Zusammenfassung
Das Standardwerk zum Allgemeinen Teil des BGB ist klar und einprägsam geschrieben und konzentriert sich auf die prüfungsrelevanten Themen. Prägnante Merksätze und viele Fallbeispiele machen den Band zur perfekten Lernhilfe. Am Ende des Buches weist eine Einführung in die zivilrechtliche Klausurtechnik den richtigen Weg zur Lösung anspruchsvoller Fälle.
Der Band behandelt:
Einführung in das Privatrecht, Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
Willensmängel
Vertragsschluss
Geschäftsfähigkeit
Vertretung
Form
Unwirksamkeit
Zustimmung, Bedingung, Befristung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anspruch, Einwendung, Einrede
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Für die Neuauflage wurde das Werk auf den aktuellen Rechtsstand gebracht.
- 103–129 § 8. Der Vertrag 103–129
- 155–190 § 11. Die Vertretung 155–190
- 321–323 Literatur 321–323
- 323–328 Sachverzeichnis 323–328
6 Treffer gefunden
- „... sind (vgl. Neuner BGB AT § 53 Rn. 7;Medicus/Petersen AT BGB Rn. 845). IV. Exkurs: Die Berechnung von ...” „... Fristen und Terminen 24 Für die Berechnung von Fristen (Zeiträumen) und Terminen (Zeitpunkten) hat das BGB ...” „... Auslegungsregeln sind (§ 186 BGB). Bei der Berechnung der Frist (dazu Köhler BGB AT PdW Fälle 145, 146, 147) wird ...”
- „... Berechnung, er könne die Kaufpreisraten aus der Vermietung des Objekts und der Steuerersparnis ohne ...” „... Eigenkapital finanzieren. Sonst hätte er den Vertrag nicht geschlossen. Die Berechnung war objektiv ...” „... falschen internen Kalkulation (Berechnungsgrundlage) sein, so etwa wenn sich der Verkäufer über Menge ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 IV. Exkurs: Die Berechnung von Fristen und Terminen . . . . . . . . . . . . . . . 228 § 15. Das ...”
- „... Lebensjahr vollendet hat“. Für die Berechnung gilt § 187 Abs. 2 S. 2 BGB. 3b) Geschäftsunfähig ist gem. § 104 ...”
- „... berechnen. Bei der Frage, ob dieser Zins überhöht ist, ist insbes. die Laufzeit des Darlehens und der Umfang ...”
- „... ). Die Mehrheit ist also nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen ...”