Zusammenfassung
Kenntnisse im Bereich des Schadensersatzrechts werden spätestens im Referendariat, aber auch schon im Studium benötigt, zumeist wird die Materie jedoch erst im Repetitorium mit dem nötigen Tiefgang vermittelt. Die klar strukturierte Darstellung soll daher schon während des Studiums die Möglichkeit des schnellen Zugriffs auf prüfungsrelevante Fragen dieses Rechtsbereichs geben. Immer wieder ist im Schadensersatzrecht zu klären, wann ein Schaden überhaupt vorliegt, welches Interesse zu ersetzen ist, ob der Schädiger den eingetretenen Schaden zurechenbar verursacht hat und in welcher Art Schadensersatz zu leisten ist.
Die §§ 249 ff. BGB werden in diesem Werk umfassend und bezogen auf verschiedene zivilrechtliche Anwendungsfälle erläutert.
- 5–25 § 2 Grundsätze 5–25
- 105–113 § 8 Schadensminderung 105–113
- 137–149 § 10 Schadensregress 137–149
- 151–157 § 11 Prozessuale Fragen 151–157
- 165–171 Sachverzeichnis 165–171
- 172–172 Impressum 172–172