Zusammenfassung
Das Lehrbuch stellt die historische Entwicklung der wesentlichen Institutionen des Privatrechts in Deutschland seit der Rezeption des römischen Rechts bis zur Gegenwart dar. Behandelt werden Problembereiche, die für die individualrechtlichen Beziehungen in einem entwickelten menschlichen Gemeinwesen besonders regelungsbedürftig sind. Dabei werden teils eine bemerkenswerte Kontinuität, teils aber auch verschiedenartige Lösungen für identische Probleme aufgezeigt, die unter sozialen und ökonomischen Verhältnissen praktiziert wurden.
Vorteile auf einen Blick:
dient dem Verständnis des geltenden Rechts auf der Grundlage seiner Entstehungsbedingungen,
stellt den Gegenwartsbezug her, um die Zeitgebundenheit juristischer Lösungen zu veranschaulichen,
ermöglicht das Verständnis des jeweils in seiner Zeit tatsächlich geübten Rechts und
belegt die Gebundenheit des Rechts an seine sozialen und ökonomischen Entstehungszusammenhänge.
- 1–17 § 1. Einleitung 1–17
- 37–44 § 3. Willensmängel 37–44
- 94–121 § 8. Kaufrecht 94–121
- 121–136 § 9. Werkvertrag 121–136
- 136–146 § 10. Dienstvertrag 136–146
- 146–159 § 11. Die Bürgschaft 146–159
- 159–168 § 12. Bereicherungsrecht 159–168
- 201–289 Kapitel 4. Sachenrecht 201–289
- 251–257 § 17. Nachbarrecht 251–257
- 273–289 § 20. Pfandrechte 273–289
- 289–319 Kapitel 5. Familienrecht 289–319
- 319–324 Sachverzeichnis 319–324
19 Treffer gefunden
- „... Sachsenspiegel Landrecht I, 21, § 1: „men mut ok wol vrowen egen geven to erme live mit der erven gelove ...”
- „... , S. 418ff. 1427 Sachsenspiegel Landrecht I, 21, § 1: „Men mut ok wol vrowen egen geven to erme live ...”
- „... hilgen selve dridde vulkomener lude an erme rechte, de dat weten, dat it eme dufleke oder rofleke geloset ...” „... .“ Übersetzung nach Schott: „Gibt jemand einem anderen ein Gut und ermöglicht ihm die Gewere daran, obwohl er ...” „... Grundsatz, daß niemand mehr Rechte übertragen konnte, als er selbst hatte1232. Allerdings ermöglichten die ...”
- „... veranschaulichen, ■ ermöglicht das Verständnis des jeweils in seiner Zeit tatsächlich geübten Rechts und ■ belegt ...”
- „... Thinggenossenschaft. Es bestand grundsätzlich Thingpflicht, denn nur die Einbindung aller Gerichtsgenossen ermöglichte ...” „... wahren und damit überhaupt eine friedliche Streitbeilegung zu ermöglichen. Er leitete das Gericht und ...” „... ermöglichte die Appellation gegen ein Urteil und dessen Überprüfung. Die heutige Gerichtsverfassung mit zwei ...”
- „... , Berlin 2005; Ulrike Babusiaux, Id quod actum est. Zur Ermittlung des Parteiwillens im klassischen ...”
- „... ermöglichen (reine Zuordnungsfunktion). Der Käufer, der darüber hinaus weitere Gewährleistungen erhalten ...” „... Gesamtkodifikation das Privatrecht reformiert, etwa um den allgemeinen Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen594 ...”
- „... auszugleichen, haben die römischen Juristen eine Reihe von Klagen entwickelt. Die condictio indebiti ermöglichte ...” „... Bereicherungsanspruch gegen einen Dritten ermöglicht § 816 I 2, wenn der Dritte durch unentgeltliche Verfügung eines ...” „... Bereicherungsrechts: Einheitstheorie oder Trennungstheorie 16Der Wortlaut des § 812 I 1 BGB ermöglicht verschiedene ...”
- „... Vertragsrecht, Berlin 2005; Ulrike Babusiaux, Id quod actum est. Zur Ermittlung des Parteiwillens im klassischen ...” „... Leistung erbracht, ermöglichte jeweils eine spezielle Klage, die actio de dolo bzw. die actio quod metus ...”
- „... auf Weisung oder Ermächtigung (iussum) des Hausvater/Geschäftsherrn gehandelt, dann haftete dieser ...” „... solle.“187 Die Vollmacht mochte enger oder weiter ausgestaltet sein. Es lag im Ermessen des ...” „... Vertrags anordnet, ob er dem Ermessen des Bevollmächtigten freien Spielraum gewährt oder ob er endlich den ...”
- „... Ermittlung der erforderlichen Sorgfalt galt ein objektiverMaßstab. So wurde im Einzelfall gefragt, ob ein ...” „... , sondern ermöglichte nur die Verurteilung des Verkäufers in das Interesse, das der Käufer an der Sache ...” „... erstatten schuldig sein, alles nach Ermessung des Gerichts. [12] Bey welchem auch gleichsfalls stehen soll ...”
- „... . Dagegen ermöglichte der französische Code Civil die vertragliche Begünstigung einer dritten Person nur in ...” „... römischen Recht ermöglichte die Stipulation als abstrakte Verpflichtung nicht nur die Begründung von Rechten ...” „... Zedenten ermächtigt, das Klagrecht des Zedenten im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen417. Der ...”
- „... „bonae fidei“, die dem Richter großen Ermessungsspielraum einräumte. Mit dem BGB wurde dem Werkvertrag ...”
- „... auszugleichen, haben die römischen Juristen eine Reihe von Klagen entwickelt. Die condictio indebiti ermöglichte ...”
- „... familias) üblicherweise an den Tag legte. Für die Ermittlung der erforderlichen Sorgfalt galt ein ...” „... “ geführt899. Er diente dazu, den eingetretenen Vermögensschaden zu ermitteln. Unterschieden wurden die ...” „... Kleidung gestohlen worden war und sich der Dieb nicht ermitteln ließ936. Hier mag die römische ...”
- „... dass die Abgaben ermäßigt oder sogar erlassen werden mußten. Außerdem bedurfte es einer gerichtlichen ...”
- „... Zweige im Luftraum über seinem Grundstück befanden. Beim Überbau ermöglichte das ALR dem gutgläubigen ...”
- „... Faustpfand (lat. pignus) bestellt. Dagegen ermöglichte die jüngere Satzung, die sich seit dem 13. Jahrhundert ...” „... eine gesiegelte Urkunde1445. Die jüngere Satzung mit bloßer Zinsgewere des Pfandnehmers ermöglichte ...” „... Pfandgläubiger vom Richter ermächtigen ließ, das Pfand zu veräußern, sich aus dem Verkaufserlös zu befriedigen ...”
- „... war, mußte zunächst der Aufenthaltsort des Verlassenden zu ermitteln versucht werden, um diesen zur ...” „... zahlreicher protestantischer Territorien ein eigenes Scheidungsrecht, das eine in das Ermessen des jeweiligen ...” „... Landesherren gestellte Scheidung bei „Wahnsinn“ eines Ehegatten1712 oder aus sonstigen Gründen ermöglichte1713 ...”