Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert
Mit Beiträgen zu Entwicklung des Verlages C.H.Beck
Zusammenfassung
Die Rechtsentwicklung des 20. Jahrhunderts zählt in bedeutendem Umfang noch zur täglichen Rechtspraxis, ist aber gleichzeitig bereits ein historischer Sachverhalt. Der Wandel der Rechtswissenschaft und ihrer Umsetzung in den vergangenen hundert Jahren ist bislang kaum im Zusammenhang überdacht und dargestellt worden. Äußerlich lässt er sich vor allem anhand der juristischen Literatur ausmachen. Zunehmende Bedeutung haben dabei aber auch Rechtsprechung und Gesetzgebung gewonnen.
Die Inhalte der Rechtswissenschaft wurden im vergangenen Jahrhundert von den unterschiedlichsten sozialethischen Überzeugungen und gesellschaftlichen Zielen, insbesondere aber auch von diversen politischen Systemen gespeist - dem ausgehenden Kaiserreich, der Weimarer Republik, der Herrschaft des Nationalsozialismus sowie dem demokratischen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig davon haben sich generelle Tendenzen bei der Anwendung des Rechts herausgebildet, etwa die zunehmende Distanz zur historischen Auslegung, die fortschreitende Differenzierung der Problemlösungen, die Bildung von Fallgruppen, die Systematisierung neuer Rechtsgebiete oder die größer werdende Gewichtung der Grundrechte.
Das neue Handbuch geht den Entwicklungslinien von Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert erstmals eingehender nach. Diese werden zunächst in einem Überblick aufgezeigt. In zahlreichen Einzelbeiträgen renommierter Autoren werden darüber hinaus die Besonderheiten für die wesentlichen Rechtsdisziplinen dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsbedingungen der behandelten Rechtsgebiete unterscheiden sich dabei die Schwerpunkte der einzelnen Kapitel, die teils bei dogmengeschichtlichen oder der literaturgeschichtlichen Fragestellungen, aber auch bei der Gesetzgebungsgeschichte liegen.
Darüber hinaus werden - bezogen auf den Verlag C.H.Beck - die Entwicklung einiger wichtiger Werke, des Zeitschriftenwesens sowie - für die Zeit seit der deutschen Wiedervereinigung - auch des Verlagsunternehmens nachgezeichnet.
- 87–470 Bürgerliches Recht 87–470
- 115–140 Allgemeines Schuldrecht 115–140
- 253–276 Sachenrecht 253–276
- 277–356 Familienrecht 277–356
- 357–370 Erbrecht 357–370
- 471–592 Wirtschaftsrecht 471–592
- 471–484 Handelsrecht 471–484
- 485–502 Gesellschaftsrecht 485–502
- 529–550 Lauterkeitsrecht 529–550
- 551–562 Immaterialgüterrecht 551–562
- 593–698 Arbeits- und Sozialrecht 593–698
- 593–630 Arbeitsrecht 593–630
- 647–680 Sozialrecht 647–680
- 699–728 Zivilprozeßrecht 699–728
- 767–880 Kriminalwissenschaften 767–880
- 767–798 Strafrecht 767–798
- 799–820 Strafverfahrensrecht 799–820
- 821–834 Kriminologie 821–834
- 881–1050 Öffentliches Recht 881–1050
- 969–988 Öffentliches Baurecht 969–988
- 989–1002 Umweltrecht 989–1002
- 1003–1018 Gewerberecht 1003–1018
- 1019–1026 Maunz/Dürig, Grundgesetz 1019–1026
- 1051–1096 Völker- und Europarecht 1051–1096
- 1051–1060 Völkerrecht 1051–1060
- 1061–1096 Europarecht 1061–1096
- 1097–1144 Steuerrecht 1097–1144
- 1097–1118 Steuerrecht 1097–1118
- 1119–1128 Schmidt, Einkommensteuergesetz 1119–1128
- 1137–1144 Beck’scher Bilanz-Kommentar 1137–1144
- 1145–1170 Rechtsgeschichte 1145–1170
- 1145–1164 Rechtsgeschichte 1145–1164
- 1171–1190 Elektronische Medien 1171–1190
- 1223–1238 Personenverzeichnis 1223–1238
- 1239–1266 Sachverzeichnis 1239–1266