Zusammenfassung
Der Studienkommentar vermittelt mit konzentriert geschriebenen Anmerkungen zu allen examensrelevanten Vorschriften des BGB das notwendige Wissen. Klausurerfolg im BGB setzt zudem das Verständnis für die Systematik des Gesetzes voraus. Deshalb macht der Studienkommentar das Verhältnis der zentralen Rechtsinstitute des BGB zueinander und die systematischen Verbindungslinien mit anderen zivilrechtlichen Vorschriften deutlich.
Außerdem enthält er
• wesentliche Definitionen zu maßgeblichen Gesetzesbegriffen
• eine Verarbeitung zentraler Gerichtsentscheidungen
• systematische Zusammenstellungen wichtiger Tatbestandsvoraussetzungen
- 256–297 Titel 1. Kauf, Tausch 256–297
- 326–332 Titel 4. Schenkung 326–332
- 383–384 Titel 6. Leihe 383–384
- 443–448 Titel 10. Mäklervertrag 443–448
- 448–449 Titel 11. Auslobung 448–449
- 484–485 Titel 14. Verwahrung 484–485
- 487–498 Titel 16. Gesellschaft 487–498
- 498–501 Titel 17. Gemeinschaft 498–501
- 501–501 Titel 18. Leibrente 501–501
- 501–510 Titel 20. Bürgschaft 501–510
- 510–511 Titel 21. Vergleich 510–511
- 514–516 Titel 23. Anweisung 514–516
- 577–711 Buch 3. Sachenrecht 577–711
- 577–583 Abschnitt 1. Besitz 577–583
- 599–651 Abschnitt 3. Eigentum 599–651
- 666–667 Abschnitt 6. Reallasten 666–667
- 711–870 Buch 4. Familienrecht 711–870
- 870–973 Buch 5. Erbrecht 870–973
- 973–991 Sachverzeichnis 973–991
- 991–991 Impressum 991–991
12 Treffer gefunden
- „... Durchsetzung (vgl §§ 320–322) und die Auswirkung von Leistungsstörungen, sog „funktionelles Synallagma“: So ...” „... Auflösung gegenseitiger Verträge (Begriff Vor § 320 Rz 3) bei Leistungsstörungen, insb den Rücktritt. Es ...” „... die Leistungsstörung zu vertreten hat, ist für die Anwendbarkeit der §§ 323 ff – anders als gem § 280 ...”
- „... 1018 1 Dienstvertrag Vor 611 1 ff, 631 1 – Kündigung Vor 611 7 – Leistungsstörungen Vor 611 4 ...” „... 985 1 ff – Einwendungen 986 1 ff – Leistungsstörungen 985 5 ff – Verzug 985 8 Eigentumsverletzung ...” „... Leistungsort 269 1 f Leistungsstörungen Vor 275 1 f, 280 1 f, Vor 323 1 f, 437 1, 11, 13, 536 1, 536a 1 ...”
- „... Leistungsstörungen, die etwa zu Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz berechtigen, erst nach der Abtretung ...”
- „... ; hinsichtlich der Vergütung gilt § 612 II. Vor § 611, 611a 4. Leistungsstörungen. a) Grds gelten die ...”
- „... ). III. Bindung an den Vertrag und Leistungsstörungen 1. Verträge über Pauschalreisen werden oft lange ...” „... in das allgemeine Leistungsstörungsrecht (s § 634). Hier wie dort sind Sachund Rechtsmängel ...” „... allgemeinen Leistungsstörungsrecht losgelöstes Gewährleistungsrecht, sondern die Nrn 3 und 4 verweisen auf ...”
- „... allgemeinen Vorschriften über den Vertragsschluss und die Leistungsstörungen Anwendung finden. Er ist grds ...”
- „... commodum bei Leistungsstörungen); § 812 I iVm § 818 I Fall 2. II. Verfügung eines Nichtberechtigten 1 ...”
- „... Weg in das allgemeine Leistungsstörungsrecht frei, also etwa für einen Rücktritt gem § 323 I oder für ...” „... allgemeinen Leistungsstörungsrecht, auf dessen Normen in § 437 verwiesen wird (Rechtsgrundverweisung) und das ...” „... Leistungsstörungsrecht ist in diese Sonderregelung einbezogen (o Rz 1). Vor Gefahrübergang ist es unmittelbar anwendbar ...”
- „... Leistungsstörungsrechts verdrängen (s für den Schadens- und Aufwendungsersatz auch § 536a). Allerdings greift die ...” „... allgemeinen Leistungsstörungsrecht gilt Folgendes: Ab Übergabe verdrängt die Vorschrift innerhalb ihres ...” „... Leistungsstörungsrechts in § 311a II 2, wonach für anfängliches Unvermögen gerade nicht unverschuldet gehaftet wird (krit ...”