Zusammenfassung
Dieser kompakte Grundriss behandelt das Sachenrecht verständlich und klar strukturiert. Er konzentriert sich auf das, was Sie in Prüfung und Examen wissen müssen.
Die Vorteile des Buches:
• viele Schemata
• zahlreiche Grafiken und Übersichten
• 36 Fälle mit Lösungen
• Merksätze
• Literaturtipps für Haus- und Seminararbeiten.
Ideal als Ergänzung:
Koch/Löhnig, Fälle zum Sachenrecht
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 529–539 Paragrafenverzeichnis 529–539
- 541–552 Sachverzeichnis 541–552
- 553–553 Impressum 553–553
10 Treffer gefunden
- „... natürlichen oder juristischen Person zusteht ohne Rücksicht darauf, ob sie Eigentümer eines Grundstücks ist ...” „... Nießbrauch (§§ 1030 ff.; dazu " § 30) und die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff.). Im ...” „... Unterschied zwischen der Grunddienstbarkeit (§ 1018) und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (§ 1090 ...”
- „... Personen geht, ist deren Sachherrschaft und Besitzwillen entscheidend. Bei Personengesellschaften (KG, OHG ...” „... auf die Sache 1 2 besteht. Eine ihrer Natur nach nur vorübergehende Verhinderung bei der Ausübung der ...” „... Sachherrschaft mehrerer Personen unterliegt. Hier entscheidet die Verkehrsanschauung, wem der Besitz zuzuordnen ...”
- „... . negative Einwirkungen sind dadurch gekennzeichnet, dass einer Sache die natürlichen Verbindungen zur Umwelt ...” „... entzogen werden, also die natürliche Zuführung von Licht, Luft oder auch Funkwellen beeinträchtigt wird ...” „... die betreffende Person eine Handlungspflicht hat (zB als Eigentümer oder Betriebsinhaber; vgl. BGH NJW ...”
- „... eine neue Sache herstellt, so ist er selbst deren Hersteller. Bei juristischen Personen, insbes. bei ...” „... Geschäftsführers einer GmbH, der juristischen Person zugerechnet. Diese ist deshalb Hersteller. b) Vertragliche ...” „... durch Teilung in Natur möglich ist (vgl. Horn JA 2012, 575, 582). Die jeweilige Masse kann unschwer ...”
- „... werden, welche Sachen welcher Person zustehen und welche Befugnisse diese Person an der Sache hat. Diese ...” „... unmittelbar zugewiesen ist und er auf sie unmittelbar einwirken kann, ohne dass er zuvor andere Personen um ...” „... dinglichen Rechte ordnen eine Sache einer Person unmittelbar zu. Es besteht eine Beziehung zwischen Person ...”
- „... Geschäftsunfähigen bewirkt aber durchaus seinen Besitzerwerb, sofern er in der Lage ist, einen natürlichen ...” „... : Händigt Veräußerer V die von Käufer K gekaufte Sache nicht diesem persönlich aus, sondern an dessen ...” „... dem Rechtsinhaber können auch andere Personen zur Verfügung befugt sein. So kann der Eigentümer einen ...”
- „... Als Eigentümer und sonstige dinglich Berechtigte können natürliche und juristische Personen ...” „... die Grundschuld begründet keine persönliche Verpflichtung des Minderjährigen, sondern erlaubt dem ...” „... Grundstückseigentum von einer Gesamthandsgemeinschaft auf eine andere aus den gleichen Personen bestehenden ...”
- „... Anspruchstellers Der Anspruch aus § 985 besteht nur in der Person des Eigentümers. In der Klausur muss bei diesem ...” „... Ehegatten getrennt leben (§ 1362 I 2) oder es sich um Sachen handelt, die ausschließlich dem persönlichen ...” „... Ungewissheit über die Person des Eigentümers der Annahme eines Verschuldens entgegenstehen (BGH aaO). Hier ...”
- „... gesicherte Gläubiger gegenüber persönlichen Gläubigern, die als Titelinhaber in das gesamte Vermögen des ...” „... freiwillige Bezahlung erfolgt. Daraus folgt aber keine Zahlungsverpflichtung oder persönliche Haftung des ...” „... sich gegen den Grundstückseigentümer als solchen richtet, im Gegensatz zur persönlichen Klage aus dem ...”
- „... liegt aber in der Natur des Sicherungsgeschäfts. Abgesehen davon kann man aus der Sicherungsabrede ggf ...” „... Kaufpreis überweist, wird T automatisch Eigentümerin. b) Das Anwartschaftsrecht bleibt auch in der Person ...” „... Umstand, dass es einer anderen Person zusteht, wird durch den guten Glauben des Erwerbers überwunden. Der ...”