Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Das vorliegende Werk behandelt die Kernfragen des Staatsorganisationsrechts. Es baut auf unseren langjährigen Erfahrungen in Lehre und Prüfungen auf und soll Studierenden sowie Referendarinnen und Referendaren die staatsorganisationsrechtlichen Kenntnisse vermitteln, die sie für die studienbegleitenden Prüfungen im Öffentlichen Recht sowie für das Erste und das Zweite Staatsexamen benötigen.
Dazu wird der Stoff nicht nur abstrakt dargestellt, sondern stets durch Fallbeispiele illustriert. Sie lassen anschaulich werden, welche Rolle dem Staatsrecht in der heutigen Rechtspraxis zukommt. Der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet; denn das Grundgesetz gilt so, wie es die Verfassungsgerichtsbarkeit auslegt. Die wichtigsten Entscheidungen werden daher erläutert und diskutiert und den einzelnen Kapiteln in Gestalt einer Rechtsprechungsübersicht angefügt.
Die Autorin und die Autoren
Prof. Dr. Jörn Ipsen hatte bis 2017 eine Niedersachsenprofessur an der Universität Osnabrück inne und war bis 2013 Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold ist Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Thomas Wischmeyer ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld.
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- 1–23 A. Einführung 1–23
- 72–108 § 6 Der Bundestag 72–108
- 108–128 § 7 Der Bundesrat 108–128
- 128–146 § 8 Die Bundesregierung 128–146
- 146–163 § 9 Der Bundespräsident 146–163
- 167–221 C. Der Bundesstaat 167–221
- 222–287 D. Der Rechtsstaat 222–287
- 335–348 Sachverzeichnis 335–348
6 Treffer gefunden
- „... .. .“. Ein Blick in die Realität existierender Staaten (insbesondere der„Schurkenstaaten“) lehrt, dass es ...” „... „Organe“, um in dersozialen Realität wirksam zu werden. Sprachlich ist dies umso leichter ...”
- „... Möglichkeit gegeben sein, die Verantwortung an sich zu ziehen.1515Es würde an der Realität vorbeigehen ...”
- „... allem aber geht sie an der Realität verfassungswidriger Gesetzevorbei. Die gesetzgebenden Organe „wollen ...”
- „... allerdingsmehr eine Zukunftsvision als eine Beschreibung der Realität. Es fehlt zwar nicht anVersuchen, ein ...”
- „... haben, seine Meinung offen zu sagen.28 In der Realität führte sie zu einer massivenWahl-beeinflussung.29 ...”
- „... Beherrschten ist nur als Sozial-utopie denkbar und hat mit der Realität des modernen Massenstaates nichts zu ...”