Zusammenfassung
Ulrich Manthe beschreibt anschaulich und allgemeinverständlich die Entwicklung des römischen Rechts und einzelner Rechtsinstitute von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike und zeichnet die großen Linien der Rezeptionsgeschichte nach. Verweise auf Beziehungen zu modernen Rechtsnormen veranschaulichen die überzeitliche Wirkmacht antikrömischer Rechtsgelehrsamkeit.
- 8–11 Einführung 8–11
- 124–127 Literaturverzeichnis 124–127
- 128–128 Register 128–128