Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Das Werk beinhaltet eine Gesamtdarstellung des erforderlichen Wissens für das Erste Juristische Examen aus allen Gebieten des Öffentlichen Rechts. Durch die Behandlung aller Teilbereiche werden Zusammenhänge verdeutlicht, die bei der getrennten Beschäftigung verloren gehen. Ein Schwerpunkt wurde auf die Beherrschung von Strukturen und der Systematik gelegt, die es ermöglicht „unbekannte“ Fälle zu lösen.
Aktuelle Entwicklungen wurden in die vorhandene Struktur eingepasst. Besonders wurden die Entscheidungen des BVerfG und des EuGH zum PSPP-Programm sowie die neueste Rechtsprechung zu Coronabeschränkungen und zu den in Folge des Klimabeschlusses des BVerfG sowie des aktuellen Koalitionsvertrags zu erwartenden Klimaschutzmaßnahmen eingearbeitet. Weiter wurden die aktuellen Rechtsentwicklungen zur Studienplatzvergabe, zur Angreifbarkeit von bauplanerischen Festsetzungen des Maßes der Nutzung, zu klarstellenden Verwaltungsakten, zu Stadionverboten und zu „Reichsbürgern“ berücksichtigt. Außerdem wird auf die in den Polizeigesetzen von Bayern und NRW neu eingeführte „latente Gefahr“ eingegangen.
Der Autor Prof. Dr. Walter Frenz ist ordentlicher Professor an der RWTH Aachen und lehrt dort Öffentliches Recht.
- 1–5 Einführung 1–5
- 485–493 Entscheidungssammlung 485–493
- 493–518 Sachverzeichnis 493–518
7 Treffer gefunden
- „... Sitten kann schon darin liegen, dass sie eine wett-bewerbliche Tätigkeit aufnimmt, obwohl ihrem ...” „... Wettbewerbsfreiheitschützt,Unterlassungsansprüche gegen staatliche Eingriffe, die diesen freien Wett-bewerb verfälschen. Auf dieser Basis kann ein ...”
- „... = BeckRS 2010, 91036 –WinnerWetten11720 EuGH ECLI:EU:C:2012:756 = BeckRS 2012, 82506 – Pringle 2421 EuGH ...”
- „... Wettbewerbsfreiheit 379, 903, 1190Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts1326Wetten 117Widerruf einer beleidigenden ...”
- „... Deklarierung von Mitteln Wett-bewerbsvorteile verschafft und gegen Regelungen des ParteiG verstoßen. Die als114 ...”
- „... Ansiedlung von Konkurrenten: Das Städtebaurecht ist wett-bewerbsneutral und § 1 VI BauGB enthält öffentliche ...” „... landesrechtlicher Smog-Verord-nung gem. §§40, 49 II BImSchG kann bei „austauscharmer Wetterlage“ Smogalarm ergehen ...” „... Bekannt-gabe einer sog. austauscharmen Wetterlage durch den zuständigen Landesminister stellt ...”