Bachmann § 241 Rn. 47 ff., 114 ff.; Reischl JuS 2003, 40 (45 ff.). 563 564 V. Verletzung ...”
- „... rechtswidrige und schuldhafte Verletzung der im Gesetz näher bezeichneten Rechte und Rechtsgüter eine Haftung ...” „... die Verletzung eines durch diese Vorschrift geschützten Rechts oder Rechtsguts ursächlich ist ...” „... (haftungsbegründende Kausalität; → Rn. 556) und wenn durch eine derartige Verletzung ein Schaden verursacht wird ...”
- „... Schuldverhältnis212 Verhalten und dem dadurch bewirkten Verletzungserfolg (Verletzung eines Rechtsgutes des ...” „... die Ursächlichkeit dieser Verletzung für den eingetretenen Schaden betrifft. Beispiel: Wenn A mit ...” „... seinem Auto den B anfährt, dann ist sein Verhalten ursächlich für die Verletzung von Rechtsgütern ...”
- „... sorgen. Wenn er Gehilfen einsetzt, muss er dafür einstehen, wenn sie schuldhaft Pflichten verletzen, die ...” „... , die (insbesondere durch das Deliktsrecht) geschützten Rechtspositionen des anderen nicht zu verletzen ...” „... zugefügt hat. Dies bestimmt § 831, der auf dem Verschuldensprinzip beruht (schuldhafte Verletzung der ...”
- „... (→ Rn. 1042 ff.). III. Anspruchsgrundlage: § 823 I iVm Art. 1, 2 GG 1. Verletzung des allgemeinen ...” „... immateriellen Schaden (I 3). In § 253 II ist Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht erwähnt ...” „... . Durch Richterrecht ist jedoch in verfassungsrechtlich zulässiger Weise18 bei schweren Verletzungen des ...”
- „... auf Fälle einer Verletzung leistungssichernder Nebenpflichten überhaupt nicht anzuwenden ist,299 kann ...” „... beachten, deren Verletzung ihn schadensersatzpflichtig werden lassen. Fraglich kann jedoch sein, ob ...” „... dem Rücktrittsberechtigten die Sorgfaltspflicht auferlegt, deren Verletzung ihn ...”
- „... Forderungsbeziehung entsteht. Die sekundäre Leistungspflicht tritt als Folge der Verletzung der primären ...” „... dem Unfall und der Verletzung der K gekommen ist. Bei der gegebenen Sachlage ist auch davon auszugehen ...” „... infolge einer schuldhaften Verletzung der ihm nach dem Vertrag zufallenden Pflichten und Obliegenheiten ...”
- „... auferlegt ist (zB das Leben, die Gesundheit und das Eigentum anderer nicht zu verletzen); sie kann jedoch ...” „... werden. Andererseits kann jedoch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ausnahmsweise dann keinen ...” „... einer ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend gegen Verletzungen von Skiläufern ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 210 V. Verletzung sonstiger Verhaltenspflichten ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563 214 2. Verletzung vorvertraglicher Verhaltenspflichten – culpa in contrahendo ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873 340 cc) Ansprüche wegen Verletzung von Verhaltenspflichten des Verkäufers . . . . 874 340 ...”
- „... Leistung von Schadensersatz als Folge der Verletzung der primären Leistungspflicht dar; man kann sie ...” „... , kann die Frage ihrer Verletzung und damit die Entstehung einer sekundären Leistungspflicht geprüft ...”
- „... Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis (→ Rn. 549, 564) ist H nach § 280 I zum Ersatz des ...” „... Verhaltenspflichten aufweisen, bei deren Verletzung der Schädiger dem Dritten nach c.i.c.-Grundsätzen ...”
- „... Vertreters 336a, 338 ff., 348, 350 ff. – Einwilligung in Verletzung 1125 – Erfüllung an einen beschränkt ...” „... – Verhaltenspflicht (Verletzung) 572 f., 579, 581, 586, 588, 1202, 1276 – Voraussetzungen 575 ff., 587 Culpa lata 472 ...” „... – mittelbare Verletzung 1133 f. – objektiver Tatbestand 1079 ff., 1140 ff., 1145 ff. – offener ...”
- „... Verletzung der Abnahmepflicht durch den Käufer von diesem Schadensersatz nach § 280 I oder nach §§ 280 I ...” „... werden, wenn er die Verletzung nur der einen oder anderen Pflicht nicht zu vertreten hat, also wenn er ...” „... auszugleichen, die als Folge der schuldhaften Verletzung der Pflicht entstehen, dem Käufer die Kaufsache frei ...”
- „... . Wegen seiner Verletzungen wird er ins Krankenhaus gebracht. Dort muss er feststellen, dass das Geld ...” „... Nebenpflicht, die Kaufsache vor Schäden zu schützen (→ Rn. 250). Eine Verletzung dieser Pflicht auf dem ...” „... festgelegt werden. Dies bedeutet, dass (nur) eine schuldhafte Verletzung der dem Gläubiger nach dem Vertrag ...”
- „... Fall einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts derartige Zweifel. So ist allgemein anerkannt, dass ...” „... Ausschließlichkeitsrecht darstellt, dessen Verletzung Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung auslösen kann. Wer ...” „... rechtswidrige und schuldhafte Verletzung der im Gesetz näher bezeichneten Rechte und Rechtsgüter eine Haftung ...”
- „... sich die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz als Folge der Verletzung der primären ...”
- „... unerwartet der gleichaltrige K ihre Bahn und wird von ihrem Schlitten erfasst. K erleidet dabei Verletzungen ...”
- „... sorgen. Wenn er Gehilfen einsetzt, muss er dafür einstehen, wenn sie schuldhaft Pflichten verletzen, die ...” „... , die (insbesondere durch das Deliktsrecht) geschützten Rechtspositionen des anderen nicht zu verletzen ...” „... zugefügt hat. Dies bestimmt § 831, der auf dem Verschuldensprinzip beruht (schuldhafte Verletzung der ...”
- „... Rechtslage? Wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis (→ Rn. 549, 564) ist H nach § 280 I zum ...”
- „... anzuerkennen ist. Insbesondere die nicht unerhebliche schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten durch den ...”
- „... angefahren. Wegen seiner Verletzungen wird er ins Krankenhaus gebracht. Dort muss er feststellen, dass das ...”
- „... „leistungssichernden (Neben-)Pflichten“ und den „Schutzpflichten“ unterschieden wird.19 Die schuldhafte Verletzung der ...” „... Leistungspflichten Leistungssichernde Nebenpflichten Schutzpflichten bei deren Verletzung sekundäre ...”
- „... : Er hat einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer leistungssichernden Nebenpflicht (→ Rn ...”
- „... vorsätzlichen Verletzung seiner Leistungspflicht geltend machte; denn als Schadensersatz könnte nur der ...”
- „... ). In Betracht kommt auch eine Irrtumsanfechtung, wenn die Verletzung von Informationspflichten zu ...”