Zusammenfassung
Öffentliches Baurecht ist in der Juristenausbildung Pflichtfach, aber nicht in seiner ganzen Breite. In den meisten Bundesländern werden im Examen nur Grundzüge oder ausgewählte Teile verlangt. Daran knüpft der Grundriss an. Er bringt Details nur insoweit, als es für den Leser notwendig ist, um die besonderen Strukturen des Baurechts zu verstehen.
Zahlreiche Beispiele – vor allem aus der Rechtsprechung – lassen den Stoff anschaulich werden und stellen die Bezüge zum praktischen Rechtsleben her. Zugleich sollen Studierende die systematischen Zusammenhänge zu anderen Teilen des Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts, aber auch des Verfassungsrechts erfassen. Deshalb erläutern die Lösungen der Beispielsfälle nicht nur baurechtliche Fragen. Damit wird zugleich deutlich, an welcher Stelle das Baurecht in der Falllösung bedeutsam ist.
- 275–286 Sachverzeichnis 275–286
- 286–286 Impressum 286–286